Politik

Mittwoch, 29. April 2020

Berlin − Der Coronabonus für Pflegekräfte ist auf dem Weg. Das Bundeskabinett beschloss heute einen Gesetzentwurf, der neben der finanziellen Anerkennung unter anderem auch flexiblere Unterstützung für Pflegebedürftige enthält. Angesichts der großen Leistung und Belastung für Pflegekräfte während der Coronapandemie sollen diese einen An­spruch auf eine einmalige Prämie von bis zu 1.000 Euro erhalten.

Vorgesehen ist, dass die Pflegekassen zunächst den Bonus von bis zu 1.000 Euro finanzie­ren. Länder und Arbeitgeber können die Prämie aufstocken, zum Beispiel auf die steuer- und sozialversicherungsabgabenfreie Summe von 1.500 Euro.

Der Höchstbetrag ist dabei für Vollzeitbeschäftigte in der direkten Pflege und Betreuung vorgesehen. Auch Auszubildende, Freiwilligendienstleistende, Helfer im freiwilligen sozi­alen Jahr und Leiharbeiter sowie Mitarbeiter in Servicegesellschaften sollen eine ge­staffelte Prämie erhalten.

In der zweiten Jahreshälfte will die Bundesregierung entscheiden, in welchem Umfang der Bund Zuschüsse für den Bonus gewährt. An den Plänen der Finanzierung hatte es zuvor bereits viel Kritik gegeben.

Bun­des­ge­sund­heits­mi­nis­ter Jens Spahn (CDU) und Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) hatten nach längerem Hin und Her vorgestern vorgeschlagen, dass die Pflege­kass­en zwei Drittel der Kosten finanzieren und die Länder und Arbeitgeber − je nach Ent­scheidung in eigener Finanzverantwortung − das weitere Drittel.

„Wichtig ist, dass, wie im Vorschlag der Mitglieder der ehemaligen Pflegekommission vorgesehen, alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer einen Anspruch auf eine solche Prämie erhalten und gleichzeitig der Eigenanteil der zu Pflegenden nicht steigt“, hieß es von Heil in einem Schreiben an Arbeitnehmer, Arbeitgeber sowie Dienstgeber in der Altenpflege.

Die Diakonie zeigte sich gestern wenig überzeugt. Die Idee einer Einmalzahlung sei sehr gut, aber bei der Umsetzung dürften sich die Minister nicht verhaspeln und die Wirklich­keit gemeinnütziger Träger aus dem Blick verlieren.

„Wegen ihrer Gemeinnützigkeit dürfen die Träger der Diakonie-Einrichtungen keine substanziellen Rücklagen bilden, die sie jetzt zur Finanzierung der Prämie verwenden könnten − solche Töpfe existieren schlicht nicht“, sagte Sozialvorstand Maria Loheide. Stattdessen sollten Bund und Länder Steuermittel für den Bonus nutzen. Langfristig müssten weiterhin die Arbeitsbedingungen in der Pflege deutlich verbessert werden.

Auch der Direktor des Verbandes der Privaten Kran­ken­ver­siche­rung (PKV), Florian Reuther, forderte eine Finanzierung des Bonus über Steuermittel. „Einmalige Boni auf Kosten der Beitragszahler in der Pflegepflichtversicherung wären ungerecht. Damit würden auch viele Beitragszahler belastet, die weniger verdienen als ausgebildete Pflege-Fachkräfte.“

Die Arbeiterwohlfahrt (AWO), einer der größten Betreiber von Pflegeeinrichtungen in Deutschland, begrüßte zwar den geplanten Bonus als solchen, kritisierte aber die Kosten­verteilung als „Bruch eines Versprechens“. AWO-Chef Wolfgang Stadler sagte dem Re­daktionsNetzwerk Deutschland heute. „Der überwiegende Teil der freien Träger wird diese zusätzlichen Kosten nicht tragen können.“

Das Gesetz sieht neben dem Bonus eine Reihe weiterer Maßnahmen vor. So soll es vor allem für Pflegebedürftige im ambulanten Bereich mehr Hilfen geben. Betroffene können den Plänen zufolge im Pflegegrad 1 bis Ende September den Ent­lastungsbetrag von 125 Euro flexibler verwenden, etwa für haushaltsnahe Dienstleistun­gen.

Ansparmöglichkeiten für nicht in Anspruch genommene Entlastungsleistungen werden für alle Pflegebedürftigen einmalig um drei Monate verlängert. Auch der Zugang zum Pflegeunterstützungsgeld soll erleichtert werden. Über die Pläne muss noch der Bundes­tag entscheiden. © kna/aerzteblatt.de