Politik

Mittwoch, 28. August 2019

Berlin – Das Bundeskabinett hat heute eine Ausbildungsreform für pharmazeutisch-technische Assistenten (PTA-Reformgesetz) beschlossen. Das Vorhaben ist nach Angaben der Bundesregierung Teil der Strategie, die Ausbildungen der Gesundheitsberufe an heu­tige Anforderungen in der Berufspraxis anzupassen und sie zu modernisieren.

Mit der Reform solle das Interesse an dem Beruf der PTA für die Zukunft gesichert und einem Fachkräftemangel in den Apotheken entgegengewirkt werden, hieß es aus dem Bundesministerium für Gesundheit (BMG). Die Ausbildung dauert demnach weiterhin zweieinhalb Jahre. Sie gliedert sich in einen zweijährigen schulischen Teil und eine halbjährige praktische Ausbildung in einer Apotheke. Die Ausbildung wird mit einer staatlichen Prüfung abge­schlossen.

Vorgesehen ist künftig, dass die Auszubildenden während des praktischen Teils in einer Apotheke eine angemessene Vergütung erhalten. Dies werde im Ausbildungsvertrag aus­drücklich festgelegt, schreibt das BMG. Die Schulgeldfrage soll entsprechend dem Koali­tionsvertrag in ein Gesamtkonzept zur Reform der Gesundheitsfachberufe einbezo­gen werden.

Ein Schwerpunkt der neuen Ausbildung soll laut BMG auf der Stärkung der Beratungs­kom­pe­tenz liegen. Aus Sicht des Ministeriums haben die Abgabe von Arzneimitteln und Medizinprodukten und die fachgerechte Infor­mation der Patienten gegenüber der Herstellung und Prüfung von Arzneimitteln deutlich an Bedeutung gewonnen. Die Ver­mittlung der pharmazeu­tisch technologischen Kompetenz soll aber gewährleistet bleiben.

„PTA übernehmen in den Apotheken wichtige und verantwortungsvolle Aufgaben bei der Beratung und der Abgabe von Arzneimitteln und Medizinprodukten“, sagte Bundesge­sund­heitsminister Jens Spahn (CDU). Diese Kompetenzen stärke man mit einem moder­nen Berufsgesetz.

Es brauche gut ausgebildete Fachkräfte im Gesundheits­wesen. Deshalb seien zeitgemäße und attraktive Ausbildungsregelungen so wichtig. Das Gesetz soll zum 1. Januar 2021 in Kraft treten. Der Bundesrat muss der Reform zustimmen. © may/aerzteblatt.de