Politik

Mittwoch, 24. Juni 2020

Berlin – Das Bundeskabinett hat heute Eckpunkte für ein Bundesprogramm „Ausbildungs­plätze sichern“ beschlossen. Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) mit bis zu 249 Be­schäftigten, die durch die Coronapandemie betroffen sind, sollen dabei Geld erhalten, um ihre Ausbildung aufrechterhalten zu können.

Das Programm richtet sich an alle „Ausbildungsbetriebe und ausbildenden Einrichtungen in den Gesundheits- und Sozialberufen“, die infolge der Pandemie in finanzielle Schwie­rig­keiten geraten sind.

„Für die Förderung kommen KMU in Betracht, die eine Berufsausbildung in anerkannten Ausbildungsberufen oder in den bundes- und landesrechtlich geregelten praxisintegrier­ten Ausbildungen im Gesundheits-und Sozialwesen durchführen“, heißt es in den Eck­punk­ten. „Praktika sind ausgeschlossen. Es wird nur eine Prämie pro Ausbildung gezahlt.“

Das Bundesprogramm soll sich aus einer Ausbildungs- und einer Übernahmeprämie so­wie einer Förderung zur Vermeidung von Kurzarbeit und zur Auftrags- beziehungsweise Verbundausbildung zusammensetzen.

Die Ausbildungsprämie können kleine und mittlere Unternehmen bekommen, die ihre Ausbildungsleistung im Vergleich zu den drei Vorjahren aufrechterhalten. Für jeden für das Ausbildungsjahr 2020 abgeschlossenen Ausbildungsvertrag bekommen sie einmal 2.000 Euro, nachdem die Auszubildenden die Probezeit abgeschlossen haben. Betriebe, die ihre Ausbildungsleistung im Vergleich zu den drei Vorjahren erhöhen, erhalten 3.000 Euro pro abgeschlossenem Ausbildungsvertrag.

Kleine und mittlere Unternehmen, die Auszubildende aus coronabedingt insolventen KMU bis zum Abschluss ihrer Ausbildung übernehmen, erhalten je Auszubildendem eine Prämie von 3.000 Euro.

Förderung bei Übernahme von Auszubildenden

Kleine und mittlere Unternehmen, die trotz eines Arbeitsausfalls von mindestens 50 Prozent ihre Ausbildungsaktivitäten fortsetzen, sollen 75 Prozent der Brutto-Ausbildungsvergütung für den jeweiligen Monat erhalten.

Wenn KMU die Ausbildung temporär nicht fortsetzen können, können andere Unternehmen, überbetriebliche Berufsbildungsstätten oder andere etablierte Ausbildungs­dienstleister zeitlich befristet die Ausbildung übernehmen und dafür Förderung erhalten.

Dies gilt, wenn der Geschäftsbetrieb des ursprünglich ausbildenden KMU vollständig oder zu wesentlichen Teilen pandemiebedingt von Schließungen oder erheblichen Auflagen betroffen ist, die eine Fortsetzung des Geschäftsbetriebs maßgeblich behindern.

„Wir dürfen jetzt nicht zulassen, dass die Coronapandemie zu einer Krise auf dem Ausbildungsmarkt wird“, kommentierte Bun­des­for­schungs­minis­ter Anja Karliczek (CDU) die Eckpunkte.

„Denn die Auszubildenden von heute sind unsere Fachkräfte von morgen. Wir haben vor der Krise händeringend nach Fachkräften gesucht und werden auch nach der Krise jede Arbeitskraft brauchen.“

Das Programm ist Teil des Konjunkturpakets der Bundesregierung. In den Jahren 2020 und 2021 sollen bis zu 500 Millionen Euro bereitgestellt werden. © fos/aerzteblatt.de