Coronavirus (SARS-Covid-19): Pflegeeinrichtungen und Pflegedienste

Coronavirus (SARS-Covid-19): Pflegeeinrichtungen und Pflegedienste

20.04.2020 07:31

AKTUALISIERT: Umsetzung des WTG vor dem Hintergrund der Corona-Pandemie

Die Senatsverwaltung für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung hat mit Schreiben vom 09.04.2020 die Festlegung zur Umsetzung des Berliner Wohnteilhabegesetzes (WTG) neu gefasst.

MDK- Beratungshotline für Pflegeeinrichtungen

Der Medizinische Dienst der Krankenversicherung Berlin-Brandenburg (MDK) hat eine Beratungshotline speziell für Pflegeeinrichtungen eingerichtet. Beschäftigte der ambulanten und stationären Pflege können unter der Telefonnummer 030 202023-6000 (montags bis freitags von 8 bis 18 Uhr, Sonnabend 10 bis 15 Uhr – inklusive Rückrufservice) ihre Fragen zum Umgang mit dem Coronavirus stellen, die von erfahrenen Pflegefachkräften beantwortet werden. Ab Montag (06.04.2020) werden Fragen auch per E-Mail beantwortet.

Covid-19-Krankenhausentlastungsgesetz

Das Gesetz zum Ausgleich COVID-19 bedingter Belastungen der Krankenhäuser und weiterer Gesundheitseinrichtungen (COVID-19-Krankenhausentlastungsgesetz) trat in großen Teilen am 28.03.2020 in Kraft.

Wirtschaftliche Hilfen für Pflegeeinrichtungen

Um dieser für die gesamte Pflegebranche schwierigen Situation entgegenzuwirken, werden von verschiedenen Seiten Unterstützungen und wirtschaftliche Hilfen angeboten.

Handlungsempfehlungen für Pflegeeinrichtungen

Coronavirus-Krankheit-2019 (COVID-19) – Symptome, Therapie und Diagnostik

  • Übertragung des neuartigen Coronavirus (SARS-CoV-2) per Tröpfcheninfektion
  • Inkubationszeit wahrscheinlich maximal 14 Tage
  • klinische Symptome der Coronavirus-Krankheit-2019 (COVID-19) : schnupfenartige Symptome, Fieber, Husten, Halsschmerzen, Atembeschwerden, Kopfschmerzen
  • in schweren Fällen: Pneumonien mit schweren Verläufen mit akutem Lungenversagen
  • symptombezogene Therapie
  • Labordiagnostik bei begründeten Verdachtsfällen, d.h. Symptome wie oben UND Kontakt mit einem bestätigten Fall oder Aufenthalt in einem Risikogebiet in den vergangenen 14 Tagen

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Pandemieplan und Umsetzung

Organisatorische Maßnahmen in Vorbereitung auf einen Erkrankungsfall

Verantwortliche benennen für

  • Gesamtverantwortung in der Einrichtung
  • Tätigkeitsbereich Hygienebeauftrage/r definieren
  • Kommunikation

Personalnotpläne / Strategien entwickeln

  • Personalverantwortliche benennen
  • Personaldaten aktualisieren (Telefonnummern, Ausschlusskriterien, z.B. Personal mit Vorerkrankungen)
  • Plan zur Abdeckung von Personalmehrbedarf

Kommunikations- und Informationswege intern/extern definieren und fixieren

  • alle Beschäftigten auf aktuellem Stand halten (auch Leasingkräfte)

Schulungen über Erreger/Erkrankung durch Hygienebeauftragte oder Externe

Zusätzliche Hygienemaßnahmen für Erkrankungsfall festlegen (mind. FFP-2-Maske)

Lagerbestände sichten und ggf. auffüllen – Alternativen für Mangelsituationen prüfen und dokumentieren

Alternativen für personenungebundene Wirtschaftswege für Quarantänebereiche festlegen

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Prävention 1: Impfschutz prüfen und aktualisieren

  • STIKO-Impfempfehlung vor allem für ältere Menschen ab 60 Jahren und chronisch Erkrankte mit Vorerkrankungen, gegen Pneumokokken und Pertussis (Keuchhusten)
  • Begründung: Schwerere Covid-19-Krankheitsverläufe bei bereits vorhandenen Lungenerkrankungen (auch noch nicht diagnostizierten) können so vermieden werden.
  • Impfentscheidungen im Einzelfall durch behandelnde/n Arzt/Ärztin gemeinsam mit der betroffenen Person
  • Aushang / Informationsblatt mit Impfaufforderung mit Begründung für Personal und Bewohner / Betreute

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Prävention 2: Besuchermanagement in stationären Einrichtungen anpassen

Ziel: Bewohnerinnen und Bewohner vor einer Erregerübertragung durch Externe schützen.

