Politik
Freitag, 19. Juli 2019
Berlin – Ambulante, stationäre und rettungsdienstliche Notfallversorgung, die zurzeit noch weitgehend voneinander abgeschottet arbeiten, sollen zu einem System der integrierten Notfallversorgung ausgebaut werden. Das geht aus einem Diskussionsentwurf des Bundesgesundheitsministeriums (BMG) hervor, der seit dem 12. Juli vorliegt, aber den Vermerk trägt, dass er noch nicht mit Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) abgestimmt ist. Hintergrund ist die zunehmende Inanspruchnahme der Notaufnahmen in den Krankenhäusern von Patienten mit Bagatellerkrankungen.
Um die Patienten besser durch das System zu steuern, sollen dem Diskussionsentwurf zufolge gemeinsame Notfallleitstellen geschaffen werden, die rund um die Uhr erreichbar sind. Dabei arbeiten der Rettungsdienst (Rufnummer 112) und der kassenärztliche Bereitschaftsdienst (Rufnummer 116117) künftig zusammen. Qualifiziertes Personal schätzt nach dem Entwurf nach einheitlichen Standards die Dringlichkeit der medizinischen Versorgung ein und verweist den anrufenden Patienten an die angemessene Versorgungsebene.
An bestimmten Krankenhäusern soll es künftig zentrale, jederzeit zugängliche Einrichtungen für Notfallpatienten geben, sogenannte Integrierte Notfallzentren. Dort findet eine qualifizierte Ersteinschätzung des Behandlungsbedarfs statt. Die Zentren sollen von den Krankenhäusern und den Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) gemeinsam errichtet und betrieben werden.
Räumlich sollen sie so in ein Krankenhaus eingebunden werden, dass sie von den Patienten als erste Anlaufstelle im Notfall wahrgenommen werden. Nach dem Diskussionsentwurf sollen die Länder die Planung und Gestaltung der integrierten Notfallversorgung übernehmen, dabei aber bereits bestehende Strukturen berücksichtigen. Denn in vielen Regionen haben die KVen bereits Portalpraxen an den Krankenhäusern eingerichtet. Der Rettungsdienst wird künftig als eigenständiger Leistungsbereich anerkannt.
Der Diskussionsentwurf des BMG orientiert sich in weiten Teilen an Vorschlägen aus dem Gutachten des Sachverständigenrates zur Begutachtung der Entwicklung im Gesundheitswesen, das dieser im Sommer 2018 unter anderem zur Reform der Notfallversorgung vorlegte. Auch die Kassenärztliche Bundesvereinigung und der Marburger Bund hatten damals ähnliche Vorschläge präsentiert. © HK/aerzteblatt.de