Politik

Dienstag, 12. Mai 2020

Düsseldorf – Die Bundesregierung will das Pflegeunterstützungsgeld, das Arbeitnehmer als Lohnersatzleistung erhalten, wenn in der Familie kurzfristig ein Pflegefall auftritt, zeitlich begrenzt von 10 auf 20 Tage erhöhen. Das geht aus einem Änderungsantrag zum zweiten Bevölkerungsschutzgesetz hervor.

Zudem gibt es weitere Änderungen, die pflegenden Angehörigen helfen sollen, die in der Coronakrise wegbrechende Versorgung neu abzusichern. So soll die Verlängerung des Pflegeunterstützungsgeldes auch für Arbeitnehmer gelten, bei deren Angehörigen es aufgrund der Coronakrise einen Engpass in der Pflege gibt.

„Entsteht aufgrund eines durch die COVID-19-Pandemie verursachten pflegerischen Versorgungsengpasses für nahe Angehörige die Notwendigkeit, ein neues tragfähiges Pflegearrangement zu organisieren, wird dies in vielen Fällen mehr als zehn Arbeitstage in Anspruch nehmen“, heißt es in dem Änderungsantrag.

Die Verlängerung des Pflegeunterstützungsgeldes ist dem Antrag zufolge bis zum 30. September begrenzt. Union und SPD haben sich zudem auf weitere Verbesserungen für pflegende Angehörige geeinigt. So sollen diese ihren Anspruch auf Pflegezeit oder Fa­milienpflegezeit noch nachholen können, wenn sie den Rahmen von jeweils 6 bezieh­ungs­weise 24 Monaten noch nicht ausgeschöpft hatten.

Wer Familienpflegezeit bei seinem Arbeitgeber beantragen möchte, soll dies künftig nur zehn Tage zuvor ansagen müssen. Bislang gilt eine Frist von acht Wochen. Auch die bis­her gesetzlich geltende Mindestarbeitszeit von 15 Stunden pro Woche in der Familien­pflegezeit soll unterschritten werden können. © kna/aerzteblatt.de