Politik
Montag, 2. September 2019
Berlin – Der GKV-Spitzenverband sieht noch erheblichen gesetzgeberischen Handlungsbedarf, um Leistungsgerechtigkeit und Transparenz in der psychiatrischen und psychosomatischen Versorgung durch die Krankenhäuser durchzusetzen. Das geht aus dem Bericht über die Auswirkungen des Pauschalierenden Entgeltsystems für Psychiatrie und Psychosomatik (PEPP) hervor, der aktuell dem Bundestag vorliegt.
Die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG), die ebenso wie der Verband der privaten Krankenversicherung (PKV-Verband) an der Erstellung des Berichts beteiligt war, hält das PEPP-System für „nicht geeignet, um die Vielfalt und Individualität der psychiatrischen Versorgung sachgerecht abzubilden“.
Der Bericht dient dazu, die bisherigen Erfahrungen bei der Umstellung des Vergütungssystems für die stationäre psychiatrische und psychosomatische Versorgung zu analysieren. Mit dem Einstieg in das PEPP-System, das in den Grundstrukturen 2009 vom Gesetzgeber auf den Weg gebracht wurde, ist ein Umstieg von tagesgleichen Pflegesätzen zu einem „stärker an der Ressourcenintensität der Patienten ausgerichteten Vergütungssystem“ verbunden, wie es in dem Bericht heißt. Im Unterschied zu den diagnosebezogenen Fallpauschalen (DRG) handelte es sich bei PEPP um tagesbezogene Pauschalen.
Der GKV-Spitzenverband kritisiert unter anderem, dass PEPP mit den Änderungen durch das Gesetz zur Weiterentwicklung der Versorgung und Vergütung für psychiatrische und psychosomatische Leistungen (PsychVVG) von 2012 zu einem „Abschlagssystem degradiert“ wurde. Die geänderte Budgetfestsetzung mittels Krankenhausvergleich „unterliegt keinen klaren Regeln mehr, und konterkariert das Ziel der Leistungsgerechtigkeit“, heißt es in dem Bericht.
Weiterentwicklung des Operationen- und Prozedurenschlüssels gefordert
Die Krankenkassen fordern vom Gesetzgeber deshalb, auf eine stringente Anwendung des Krankenhausvergleichs hinzuwirken und konkrete Vorgaben für den Budgetfindungsprozess zu verankern.
Des Weiteren sollten verbindlichere Vorgaben zu regionalen und strukturellen Besonderheiten formuliert werden. Der Gesetzgeber solle auf eine Weiterentwicklung des Operationen- und Prozedurenschlüssels (OPS) bestehen, die mehr Transparenz über die tatsächliche Patientenversorgung generiert.Notwendig seien unter anderem präzisere Leistungsbeschreibungen im OPS. Auch sollte die Digitalisierung der Leistungserfassung in der Psychiatrie vorangetrieben werden, so der GKV-Spitzenverband.
Hoher Aufwand durch umfangreiche Dokumentationspflichten
Die DKG bemängelte insbesondere den hohen Aufwand durch umfangreiche Dokumentationspflichten und einen starken Anstieg der Rechnungsprüfungen durch den Medizinischen Dienst der Krankenkassen seit Einführung des PEPP-Systems.
In der Psychiatrie sei es kaum möglich, den individuellen Behandlungsaufwand durch einzelne Leistungen oder auch Komplexleistungen sinnvoll zu beschreiben. Auch deshalb habe sich der PEPP-Katalog sei dem PsychVVG „nicht wesentlich verändert“.
Darüber hinaus fordert die DKG vom Gesetzgeber eine Klarstellung zum Rechtsanspruch der Krankenhäuser auf das im Jahresdurchschnitt vorzuhaltende Personal und dessen vollständiger Refinanzierung. Im Jahr 2020 soll nämlich die Psychiatrie-Personalverordnung (Psych-PV) durch die neuen Personalmindestanforderungen des Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) abgelöst werden.
Die DKG befürchtet, dass das notwendige Personal massiv über den Mindestanforderungen des G-BA liegen wird. „Streitigkeiten mit den Krankenkassen in den Budgetverhandlungen sind vorprogrammiert“, heißt es in dem Bericht. © PB/aerzteblatt.de