Ausland

Dienstag, 9. Juli 2019

/dpa

Reims/Paris – Im Fall des Wachkomapatienten Vincent Lambert hat die Staatsan­walt­schaft Vorermittlungen wegen Mordes eingeleitet. Französischen Medienberichten zu­folge hatten die Anwälte der Eltern Klage gegen die behandelnden Ärzte und das Krankenhaus in Reims eingereicht, in dem Lambert seit 2008 liegt. Vor einer Woche wurde die Behandlung abermals gestoppt.

Laut Medienberichten erhält Lambert über die Sonden kein Wasser und keine Nah­rung mehr. Sein Neffe Francois Lambert sagte, es gebe Anzeichen, dass er nicht mehr lange leben werde. Es sei „sehr schwer“ für die Angehörigen.

Lamberts Eltern hatten gestern den gerichtlichen Kampf für seine Weiterbehandlung beendet. „Vincents Tod ist jetzt unvermeidlich“, schrieben sie in einem offenen Brief. Am Wochenende hatte die Polizei den zuständigen Arzt Vincent Sanchez angehört. Lamberts Vater Pierre bezeichnete den Behandlungsstopp als „eine getarnte Ermor­dung, eine Sterbehilfe“.

Der 42-jährige Lambert liegt seit einem Motorradunfall 2008 in einer Art Wachkoma. Während seine Ehefrau einen Abbruch der Behandlung befürwortete, wollten seine Eltern dies verhindern. Sie legten Beschwerde beim UN-Ausschuss für die Rechte von Menschen mit Behinderungen ein und fordern, dass dessen Entscheidung abgewartet wird.

Am 9. April 2018 hatte das Ärzteteam entschieden, die Behandlung von Lambert zu stoppen. Diese Entscheidung wurde vom obersten Gericht bestätigt. Bereits drei Jahre zuvor hatte der Europäische Menschenrechtsgerichtshof eine entsprechende Ent­schei­dung eines anderen Ärzteteams bestätigt. Zuletzt lehnte das Verwaltungsgericht in Chalons-en-Champagne ein weiteres Berufungsverfahren der Eltern ab. © kna/aerzteblatt.de