Vermischtes

Donnerstag, 5. September 2019

/dpa

Bonn – Für mehr Selbstbestimmung im Betreuungsrecht hat sich die Bundesarbeitsge­mein­schaft der Senioren-Organisationen (BAGSO) ausgesprochen. „Die zentrale Aufgabe recht­licher Betreuung muss es sein, Menschen bei Entscheidungen zu unterstützen, ihnen zu helfen und ihre Rechte geltend zu machen“, heißt es in einer heute in Bonn veröffent­licht­en Stellungnahme der Interessensvertretung.

Die Regierung müsse den Grundgedanken der UN-Behindertenrechtskonvention im deutschen Betreuungsrecht umsetzen, hieß es. „Dringend notwendig sind Hilfsangebote im Umgang mit Sozialämtern, Krankenkassen und anderen Sozialleistungsträgern.“ Sozia­le Dienste und andere Unterstützungsangebote seien deutschlandweit flächen­deckend notwendig.

Zudem braucht es laut BAGSO verpflichtende Fortbildungen für alle, die in die rechtliche Betreuung involviert sind. Hauptamtlichen Betreuern stünde „eine angemessene Ver­gütung“ zu. Die etwa 800 bundesweiten Betreuungsvereine bräuchten eine bessere Aus­stattung.

Union und SPD hatten sich in ihrem Koalitionsvertrag darauf verständigt, das Betreu­ungs­­recht zu reformieren. Derzeit beraten Fachleute und Interessensverbände, wie die rechtliche Betreuung in Deutschland verbessert werden kann.

Die BAGSO vertritt mehr als ihre 117 Mitgliedsorganisationen nach eigenen Angaben viele Millionen ältere Menschen in Deutschland. Mit ihren Publikationen und Veranstal­tun­­gen, etwa die Deutschen Seniorentage, will die Bundesarbeitsgemeinschaft für „ein möglichst gesundes, aktives und engagiertes Älterwerden“ werben. © kna/aerzteblatt.de