  • vollständiger Verzicht auf Veranstaltungen unter Einbeziehung Externer, z.B. Nachbarschaftsfeiern, Einladung von Kita-Gruppen
  • Einschränkung von Besuchen auf das absolut Notwendige
  • Bewohnerinnen und Bewohner von Pflegeheimen und besonderen Wohnformen im Sinne
    des Neunten Buchs Sozialgesetzbuch, dürfen einmal am Tag von einer Person für eine Stunde Besuch empfangen, allerdings nicht von Kindern unter 16 Jahren oder von Menschen mit Atemwegsinfektionen
  • Einrichtung von Besuchszeiten, um
    • Besuchende vollständig auflisten zu können
    • Besuchende in hygienische Maßnahmen einführen zu können (Händedesinfektion, Abfrage von Reisen in Risikogebiete)
  • Bewohnerinnen und Bewohner können das Haus jederzeit verlassen und betreten. Dies ist keine Quarantänemaßnahme. Aber:
    • Abraten von Veranstaltungsbesuchen und Menschenansammlungen – jeder möge prüfen, ob Aktivität erforderlich
    • Spazierengehen im Freien unbedenklich

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Prävention 3: weitere Maßnahmen

Ziel: Bewohnerinnen und Bewohner vor einer Erregerübertragung schützen.

  • Hände-Desinfektionsmittel und Einmaltaschentücher sollten in allen Bereichen, auch den Wohnbereichen der Bewohner, bereit gestellt werden
  • Mülleimer zur Entsorgung von Einmalartikeln sollten im Innenbereich vor der Tür aufgestellt werden
  • Die Beobachtung des Gesundheitszustandes des Personals.

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Maßnahmen im Fall einer Erkrankung in der Einrichtung – analog zu allen anderen meldepflichtigen Erkrankungen

  • Bei begründeter Verdachtssymptomatik (Atemwegsinfekt oder Fieber) Isolation des Betroffenen im eigenen Zimmer, dann
    • Rücksprache mit unmittelbarem Vorgesetzten über weiteres Vorgehen
    • umgehende telefonische Information des Hausarztes / der Hausärztin bzw. des Ärztlichen Bereitschaftsdienstes mit Beschreibung (nicht Bewertung!) der Symptomatik und des Gesundheitsamtes – bei lebensbedrohlicher Symptomatik des Rettungsdienstes mit Hinweis auf mögliche COVID-19-Erkrankung
  • Auslösen des Pandemieplans
  • Information Geschäftsführung, Heimaufsicht und Angehörige / Betreuer
  • Bei entsprechendem klinischen Zustand weitere Isolation in der Einrichtung bis Ergebnis der Diagnostik vorliegt (aktuell 1 Tag)
  • In der Pflege von Erkrankten mit Fieber oder Atemwegserkrankungen sollte den Empfehlungen entsprechende Schutzausrüstung verwendet werden
  • Schutzausrüstung und Hinweise zu deren Benutzung sollten unmittelbar vor den Wohnbereichen platziert werden
  • Bei Krankenhauseinweisung oder Transfer in andere Einrichtung: Überleitungsmanagement – Transportdienst auf Erkrankung hinweisen
  • Informationsweiterleitung intern und extern nach Pandemieplan
  • Kontakte mit Erkranktem zurückverfolgen und dokumentieren
  • Anweisungen der Gesundheitsbehörde folgen
  • Prüfung des Einsatz von einzelnen Pflegekräften speziell nur bei Erkrankungsfällen (auch auf ambulante Dienste anwendbar)

Liegt ein bestätigter Covid-19-Fall vor, sind anhängende Vorgehensweisen in der Zusammenarbeit mit den Gesundheitsämtern unbedingt zu berücksichtigen:

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AKTUALISIERT: Kontaktpersonen-Kategorien für medizinisches Personal

NEUSARS-CoV-2 Kontaktpersonennachverfolgung

Infografik des RKI für Personal in Alten- und Pflegeheimen bei regulärer Personalverfügbarkeit sowie bei relevantem Personalmangel

