In der gesundheitlichen Versorgung der Menschen in Deutschland stellt die Pflege ein wesentliches Element dar.
Pflege umfasst die eigenverantwortliche Versorgung und Betreuung, allein oder in Kooperation mit anderen
Berufsangehörigen in allen Lebenssituationen.

Seit dem Wirksamwerden des ersten Pflegestärkungsgesetztes (PSG) am 01. Januar 2015 erhalten Pflegebedürftige
und ihre Angehörigen mehr Unterstützung. Die nachfolgenden Gesetze haben den Umfang der Unterstützung
erweitert. Dennoch bleiben viele Fragen offen.

Seit 2015 haben wir uns auf das Gebiet des „Pflegerechts“ spezialisiert. Hier geht es um die Beratung von
Pflegekräften, Pflegebedürftigen oder deren Angehörigen.

Tätigkeitsbereich:

  • Leistungen der Pflegeversicherung (SGB XI) und Hilfe zur Pflege (SGB XII) bei Pflegebedürftigkeit
  • Beratung bei der Erstellung von Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung, Betreuungsverfügung
  • Betreuungsrecht
  • Rechtsvertretung bei Haftungsfragen nach Pflegefehlern
  • Schulung von Fach- und Führungskräften in pflegerechtlichen Themen

Haben Sie Fragen rund um das Thema Pflege? Wir sind für Sie da!