Politik

Mittwoch, 10. Juli 2019

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Berlin – Das Bundeskabinett hat heute den von Bun­des­ge­sund­heits­mi­nis­ter Jens Spahn (CDU) vorgelegten Entwurf zum „Digitale Versorgungsgesetz“ (DVG) verab­schie­det. Im Gesetz enthalten sind Regelungen, wie Ärzte ihren Patienten künftig auch Apps verschreiben können.

Das Gesetz regelt zudem, wie diese Apps auf einem zügigen Zulassungsweg in die Versorgung kommen sollen. Für Ärzte enthält es weitere Regelungen und Sanktionen zur Anbindung an die Tele­ma­tik­infra­struk­tur (TI) sowie weniger Geld für das Versen­den von Arztbriefen per Fax. Auch wird klargestellt, dass die Selbstverwaltung für die telemedizinischen Sprechstunden Honorare festlegt sowie Ärzte für diese Angebote online werben dürfen.

„Die Zettelwirtschaft im Gesundheitswesen wird abgelöst durch digitale Lösungen“, sagte Spahn nach Beschluss des Gesetzes durch das Kabinett in Berlin. Neben Arzt­praxen sollen zügig auch Apotheken und Krankenhäuser an die TI angeschlossen wer­den. Für Physiotherapeuten, Hebammen und Pflegeheime soll dieser Anschluss freiwillig gelten.

Spahn zeigte sich überzeugt, dass die neuen digitalen Angebote, die mit dem Gesetz den gesetzlich Versicherten zur Verfügung stehen sollen, auch die medizinische Ver­sor­gung verändern werden. „Ich bin mir sicher, dass der Patient von morgen immer noch einen Arzt brauchen wird, aber keinen Arzt mehr, der mit Karteikarten arbeitet“, so der Minister. Er setzt darauf, dass es durch die Digitalisierung auch weniger Zeit­ver­­­­luste in der Versorgung gibt.

Datenschutz kommt extra

Das DVG wurde heute allerdings ohne die Bestimmungen zur elektronischen Patien­tenakte beschlossen. Diese waren im ersten Referentenentwurf des Gesetzes noch enthalten. Allerdings gab es wegen Regelungen zum Datenschutz offenbar Bedenken des Bundesjustizministeriums.

Spahn erklärte dazu: „Da es sich bei Gesundheitsdaten um sehr sensible Daten han­delt, haben wir uns entschieden, ein eigenes Datenschutzgesetz für die elektronische Patientenakte vorzulegen.“ Dies solle ebenfalls zügig kommen, „damit wir im Herbst eine Regelung haben.“

Auf Nachfrage betonte Spahn, dass „zusammen mit dem Justizministerium einige Pas­sagen besser verständlich, besser lesbar und in einer in sich logischen Zusam­men­setzung noch mal überarbeitet“ werden sollen. Die elektronische Patientenakte (ePA) bleibe aber Gesetz und weiterhin Wille des Ministeriums.

Krankenkassen müssen laut dem Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) ab dem 1. Januar 2021 ihren Versicherten eine ePA anbieten. Das DVG streicht jetzt den Passus von 2003, dass Krankenkassen ihren Versicherten eine Akte eines Drittanbie­ters erstatten können. Somit haben die Krankenkassen künftig das Recht, aber auch die Pflicht, nur ihre Akte ihren Versicherten anzubieten.

Der Beschluss der Gesellschafterversammlung der gematik – Gesellschaft für Telema­tik­­anwendungen der Gesundheitskarte aus dem Dezember 2018, der festlegt, dass zum Start der elektronischen Patientenakte Versicherte noch keine direkten Zuwei­sun­gen der Inhalte bezogen auf einzelne Ärzte durchführen können, habe weiter Be­stand, so Spahn. Man arbeite aber daran, dass auch dies zügig geändert werde.

An dem heutigen Beschluss des Gesetzestextes, der bereits vergangene Woche be­kannt wurde, gibt es unterschiedliche Reaktionen im Gesundheitswesen und unter Gesundheitspolitikern.

Lob und Kritik

Die gesundheitspolitische Sprecherin der Unions-Fraktion, Karin Maag, sieht es als „dringend notwendig an, dass digitale Gesundheitsanwendungen den Bürgerinnen und Bürgern zügiger als bisher verfügbar gemacht werden.“ Die Ankündigung von Spahn, zeitnah ein weiteres Gesetz zur Integration von digitalen Daten in die Akte vorzulegen, begrüßte sie.

Auch aus der SPD hieß es dazu, dass es richtig sei, nun „brauchbare und daten­schutz­konforme Regelungen“ zu schaffen. „Mit dem bisherigen Kuddelmuddel muss Schluss sein“, sagte Dirk Heidenblut, Digital-Experte der SPD-Fraktion und Mitglied im Gesundheitsausschuss. „Ich bin dem Justizministerium sehr dankbar, dass nun ge­mein­sam mit dem Ge­sund­heits­mi­nis­terium an einer rechtlich sauberen Lösung gear­beitet wird.“

Kritischer sehen das Gesetz die drei Oppositionsparteien: „Spahn kocht ohne Rezept“, schreibt beispielsweise die gesundheitspolitische Sprecherin der Grünen, Maria Klein-Schmeink, darüber, dass es generell noch keine Strategie zur Digitalisierung im Gesund­heits­wesen gebe. „Die Akte ist zum Start nur eine nutzlose Attrappe, denn die Versi­cher­ten haben keinen Anspruch, dass Leistungserbringer dort Daten ablegen.“ Es müsse vielmehr deutlich werden, welche „konkreten Nutzen für das Gesundheits­we­sen und die Pflege“ durch die Digitalisierung für Patienten wirksam werden sollen.