Kontaktpersonen Kategorie I

Kontaktpersonen Kategorie II

  • Kontakt zu bestätigtem COVID 19 – Fall im Rahmen von Pflege und/oder medizinischer Untersuchung mit mehr als 2 m Abstand zu jedem Zeitpunkt
    Maßnahmen: nach Einschätzung des GA gemäß Kat I oder III

Kontaktpersonen Kategorie III

  • Kontakt zu bestätigtem COVID 19 – Fall im Rahmen von Pflege und/oder medizinischer Untersuchung mit weniger als oder 2 m Abstand
  • mit Verwendung von Schutzausrüstung
    Maßnahmen: keine Meldung an GA, keine Kontaktreduktion, tägliches Selbstmonitoring, tägliche Abfrage und Dokumentation durch Hygienefachktraft;
    bei Symptomen (ab Halskratzen) sofort wie Kategorie I

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Personal: Umgang mit möglichen Kontaktpersonen und Reiserückkehrern

  • Appell zum freiwilligen Verzicht auf Besuch von Veranstaltungen
  • Mitarbeiter mit akuten Atemwegserkrankungen (auch „banalen“ Erkältungen) sollten zu Hause bleiben (ggf. Arztbesuch / telefonischer Arztkontakt, AU)
  • Personen, die aus einem Risikogebiet zurückgekehrt sind, aber keine Symptome haben, wird eine freiwillige Quarantäne empfohlen
  • Personen, die aus einem Risikogebiet zurückgekehrt sind und entsprechende Symptome bekommen haben, sollten zu Hause bleiben, Kontakte zu anderen Personen meiden und sich umgehend telefonisch mit dem Hausarzt, KV-Notdienst oder den Abklärungszentren in Verbindung setzen.
  • Personen, die Kontakt zu einem Erkrankten hatten, müssen sich auch ohne Symptome unverzüglich mit dem Gesundheitsamt in Verbindung setzen.
  • Den Anweisungen des Gesundheitsamtes ist entsprechend Folge zu leisten, der Arbeitgeber unmittelbar zu informieren.

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Bewohnerinnen und Bewohner/Klientinnen und Klienten: Umgang mit möglichen Kontaktpersonen und Reiserückkehrern

  • Möglichst vollständiger Verzicht auf Reisen
  • Personen, die aus einem Risikogebiet zurückgekehrt sind, aber keine Symptome haben, sollten in eine freiwillige 14-tägige Isolation gehen
  • Personen, die aus einem Risikogebiet zurückgekehrt sind und entsprechende Symptome bekommen haben, siehe Maßnahmen bei Erkrankungsverdacht.
  • Personen, die Kontakt zu einem Erkrankten hatten, müssen sich auch ohne Symptome unverzüglich mit dem Gesundheitsamt in Verbindung setzen bzw. diesem gemeldet werden.
  • Den Anweisungen des Gesundheitsamtes ist entsprechend Folge zu leisten.

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Umgang mit Personalengpässen vor dem Hintergrund der vertraglichen Pflichten zur Versorgung Pflegebedürftiger

  • Pandemieplan muss den Umgang mit Personalengpässen umfassen (s. Vorbereitung).
  • Reichen die geplanten Maßnahmen nicht aus, muss der Pflegedienst in Abstimmung mit den Vertragsparteien eine Priorisierung der Leistungen in Abhängigkeit von der individuellen Situation begründet vornehmen, z.B.:
    • Auf welche hauswirtschaftlichen Leistungen kann für einen Zeitraum verzichtet werden (oder auf Angehörige/Nachbarn übertragen werden), oder der Rhythmus verändert werden?
    • Welche grundpflegerischen Maßnahmen können in größeren Abständen durchgeführt (alle 2 Tage statt täglich) oder von Angehörigen/Nachbarn übernommen werden?
  • Einschränkung pflegerischer Leistungen sind dem Kostenträger mitzuteilen.
  • Einschränkungen ärztlich verordneter Maßnahmen (z.B. RR-Kontrolle) können nur nach Rücksprache mit dem/der verordnenden Arzt/Ärztin erfolgen, die Krankenkasse ist unverzüglich darüber zu informieren.
  • In medizinischen Notfällen ist der Rettungsdienst zu informieren.
  • Das unbedingte Ziel ist die Vermeidung von Krankenhauseinweisungen, die für die Klientinnen und Klienten i.d.R. mit einer höheren Gefährdung einhergehen.

