Ärzteschaft

Donnerstag, 22. August 2019

Berlin – Patienten mit einer chronischen Depression können sich nicht bei ihrem Psy­cho­thera­peuten in das neue Disease-Management-Programm (DMP) Depression einschreiben lassen, das der Gemeinsame Bundes­aus­schuss (G-BA) am 15. August beschlossen hat. Das hat heute die Bundes­psycho­therapeuten­kammer (BPtK) bemängelt.

Die Langzeitbetreuung und Koordination der Behandlung soll in dem neuen strukturier­ten Behandlungsprogramm grundsätzlich durch den Hausarzterfolgen. In Ausnahme­fäll­en können dies auch Fachärzte für Psychiatrie und Psychotherapie übernehmen.

„Damit werden für Patienten, die bereits beim Psychotherapeuten in Behandlung sind, völlig unnötige Hürden für die Teilnahme am DMP aufgebaut“, kritisiert BPtK-Präsident Dietrich Munz. „Patienten sollten die Wahl haben, dass der Arzt oder Psychotherapeut die Koordination ihrer Versorgung übernehmen kann, der am besten mit ihrer Erkrankung vertraut und für sie der wichtigste Ansprechpartner ist.“ Der zentralen Rolle der Psycho­therapie in der Versorgung depressiver Erkrankungen müsse hier stärker Rechnung ge­tragen werden, fordert die BPtK.

Patienten mit chronischen oder wiederholt auftretenden depressiven Episoden mit mitt­le­rer bis schwerer Ausprägung können sich künftig im Rahmen eines DMP behandeln lassen. Der G-BA hat mit diesem Beschluss einen gesetzlichen Auftrag aus dem Jahr 2015 umgesetzt.

Leitlinienorientierte Behandlung mit Psychotherapie und Medikamenten

Zentrale Bausteine des DMP-Depression sind nach Angaben der BPtK eine leitlinien­orien­tierte Behandlung mit Psychotherapie und medikamentöser Therapie. Die konkreten The­rapieempfehlungen richteten sich insbesondere nach Verlauf und Schweregrad der De­pression unter Berücksichtigung komorbider körperlicher und psychischer Erkrankungen.

Auch das Vorgehen bei Suizidalität und Maßnahmen des Krisenmanagements werde im DMP adressiert. Jedem Patienten solle zudem – sofern sie aus ärztlicher oder psycho­the­rapeutischer Sicht davon profitieren können – ein evaluiertes digitales Selbstmanage­mentprogramm unter qualifizierter Begleitung angeboten werden. Alternativ könnten auch evaluierte Präsenzschulungen angeboten werden.

Psychiater und Psychotherapeuten werden eingebunden

Als „sinnvoll“ beurteilt die Bundes­psycho­therapeuten­kammer hingegen, dass das DMP eine systematische Einbindung der Psychotherapeuten und Fachärzte im Behandlungs­ver­lauf vorsieht. Eine Grundlage dafür bilden laut G-BA-Beschluss die regelmäßigen Ver­laufskontrollen, bei denen der koordinierende Arzt insbesondere die Symptomausprä­gung und -veränderung, das psychosoziale Funktionsniveau und Behandlungseffekte beurteilt.

Wenn nach sechs Wochen hausärztlicher Behandlung noch keine ausreichende Besserung erzielt wurde, muss er demnach die Überweisung zum beispielsweise Facharzt für Psy­chia­trie und Psychotherapie oder Psychotherapeuten zu prüfen. „Eine stärkere Koope­ra­tion zwischen Hausärzten und Psychotherapeuten kann so zu einer leitlinienorientierten Behandlung beitragen“, erklärt BPtK-Präsident Munz.

Bevor sich Patienten in das neue DMP-Depression einschreiben lassen können, muss das Bun­des­ge­sund­heits­mi­nis­ter­ium dem Beschluss des G-BA noch zustimmen. © PB/EB/aerzteblatt.de