Ausland

Montag, 26. August 2019

Den Haag – In den Niederlanden muss sich von heute an erstmals ein Arzt in einem Sterbe­hil­fe­­­­fall vor Gericht verantworten. Obwohl eine 74-jährige Demenzpatientin un­terschied­liche Angaben zu ihrem Sterbewunsch machte, leistete ein Arzt ihr im April 2016 aktive Sterbehilfe, berichten niederländische Medien.

Als die Patientin die Diagnose Demenz erhielt, erklärte sie schriftlich, aktive Sterbehilfe zu wünschen, wenn sie in ein Pflegeheim müsse. Später fügte sie hinzu: „und wenn ich selbst die Zeit dafür als reif betrachte“. Im Pflegeheim sagte die Patientin dann regel­mäßig, dass sie sterben wolle, allerdings auch, dass sie nicht sterben wolle. Der Arzt leistete dann aktive Sterbehilfe.

In den Niederlanden ist aktive Sterbehilfe unter bestimmten Bedingungen seit 2002 le­gal. Das Gesetz bietet aber keine Klarheit darüber, wie Ärzte mit dem Sterbehilfe­wunsch von Demenzpatienten umgehen sollen. Die Staatsanwaltschaft ist der Ansicht, dass der Arzt im vorliegenden Fall „expliziter“ das Gespräch mit der Demenzpatientin hätte suchen sollen.

Jaap Sijmons, Professor für Gesundheitsrecht der Universität Utrecht, bezeichnete das künftige Urteil schon heute als wichtig für den künftigen Umgang mit aktiver Sterbehilfe bei Demenzpatienten. „Wir werden älter, und mehr Menschen erkranken an Demenz“, sagte er.

2018 nahmen in den Niederlanden zwei Menschen mit starker Demenz sowie 144 in einem frühen Stadium der Demenz aktive Sterbehilfe in Anspruch. Insgesamt erhielten 2018 mehr als 4.000 Krebspatienten aktive Sterbehilfe. © kna/aerzteblatt.de