Rechtliches Gehör im Betreuungsverfahren
Für das Gericht erwächst aus Art. 103 Abs. 1 GG die Pflicht, vor dem Erlass einer Entscheidung zu prüfen, ob dem Verfahrensbeteiligten rechtliches Gehör gewährt wurde.
Für das Gericht erwächst aus Art. 103 Abs. 1 GG die Pflicht, vor dem Erlass einer Entscheidung zu prüfen, ob dem Verfahrensbeteiligten rechtliches Gehör gewährt wurde.
Berlin – Die Berliner Heimaufsicht hat im vergangenen Jahr bei Kontrollen 37 Mängel in stationären Pflegeeinrichtungen der Hauptstadt registriert.
Berlin – Im vergangenen Jahr hat es bundesweit 700 registrierte tätliche Angriffe auf Rettungskräfte gegeben.
Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) erklärte heute seine Pläne für eine Notfallversorgung. /picture alliance, Jörg Carstensen
Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main hat entschieden, dass das Land Hessen einer Patientin wegen ihrer Fixierung und Zwangsmedikationen in einer psychiatrischen Klinik ohne richterliche Genehmigung ein Schmerzensgeld in Höhe von 12.000 Euro zahlen muss.
Das SG Nürnberg hat entschieden, dass eine Pflegekasse im Fall einer Verhinderungspflege keine Kosten für die Anreise und Unterkunft einer thailändischen Pflegekraft übernehmen muss.
Das SG Nürnberg hat entschieden, dass ein schwerkrankes Kind, welches während eines stationären Aufenthaltes in einem Krankenhaus von seiner Mutter gepflegt wird, kein Pflegegeld von der Pflegekasse erhält.
Frankfurt am Main – Wenn gesetzliche Betreuer von pflegebedürftigen Menschen grob ihre Pflichten verletzen, können Heime dem Bewohner die außerordentliche Kündigung des Heimvertrags aussprechen.
Berlin – Die Bundesregierung will die Hilfsangebote für Menschen mit psychischen Erkrankungen in Deutschland weiterentwickeln und plant dazu noch in dieser Legislaturperiode einen Dialog mit Vertreter von Fachverbänden einschließlich der Selbsthilfe sowie weiteren Experten.
Berlin – Die Krankenhäuser in Deutschland haben nach vorläufigen Zahlen über das Pflegestellen-Förderprogramm des GKV-Spitzenverbands in den vergangenen zwei Jahren weniger als 100 zusätzliche Pflegekräfte rekrutieren können.