• Rechts- und psychologische Seminare

    Strukturqualitätsverordnung Land Brandenburg

Die Strukturqualitätsverordnung des Bundeslandes Brandenburg für Einrichtungen nach dem Pflege- und Betreuungswohngesetzes sieht verbindlich vor, den Beschäftigten den Besuch von Fort- und Weiterbildungen, die sie zur Ausübung der Pflege und Betreuung nach dem aktuellen Stand der Erkenntnisse benötigen, zu ermöglichen.

Wir bieten Ihnen ein Weiterbildungskonzept für Ihre Einrichtung an, das alle in der SQV vorgeschriebenen Themen und Tätigkeitsfelder beinhaltet.

Mit dem eintägigen Basisworkshop SQV erhalten alle Beschäftigten einen umfassenden Überblick über alle vorgeschriebenen Inhalte. Unsere Rechts- und psychologischen Seminare können dann als Vertiefungsmodule nach individuellem Bedarf in der Folge gebucht werden.
Auf Wunsch kann der Workshop auch an 2 Halbtagen durchgeführt werden

Basisworkshop gemäß § 6 SQV „Fort- und Weiterbildung“:

  1. laufende berufsspezifische Fortbildungen der Beschäftigten; in Einrichtungen, in denen Pflegeleistungen erbracht werden insbesondere zu den Qualitätsanforderungen an eine aktivierende Pflege nach dem Elften Buch Sozialgesetzbuch und zu den Grundsätzen der gerontopsychiatrischen Pflege,
  2. Grundsätze der Umsetzung des Gesetzes zu dem Übereinkommen der Vereinten Nationen vom 13. Dezember 2006 über die Rechte von Menschen mit Behinderungen sowie zu dem Fakultativprotokoll vom 13. Dezember 2006 zum Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen vom 21. Dezember 2008 (BGBl. II S. 1419) sowie der Charta der Rechte hilfe- und pflegebedürftiger Menschen,
  3. Reflexion von Pflege- und Betreuungsbeziehungen,
  4. Würde, Persönlichkeitsrechte und Interessen pflegebedürftiger und behinderter Menschen in Krisensituationen, insbesondere im Umgang mit Sterben und Tod sowie mit Notlagen bei psychischen Erkrankungen und seelischen Behinderungen,
  5. Umgang mit Sexualität im Alter oder bei Behinderung,
  6. Umgang mit Patientenverfügungen,
  7. Umgang mit freiheitsentziehenden Maßnahmen,
  8. Hygiene und Infektionsschutz sowie
  9. Umgang mit Medikamenten