Politik

Donnerstag, 16. April 2020

Berlin – Bund und Länder empfehlen seit gestern das Tragen sogenannter Alltagsmasken beim Einkaufen und im öffentlichen Nahverkehr. Auch das Robert-Koch-Institut (RKI) hat seine Empfehlungen zum Infektionsschutz ergänzt und empfiehlt nun „das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung in bestimmten Situationen im öffentlichen Raum“.

Hintergrund der Empfehlung sei die zunehmende Evidenz, dass ein hoher Anteil von An­steckungen unbemerkt erfolge, und zwar bereits vor dem Auftreten von Symptomen, wie es online vorab im Epidemiologischen Bulletin heißt.

Bereits ein bis drei Tage vor Auftreten der Symptome kann es zu einer Ausscheidung von hohen Virusmengen kommen. Eine teilweise Reduktion dieser unbemerkten Übertragung von infektiösen Tröpfchen durch das Tragen von MNB könnte auf Populationsebene zu einer weiteren Verlangsamung der Ausbreitung beitragen, so das RKI.

Dies gilt für Situationen im öffentlichen Raum, an denen mehrere Menschen zusammen­treffen und sich dort länger aufhalten – etwa am Arbeitsplatz – oder der physische Ab­stand von mindestens 1,5 Meter nicht immer eingehalten werden kann wie zum Beispiel im Supermarkt oder in öffentlichen Verkehrsmitteln.

Als Mund-Nasen-Bedeckung (MNB) definiert das RKI kommerziell und privat hergestellte Masken aus handelsüblichen, unterschiedlich eng gewebten Baumwollstoffen. In ihrer Funktionsweise entsprächen sie am ehesten einem chirurgischen Mund-Nasen-Schutz – dienten also dem Fremdschutz. Sie seien aber keine Medizinprodukte und unterlägen nicht entsprechenden Prüfungen oder Normen, so das RKI.

Wie gut MNB Tröpfchen und Aerosole aus der Luft filtern, wurde bislang nur in wenigen Studien untersucht. Die Autoren kommen zu dem Schluss, dass „jede Art von Maske die Exposition gegenüber Viren sowie das Infektionsrisiko auf Populationsebene senkt“. Doch es gibt deutliche Unterschiede in der Schutzwirkung: Selbst gemachte Masken schützten weniger gut als medizinischer MNS, der wiederrum weniger gut abschnitt als Atem­schutz­masken.

Das RKI erinnert daran, dass der Einsatz von MNB die zentralen Schutzmaßnahmen, wie die (Selbst-)Isolation Erkrankter, die Einhaltung der physischen Distanz von mindestens 1,5 Meter, die Hustenregeln und die Händehygiene zum Schutz vor Ansteckung, nicht er­setzen kann. Diese zentralen Schutzmaßnahmen müssten weiterhin strikt eingehalten werden.

Wichtig ist dem RKI zufolge auch die hygienische Handhabung und Pflege der MNB: Die Masken dürfen demnach − insbesondere beim Auf- und Absetzen − nicht berührt werden, um eine Kontamination durch die Hände zu verhindern.

Das Tragen von MNB im öffentlichen Raum werde vor allem dann im Sinne einer Reduk­tion der Übertragungen wirksam werden, wenn sich möglichst viele Personen daran be­tei­ligten, schreibt das RKI. © nec/aerzteblatt.de