Politik

Montag, 2. September 2019

/dpa

Berlin – Der GKV-Spitzenverband sieht noch erheblichen gesetzgeberischen Handlungs­be­darf, um Leistungsgerechtigkeit und Transparenz in der psychiatrischen und psychoso­matischen Versorgung durch die Krankenhäuser durchzusetzen. Das geht aus dem Bericht über die Auswirkungen des Pauschalierenden Entgeltsystems für Psychiatrie und Psycho­so­­matik (PEPP) hervor, der aktuell dem Bundestag vorliegt.

Die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG), die ebenso wie der Verband der privaten Kran­ken­ver­siche­rung (PKV-Verband) an der Erstellung des Berichts beteiligt war, hält das PEPP-System für „nicht geeignet, um die Vielfalt und Individualität der psychiatrischen Versorgung sachgerecht abzubilden“.

Der Bericht dient dazu, die bisherigen Erfahrungen bei der Umstellung des Vergütungs­systems für die stationäre psychiatrische und psychosomatische Versorgung zu analysie­ren. Mit dem Einstieg in das PEPP-System, das in den Grundstrukturen 2009 vom Gesetz­geber auf den Weg gebracht wurde, ist ein Umstieg von tagesgleichen Pflegesätzen zu einem „stärker an der Ressourcenintensität der Patienten ausgerichteten Vergütungs­sys­tem“ verbunden, wie es in dem Bericht heißt. Im Unterschied zu den diagnosebezogenen Fallpauschalen (DRG) handelte es sich bei PEPP um tagesbezogene Pauschalen.

Der GKV-Spitzenverband kritisiert unter anderem, dass PEPP mit den Änderungen durch das Gesetz zur Weiterentwicklung der Versorgung und Vergütung für psychiatrische und psychosomatische Leistungen (PsychVVG) von 2012 zu einem „Abschlagssystem degra­diert“ wurde. Die geänderte Budgetfestsetzung mittels Krankenhausvergleich „unterliegt keinen klaren Regeln mehr, und konterkariert das Ziel der Leistungsgerechtigkeit“, heißt es in dem Bericht.

Weiterentwicklung des Operationen- und Prozedurenschlüssels gefordert

Die Krankenkassen fordern vom Gesetzgeber deshalb, auf eine stringente Anwendung des Krankenhausvergleichs hinzuwirken und konkrete Vorgaben für den Budgetfindungs­pro­zess zu verankern.

Des Weiteren sollten verbindlichere Vorgaben zu regionalen und strukturellen Besonder­heiten formuliert werden. Der Gesetzgeber solle auf eine Weiterentwicklung des Opera­tio­nen- und Prozedurenschlüssels (OPS) bestehen, die mehr Transparenz über die tatsäch­liche Patientenversorgung generiert.Notwendig seien unter anderem präzisere Leistungsbeschreibungen im OPS. Auch sollte die Digitalisierung der Leistungserfassung in der Psychiatrie vorangetrieben werden, so der GKV-Spitzenverband.

Hoher Aufwand durch umfangreiche Dokumentationspflichten

Die DKG bemängelte insbesondere den hohen Aufwand durch umfangreiche Dokumenta­tionspflichten und einen starken Anstieg der Rechnungsprüfungen durch den Medizini­schen Dienst der Krankenkassen seit Einführung des PEPP-Systems.

In der Psychiatrie sei es kaum möglich, den individuellen Behandlungsaufwand durch einzelne Leistungen oder auch Komplexleistungen sinnvoll zu beschreiben. Auch deshalb habe sich der PEPP-Katalog sei dem PsychVVG „nicht wesentlich verändert“.

Darüber hinaus fordert die DKG vom Gesetzgeber eine Klarstellung zum Rechtsanspruch der Krankenhäuser auf das im Jahresdurchschnitt vorzuhaltende Personal und dessen voll­ständiger Refinanzierung. Im Jahr 2020 soll nämlich die Psychiatrie-Personalverord­nung (Psych-PV) durch die neuen Personalmindestanforderungen des Gemeinsamen Bundes­aus­schuss (G-BA) abgelöst werden.

Die DKG befürchtet, dass das notwendige Personal massiv über den Mindestanforderun­gen des G-BA liegen wird. „Streitigkeiten mit den Krankenkassen in den Budgetverhand­lun­gen sind vorprogrammiert“, heißt es in dem Bericht. © PB/aerzteblatt.de