Mondpreise bei Apps

Eine „Goldgrube für die IT-Industrie“ sieht die Linke im Bundestag das vorgelegte Ge­setz. „Dieses Gesetz dient der Wirtschafts- und nicht der Gesund­heits­förder­ung. Es ist dringend notwendig, bei Gesundheits-Apps die Spreu vom Weizen zu trennen, bevor sie in die Anwendung kommen“, so Achim Kessler von den Linken im Bundestag.

Er befürchtet nach „Mondpreisen für Arzneimittel“ nun ähnliches bei Apps. Laut Ge­setz sollen App-Anbieter im ersten Jahr ohne Nachweis freie Preise verlangen könn­en, die von den Krankenkassen bezahlt werden sollen. Erst im zweiten Jahr der Er­stattung müssen entsprechende Studien vorliegen, dass die Versorgung durch die Anwendung wirklich verbessert werden.

Als einen „ersten richtigen Schritt“ bewertete die gesundheitspolitische Sprecherin der FDP-Bundestagsfraktion, Christine Aschenberg-Dugnus, den Gesetzesentwurf. Sie warnt aber: „Beim Anschluss an die TI muss Spahn jedoch mehr auf die Akteure ein­gehen. Anstelle von Sanktionen wären Anreizsysteme wünschenswert, denn das er­höht die Akzeptanz.“ Sie fordert auch, das Gesetz müsse mehr „das komplett papier­lose Gesundheitswesen zum Ziel“ haben.

Unterschiedliche Meinung von den Kassen

Die Krankenkassen bewerten den Gesetzesentwurf ebenfalls unterschiedlich. So wird der Gesetzestext meist zwar begrüßt. Franz Knieps, Vorstand des Dachverbandes der Betriebskrankenkassen, erklärte, dass es gut sei, dass Krankenkassen endlich den gestalterischen Part bei der Digitalisierung übernehmen könnten. „Endlich können Sie auf Wunsch ihre Versicherten zielgenauer Beraten und Finanzmittel einsetzen, um passende, digitale Tools zu entwickeln. Versorgungsangebote „per Gießkanne“ könn­en damit der Vergangenheit angehören und durch individuelle Versorgungsinno­vatio­nen ersetzt werden“, so Knieps.

Der Verband der Ersatzkassen (vdek) sieht ebenso durch das Gesetz „zusätzlichen Dive“ im Gesundheitswesen. Allerdings fordert die Vorstandsvorsitzende des vdek, dass der Gemeinsame Bundes­aus­schuss (G-BA) bei der Bewertung von medizinischen Apps eine wichtigere Rolle spielen sollte. „Hier sollte im Laufe des Parlamentarischen Verfahrens noch nachgebessert werden. Wir schlagen ein zweistufiges Verfahren vor, nach dem das BfArM die Grundanforderungen aller Apps insbesondere im Hinblick auf Datenschutz und Datensicherheit überprüft und anschließend der G-BA in einem zwölfmonatigen Erprobungsverfahren den Nutzen der Anwendungen evaluiert“, so Ulrike Elsner.

Ähnliches fordert auch Martin Litsch, Vorstandsvorsitzender des AOK-Bundesver­ban­des: Bei den digitalen Anwendungen sieht der die Krankenkassen vor einem „hohen Kostenrisiko, während der Nutzen für die Patienten völlig unklar ist und sie schlimms­tenfalls neuen Risiken ausgesetzt werden.“ Mehr Einsatz für den Datenschutz im Ge­sundheitswesen sieht er aber positiv an. „Tempo geht nicht vor Qualität. Die Inter­ess­en der Patientinnen und Patienten sowie der Datenschutz müssen weiterhin obers­te Priorität haben.“

Für die Techniker Krankenkasse, die mit ihrer elektronischen Gesundheitsakte „TK-Safe“ inzwi­schen nach eigenen Angaben mehr als 100.000 Nutzer hat, ist es wichtig, dass „bei der Patientenakte nicht die gleichen Fehler passieren wie bei der Einführung der elek­tronischen Gesundheitskarte“, sagte TK-Chef Jens Baas. „Datensicherheit und die Datensouveränität der Versicherten müssen Priorität haben, allerdings darf man über allen Bedenken auch die Erwartungen der Versicherten nicht vergessen.“ Gleichzeitig dürfe man den Start der Akte nun nicht „auf die lange Bank schieben.“

Kritik auch von den Ärzten

Kritische Bewertungen gab es im Vorfeld der Kabinettsentscheidung auch aus der Ärzteschaft: So warnte die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) vor zusätz­liche Bürokratie und zusätzliche Kosten für die Praxen. Kritisch wird in einer Stellungnahme auch der geplante Leistungsanspruch der Versicherten auf digitale Gesundheitsan­wen­dungen betrachtet. Es fehle im Entwurf die Differenzierung nach der Zweckbe­stimmung der Anwendungen.

Für die Bundes­ärzte­kammer (BÄK) muss bei der Aufstellung einer Liste der er­stattungs­fähigen Apps dringend ärztlicher Sachverstand beteiligt werden. Auch die Ideen, Krankenkassen als „Treiber für digitale Versorgungsinnovationen“ zu stärken, bewertet die BÄK kritisch: Individuelle Versorgungsbedarfe seien nur nach gründlicher ärztlicher Anamnese möglich, so die BÄK. Abgelehnt werden auch die drohenden Strafzahlungen an Ärzte, die sich in den kommenden Monaten nicht an die TI an­schlie­ßen lassen.

Das Gesetz soll ab Herbst im Bundestag beraten werden und dann zu Beginn des Jahres 2020 in Kraft treten. © bee/aerzteblatt.de