Gesetz zur Verbesserung der Gesundheitsversorgung und Pflege

Mit dem Versorgungsverbesserungsgesetz will Bundesgesundheitsminister Jens Spahn für mehr Personal in der Altenpflege sorgen und die Stellensituation in der Geburtshilfe verbessern. Auch Pflegebedürftige und ihre Angehörigen sollen von dem Gesetz profitieren: Sie sollen bestimmte  dauerhaft Hilfsmittel leicht und unbürokratisch beantragen können. Außerdem werden Leistungen für zu Hause versorgte Pflegebedürftige vorübergehend ausgeweitet.

Eine gute Versorgung bedeutet Zuwendung. Die benötigt Zeit und damit genügend Personal. Alle, die in der Altenpflege arbeiten, leisten jeden Tag Herausragendes. Daher wollen wir sie in ihrem Berufsalltag weiter unterstützen. In der stationären Altenpflege finanzieren wir bis zu 20.000 zusätzliche Stellen für Pflegehilfskräfte. Und zwar so, dass sich der Eigenanteil der Pflegebedürftigen dadurch nicht erhöht. Zugleich behalten wir das erleichterte Antragsverfahren für bestimmte Hilfsmittel im Rahmen der Pflegebegutachtung auf Dauer bei und weiten Hilfeleistungen der Pflegeversicherung für pflegende Angehöriger aus. Damit entlasten wir Pflegekräfte, Pflegebedürftige und ihre Angehörigen gleichermaßen.

Bundesgesundheitsminister Jens Spahn

Die Regelungen des Referentenentwurfs im Überblick

Bis zu 20.000 zusätzliche Stellen für Hilfskräfte in der Altenpflege

In der vollstationären Altenpflege sollen bis zu 20.000 zusätzliche Stellen für Pflegehilfskräfte finanziert werden. Der Eigenanteil der Pflegebedürftigen an den Kosten der stationären Versorgung soll dadurch nicht steigen. Diese zusätzlichen Stellen sind ein erster Schritt in Richtung eines verbindlichen Personalbemessungsverfahrens für Einrichtungen. Die Ergebnisse des Projekts zur wissenschaftlichen Bemessung des Personalbedarfs in Pflegeeinrichtungen zeigen, dass in vollstationären Pflegeeinrichtungen zukünftig insbesondere mehr Pflegehilfskräfte erforderlich sind.

Verbesserungen für Pflegebedürftige und ihre Angehörigen

Pflegebedürftige sollen Hilfsmittel wie Einmalhandschuhe oder Bettschutzeinlagen dauerhaft leicht und unbürokratisch beantragen können. Eine bisher befristete Regelung, nach der von der Pflegebegutachtung empfohlene Hilfsmittel automatisch – auch ohne ärztliche Verordnung – als beantragt galten, hat sich in der Praxis bewährt. Das Verfahren soll daher ab dem kommenden Jahr auf Dauer gelten.

Die pandemiebedingte Inanspruchnahme von Pflegeunterstützungsgeld soll nicht mit dem Regelanspruch auf Pflegeunterstützungsgeld verrechnet werden. Leistungsbeträge des Entlastungsbeitrags, die im vergangenen Jahr nicht in Anspruch genommen wurden, können bis zum 31. Dezember 2020 verwendet werden.

Zusätzliche Hebammen in Kliniken

Krankenhäuser sollen künftig mehr Stellen für Hebammen erhalten. Dazu soll ein Hebammenstellen-Förderprogramm mit 65 Millionen Euro pro Jahr (Laufzeit 2021 – 2023) aufgelegt werden. Dadurch können etwa 600 zusätzliche Hebammenstellen und bis zu 700 weitere Stellen für assistierendes medizinisches Personal in Geburtshilfeabteilungen geschaffen werden.

Weitere Regelungen

Kinderkrankenhäuser und Fachabteilungen für Kinder- und Jugendmedizin, welche die Voraussetzungen für einen Sicherstellungszuschlag erfüllen, können bereits ab dem Jahr 2021 in die pauschale Förderung ländlicher Krankenhäuser in Höhe von jeweils 400.000 Euro jährlich einbezogen werden.

Krankenkassen erhalten erweiterte Spielräume für Selektivverträge z.B. für Vernetzungen über die gesetzliche Krankenversicherung hinaus und um regionalen Bedürfnissen besser Rechnung tragen zu können. Gleichzeitig werden Versorgungsinnovationen gefördert, indem die Krankenkassen die Möglichkeit erhalten, durch den Innovationsfonds geförderte Projekte auf freiwilliger Basis weiterzuführen.

Der Referentenentwurf des Gesetzes befindet sich zurzeit in der Abstimmung mit Ressorts, Ländern und Verbänden.