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Mögliche Maßnahmen bei Materialengpässen

  • Grundsätzlich sind alle hygienischen Maßnahmen laut Hygieneplan einzuhalten.
  • Gibt es für einzelne Produkte Lieferengpässe, müssen zuerst andere Anbieter kontaktiert werden und danach, ggf. nach Rücksprache mit Hygienefacharzt/-ärztin oder behandelndem Arzt/Ärztin auf alternative Produkte zurückgegriffen werden.
  • Kostenträchtigere Alternativlösungen (z.B. geschlossene Absaugsysteme, um den Einsatz von Mundschutz zu reduzieren) sind im Einzelfall mit dem jeweiligen Kostenträger abzustimmen.
  • Der Ressourcenverbrauch sollte überprüft und – wo möglich – eingeschränkt werden.
  • Unter bestimmten Umständen ist auch der mehrfache Gebrauch von Einwegartikeln denkbar.

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Weitere Informationen:

mehrsprachig:

https://www.berlin.de/sen/pflege/pflege-und-rehabilitation/coronavirus/pflegeeinrichtungen-und-pflegedienste/

Unser Umgang mit der Coronavirus-Infektion – MDK

 

Auch der MDK Berlin-Brandenburg setzt umfangreiche Maßnahmen zur Bekämpfung der Ausbreitung des Coronavirus um. Entscheidend ist jetzt, Infektionsketten zu unterbrechen, das Fortschreiten der Pandemie zu verlangsamen und so eine Überforderung des Gesundheitssystems zu verhindern. Wir bitten die Versicherten und unsere Partner im Gesundheitswesen herzlich um Verständnis und gegebenenfalls auch um Unterstützung. Wenn wir zusammenhalten, kommen wir besser durch die Krise. Unsere wichtigsten Maßnahmen:

  • HOTLINE FÜR PFLEGEEINRICHTUNGEN:
    Sie arbeiten in der ambulanten oder stationären Pflege beziehungsweise in einer Einrichtung der Eingliederungshilfe und haben fachliche Fragen zum Umgang mit dem Coronavirus? Gerne beantworten unsere erfahrenen Pflegefachkräfte Ihre Fragen. Sie erreichen unser Beratungsteam unter der Telefonnummer: 030 202023-6000 (Montag-Freitag von 8-18 Uhr, Sonnabend 10-15 Uhr) sowie per E-Mail: corona-in-der-pflege@mdk-bb.de
  • Keine Hausbesuche mehr in der Pflege-Einzelfallbegutachtung: Um die besonders verletzliche Personengruppe der pflegebedürftigen Menschen zu schützen, begutachten wir nicht mehr im Wohnumfeld bei den Versicherten. Stattdessen nehmen wir die Einstufung in Pflegegrade auf Basis der bereits vorliegenden Informationen und eines ergänzenden Telefoninterviews mit den Pflegebedürftigen bzw. ihren Bezugspersonen vor. Auf diese Weise werden der zeitnahe Leistungsbezug und die Versorgung sichergestellt. Diese Regelung gilt bis voraussichtlich Ende September 2020.
  • Keine Pflege-Qualitätsprüfungen: Um das Infektionsrisiko für die besonders verletzlichen Personengruppen zu vermindern, sind die Regelprüfungen der Qualität nach § 114 SGB XI in ambulanten, teil- und vollstationären Pflegeeinrichtungen bis vorläufig Ende September 2020 ausgesetzt. Damit schützen wir besonders gefährdete Menschen und entlasten die Einrichtungen von Zeitaufwänden durch die Prüftätigkeit.
  • Körperliche Untersuchungen in unseren Dienststellen nur noch in absoluten Ausnahmefällen: Wir stellen sicher, dass nur noch sozialmedizinisch unerlässliche körperliche Begutachtungen stattfinden. Wann immer es geht, begutachten wir anhand der uns vorliegenden Unterlagen der Behandler. Bei Bedarf klären wir offene Fragen telefonisch mit den behandelnden Arztpraxen oder den Versicherten. Bitte unterstützen Sie uns dabei.
  • Fallgespräche, Fallkonferenzen und Begehungen in Krankenhäusern sind ausgesetzt: Um weiter fristgerecht begutachten zu können und die Krankenhäuser gleichzeitig zu entlasten, erbitten wir von den Krankenhäusern so wenig Unterlagen wie möglich.
  • Fortbildungen für Mitarbeitende der Kranken- und Pflegekassen haben wir bis auf Weiteres abgesagt. Wir hoffen, dass es baldmöglichst weitergeht.
  • Wir unterstützen die Versorgung: Viele Mitarbeitende aller unserer Berufsgruppen stärken freiwillig die Gesundheitsversorgung in den Ländern Brandenburg und Berlin. Rund 100 Ärztinnen, Ärzte, Pflegefachkräfte, Assistenz- und Verwaltungskräfte unseres MDK unterstützen aktuell Krisenstäbe der Landesregierungen, Gesundheitsämter und Krankenhäuser. Allein 23 Pflegefachkräfte beantworten die Fragen, die unsere Hotline für Pflegeeinrichtungen erreichen. Die Hilfsbereitschaft unserer Mitarbeitenden ist weiter riesig. Wir bauen die Hilfen aus. Damit die Unterstützung auch weiter an den richtigen Stellen ankommt, stimmen wir die Zuordnungen weiter eng mit den beiden Bundesländern und Organisationen des Gesundheitswesens ab. Unser Leitspruch gilt: „Wir leben Verantwortung.“

