Vermischtes

Mittwoch, 4. Dezember 2019

/Gina Sanders, stockadobecom

Mainz – Wegen Fehlern im Umgang mit Patientendaten muss ein Krankenhaus in Rhein­land-Pfalz eine Geldbuße von 105.000 Euro bezahlen. Der Landesdatenschutzbeauftragte Dieter Kugelmann teilte mit, bei der Aufnahme eines Patienten sei es zu einer Verwechs­lung gekommen und im Zusammenhang damit zu mehreren Verstößen gegen die Daten­schutz-Grundverordnung.

Dabei kam es auch zu einer falschen Rechnungsstellung. Der Vorgang habe „strukturelle technische und organisatorische Defizite des Krankenhauses beim Patientenmanage­ment“ offenbart, erklärte das Büro des Datenschutzbeauftragten (LfDI) in Mainz.

Die Behörde erklärte, das Krankenhaus bemühe sich nun, das Datenschutzmanagement zu verbessern. Vorrangiges Ziel sei es, „bestehende Defizite abzustellen und den Daten­schutz zu verbessern“, erklärte Kugelmann.

Geldbußen seien dabei ein Instrument unter mehreren. „Mir kommt es darauf an, dass mit Blick auf die besondere Sensibilität der Daten beim Gesundheitsdatenschutz substan­zielle Fortschritte erzielt werden.“ © dpa/aerzteblatt.de