Politik

Donnerstag, 5. September 2019

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Berlin – Bun­des­ge­sund­heits­mi­nis­ter Jens Spahn (CDU) hat mit seinem Entwurf für ein „Gesetz zur Stärkung von Rehabilitation und intensivpflegerischer Versorgung in der gesetzlichen Kran­ken­ver­siche­rung“ eine Welle des Protests ausgelöst.

Auf der Internet­seite Change.org haben inzwischen mehr als 100.000 Menschen die Peti­tion „Lasst Pflege­bedürftigen ihr Zuhause! Stoppt das Intensivpflegestärkungsgesetz“ un­terschrieben. Heute wurden die Unterschriften im Ministerium überreicht.

Spahn betont, er wolle dafür sorgen, dass Beatmungspatienten nach dem Krankenhaus­aufenthalt besser betreut werden. „Und es soll alles getan werden, um sie so schnell wie möglich von einer künstlichen Beatmung zu entwöhnen.“ Auch sollten Geschäfte auf Kosten schwerkranker Menschen verhindert werden.

Doch dann kommt der für Kritiker entscheidende Punkt: „Außerklinische Intensivpflege soll in der Regel in stationären Pflegeeinrichtungen und spezialisierten Wohneinheiten erbracht werden“, heißt es. Patienten sollen danach künftig entweder in vollstatio­nären Pflegeeinrichtungen oder in speziellen Intensivpflege-Wohneinheiten untergebracht werden. Das gelte allerdings nicht für Patienten unter 18 Jahren.

Weiterhin Protest

Aus Sicht von Betroffenenverbänden wie dem Aktionsbündnis aus ALS-mobil und Ability­Watch ist das ein Unding. Auch die Deutsche Stiftung Patientenschutz übt Kritik. „Ohne Zweifel braucht es eine hohe Qualität in der ambulanten Intensivpflege“, sagte Vorstand Eugen Brysch. Diese schwerstkranken Patienten seien extrem verletzlich.

Kriminellen in dieser lukrativen Branche müsse das Handwerk gelegt werden. Doch die Politik greife zu stark in die Freiheitsrechte von schwerstkranken Menschen ein und verhindere weit­ge­hend eine Intensivpflege in den eigenen vier Wänden.

Ähnlich äußern sich die Betriebskrankenkassen. „Es ist ein offenes Geheimnis, dass von den schätzungsweise 15.000 bis 30.000 Beatmungspatienten, die zu Hause oder in Beat­mungs-WGs versorgt werden, etwa 60 bis 70 Prozent von der künstlichen Beatmung entwöhnt werden könnten“, erklärten Franz Knieps, Vorstand des BKK Dachverbandes.

Klar müsse aber auch sein, dass das Recht auf Selbstbestimmung bei der Wahl des Ver­sor­­gungsortes nicht eingeschränkt werde, so Knieps. „Hier muss der Gesetzestext noch einmal präzisiert werden.“

Nach Angaben der Betriebskrankenkassen ist die Zahl der Intensivpflegedienste alleine zwischen Januar 2014 und Dezember 2016 um fast 25 Prozent und damit im Vergleich zu Pflegediensten überproportional gestiegen. Die Kosten für die Intensivpflege belaufen sich auf 15.000 bis 20.000 Euro pro Versicherten und Monat. Hochgerechnet sind dies bundes­weit zwei bis vier Milliarden Euro pro Jahr.

Angesichts des Protestes signalisiert das Ministerium zumindest Nachdenklichkeit. In ei­ner Antwort auf einen Brief eines Betroffenen versichert ein Sprecher, man wolle die am­bulante intensivmedi­zinische Versorgung deutlich verbessern und Missbrauch dort be­kämpfen, wo „Patienten über 24 Stunden/7 Tage die Woche in zum Teil dubiosen Struk­turen für viel Geld schlecht gepflegt werden“. Die selbstbestimmte Wahl des Aufenthalts­ortes wolle man erhalten.

Nicht betroffen seien zudem Pflegebedürftige, die keine 24-Stunden-Pflege durch eine Pflegefachkraft benötigten. Auch Patienten, die mit einer 24-Stunden-Intensivbetreuung durch eine Pflegefachkraft am sozialen Leben teilnehmen, könnten weiterhin Anspruch auf Pflege zu Hause haben. © kna/aerzteblatt.de