Stand: 7. April 2020

https://www.mdk-bb.de/#c17315

Coronavirus (SARS-Covid-19) – Wirtschaftliche Hilfen für Pflegeeinrichtungen

Inhaltsverzeichnis

Bedingt durch die Maßnahmen zur Eindämmung der Coronavirus ist der normale Geschäftsbetrieb in vielen Pflegeeinrichtungen beeinträchtigt. Dadurch entstehen den Betreibern der Einrichtungen, derzeit insbesondere den Tagespflegen, Einnahmeausfälle und teilweise zusätzliche coronabedingte Mehrkosten für Schutzmaßnahmen, während die meisten Ausgabeposten weiterhin finanziert werden müssen. Bei einer längeren Dauer der Eindämmungsmaßnahmen können hieraus existenzbedrohende Situationen für die Betreiber der Einrichtungen entstehen.

Um dieser für die gesamte Pflegebranche schwierigen Situation entgegenzuwirken, werden von verschiedenen Seiten Unterstützungen und wirtschaftliche Hilfen angeboten. Die aktuell bekannten Maßnahmen und wirtschaftlichen Hilfen stellen sich wie folgt dar:

Maßnahmen und Hilfen des Bundes:

  • Erleichterung der Regelungen für Kurzarbeitergeld
  • Liquiditätshilfen der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KFW) können über die Hausbank beantragt werden.
  • Aussetzung der Insolvenzantragspflicht bis 30.9.

Maßnahmen und Hilfen des Landes Berlin:

  • Der Senat stellt ein Finanzvolumen von 200 Mio € für Liquiditätshilfen über die Investitionsbank Berlin-Brandenburg (IBB) auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) zur Verfügung.
  • Über die Bürgschaftsbank Berlin können ebenfalls Soforthilfe in Form von Finanzierungen beantragt werden.
  • Über die Arbeitsagentur kann Kurzarbeit beantragt werden.
  • Absenkung von Steuervorauszahlungen werden von den Finanzämtern unbürokratisch gehandhabt. Bei Liquiditätsengpassen besteht die Möglichkeit einer Steuerstundung.
  • Die Senatsverwaltung für Finanzen entschädigt Unternehmen bei Verdienstausfällen nach dem Infektionsschutzgesetz (§§ 56 ff. InfSG). Die betrifft Fälle von Tätigkeitsverboten (§ 31 InfSG) und Fälle von Quarantäne (§ 32 InfSG).
  • Vorzeitige Auszahlung der Pauschalförderung für Tages- und Kurzzeitpflegeeinrichtungen für das Jahr 2020 zur Verbesserung der Liquidität .

Maßnahmen und Hilfen der Gesetzlichen Pflegeversicherung:

  • Finanzierung von Corona-bedingten außerordentlichen Aufwendungen sowie Mindereinnahmen von zugelassenen Pflegeeinrichtungen, z.B. für Schutzausrüstung (Masken, Schutzkittel, Desinfektionsmittel) als auch für zusätzliches Personal und Schwankungen bei der Inanspruchnahme

https://www.berlin.de/sen/pflege/pflege-und-rehabilitation/coronavirus/pflegeeinrichtungen-und-pflegedienste/artikel.911954.php