Gericht/Institution: Vertretung der Europäischen Kommission in Deutschland
Erscheinungsdatum: 20.03.2020
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Die EU-Kommission hat am 19.03.2020 Empfehlungen zum Umgang mit der Ausbreitung des Coronavirus COVID-19 veröffentlicht; sie beziehen sich sowohl auf Maßnahmen im Bereich des öffentlichen Lebens, um die Ausbreitung des Virus zu verlangsamen, als auch auf Teststrategien.

Die Empfehlungen wurden mit dem am 17.03.2020 ins Leben gerufenen wissenschaftlichen Beraterstab in enger Zusammenarbeit mit dem Europäischen Zentrum für die Prävention und Kontrolle von Krankheiten (ECDC) erarbeitet.

Priorität bleibt ein koordinierter Ansatz: die EU-Kommission empfiehlt, dass jeder Mitgliedstaat die empfohlenen Maßnahmen anwendet. Angesichts des Tempos, mit dem sich COVID-19 in der EU ausbreitet, sei es entscheidend, so früh wie möglich Maßnahmen zu ergreifen, um die Verbreitung zu verlangsamen. Entsprechende Vorgaben – Isolierung von Corona-Patienten, Selbstisolierung bei Verdachtsfällen, das Absagen von Veranstaltungen, das Schließen von Kultureinrichtungen und Bildungsstätten usw. – seien in allen EU-Staaten geboten.

Bei den Tests auf das Coronavirus empfiehlt die EU-Kommission mit Blick auf begrenzte Kapazitäten eine Rangfolge: so wird empfohlen, den Tests an derzeit hospitalisierten Patienten und Mitarbeitern des Gesundheitswesens sowie an älteren Menschen, das größte Erkrankungsrisiko haben, Vorrang einzuräumen.

Die wissenschaftlichen Experten diskutierten am 18.03.2020 in einer Videokonferenz unter dem Vorsitz von Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen und Gesundheitskommissarin Stella Kyriakides zudem weitere Maßnahmen, um eine Überlastung der Krankenhäuser, insbesondere der Intensivstationen, zu vermeiden. Dies kann u.a. die Nutzung von Online-Anträgen und -Beratungen, die Verschiebung bestimmter nicht dringender chirurgischer Eingriffe und die Mobilisierung des gesamten qualifizierten Gesundheitspersonals oder der in Ausbildung befindlichen Personen beinhalten. Der Schutz des Gesundheitspersonals muss auch weiterhin oberste Priorität haben, solange es im Einsatz ist.

Die Empfehlungen wurden am 18.03.2020 den Gesundheits- und Innenministern vorgestellt und stehen auf der Tagesordnung des Treffens der Gesundheitsminister am 19.03.2020.

Die nächste Telefonkonferenz mit dem wissenschaftlichen Beraterstab findet am 22.03.2020 statt.

juris-Redaktion
Quelle: EU-Aktuell v. 19.03.2020