Politik

Freitag, 19. Juli 2019

Berlin – Ambulante, stationäre und rettungsdienstliche Notfallversorgung, die zurzeit noch weitgehend voneinander abgeschottet arbeiten, sollen zu einem System der integrierten Notfallversorgung ausgebaut werden. Das geht aus einem Diskussions­entwurf des Bun­des­ge­sund­heits­mi­nis­ter­iums (BMG) hervor, der seit dem 12. Juli vor­liegt, aber den Vermerk trägt, dass er noch nicht mit Bun­des­ge­sund­heits­mi­nis­ter Jens Spahn (CDU) abgestimmt ist. Hintergrund ist die zunehmende Inanspruchnahme der Notaufnahmen in den Krankenhäusern von Patienten mit Bagatellerkrankungen.

Um die Patienten besser durch das System zu steuern, sollen dem Diskussionsent­wurf zufolge gemeinsame Notfallleitstellen geschaffen werden, die rund um die Uhr erreichbar sind. Dabei arbeiten der Rettungsdienst (Rufnummer 112) und der kassen­ärztliche Bereitschaftsdienst (Rufnummer 116117) künftig zusammen. Qualifiziertes Personal schätzt nach dem Entwurf nach einheitlichen Standards die Dringlichkeit der medizinischen Versorgung ein und verweist den anrufenden Patienten an die angemessene Versorgungsebene.

An bestimmten Krankenhäusern soll es künftig zentrale, jederzeit zugängliche Ein­rich­tungen für Notfallpatienten geben, sogenannte Integrierte Notfallzentren. Dort findet eine qualifizierte Ersteinschätzung des Behandlungsbedarfs statt. Die Zentren sollen von den Krankenhäusern und den Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) gemein­sam errichtet und betrieben werden.

Räumlich sollen sie so in ein Krankenhaus eingebunden werden, dass sie von den Patienten als erste Anlaufstelle im Notfall wahrgenommen werden. Nach dem Diskussions­entwurf sollen die Länder die Planung und Gestaltung der integrierten Notfallversorgung übernehmen, dabei aber bereits bestehende Strukturen berücksich­tigen. Denn in vielen Regionen haben die KVen bereits Portalpraxen an den Kranken­häusern eingerichtet. Der Rettungsdienst wird künftig als eigenständiger Leistungsbe­reich anerkannt.

Der Diskussionsentwurf des BMG orientiert sich in weiten Teilen an Vorschlägen aus dem Gutachten des Sachverständigenrates zur Begutachtung der Entwicklung im Ge­sundheitswesen, das dieser im Sommer 2018 unter anderem zur Reform der Notfall­versorgung vorlegte. Auch die Kassenärztliche Bundesvereinigung und der Marburger Bund hatten damals ähnliche Vorschläge präsentiert. © HK/aerzteblatt.de