Politik
Freitag, 22. Mai 2020
Berlin – Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) will bald die Grundlage für mehr Tests auf das Coronavirus SARS-CoV-2 in Krankenhäusern und Pflegeheimen schaffen. „Mein Ziel ist es, noch im Mai eine Verordnung vorzulegen, die präventive Reihentests in Krankenhäusern und Pflegeheimen ermöglicht“, sagte er der Welt. Wenn Patienten und Bewohner aufgenommen oder verlegt würden, sollten SARS-CoV-2 die Regel sein.
Dem Bericht zufolge soll im Fall einer Infektion in einer Einrichtung zudem beim gesamten Personal sowie bei allen Bewohnern und Patienten vorsorglich ein Test gemacht werden. Auch symptomfreie Kontaktpersonen von Infizierten sollten erstmals Anspruch auf Testung haben.
Der Bundestag hatte vor gut einer Woche ein Gesetz beschlossen, mit dem das Bundesgesundheitsministerium die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) per Verordnung verpflichten kann, Tests auf SARS-CoV-2 grundsätzlich zu bezahlen − etwa auch wenn jemand keine Symptome hat. Spahn verwies nun auf ungenutzte Testkapazitäten: „Vergangene Woche sind deutschlandweit 425.000 Tests durchgeführt worden. Aber die Testkapazität ist mehr als doppelt so groß.“
Der Deutsche Städtetag warf Krankenkassen und Kassenärzten vor, teilweise eine Ausweitung von Tests zu bremsen. „Vereinzelt wird schon versucht, effektive Zusammenarbeit mit den Gesundheitsämtern für Coronatests zu zerschlagen, anstatt sie weiter zu verbessern“, sagte Hauptgeschäftsführer Helmut Dedy den Zeitungen der Funke Mediengruppe. Beispielsweise sei in einigen Fällen die Finanzierung von Tests in Pflegeheimen, bei Pflegekräften oder im Rettungsdienst kurzfristig aufgekündigt worden.
Dies sei ein Hindernis auf dem Weg zu umfangreichen Screenings, die für eine Exitstrategie aus Coronabeschränkungen notwendig seien, kritisierte Dedy. Er forderte deshalb, dass die notwendige Rechtsverordnung „glasklar regelt“, dass die GKV die Kosten für die Tests tragen.
Die Krankenkassen pochen angesichts der geplanten Ausweitung von Tests darauf, dass der Staat die Kosten mitträgt. „Im Rahmen der Pandemiebekämpfung die Tests auszuweiten, erscheint auf jeden Fall sinnvoll“, sagte der Sprecher des GKV-Spitzenverbands. Als staatliche Aufgabe müssten Tests in diesem Rahmen auch vom Staat finanziert werden.
„Wir sind gesetzlich verpflichtet, in vielen Fällen die Reihentests zunächst zu finanzieren“, erklärte der Sprecher. Wie hoch die Gesamtkosten würden, hänge davon ab, wie ihre Zahl sich entwickle. „Bei 59 Euro Kosten pro Test liegt es auf der Hand, dass wir am Ende vermutlich von einer gewaltigen Summe reden werden“, sagte er. Selbstverständlich werden man bei den Finanzberatungen im Herbst darauf drängen, dass die GKV diese Kosten aus dem Bundeshaushalt erstattet bekomme.
Die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) hält die regelmäßige Testung auch symptomfreier Mitarbeiter im Krankenhaus für erforderlich. Wichtigstes Ziel sei es weiterhin, die Gesundheitsversorgung der Bevölkerung durch die Kliniken zu gewährleisten. Nur dann können die Lockerungen weiterbestehen.
„Die Krankenhäuser fordern das Bundesministerium für Gesundheit auf, in die Rechtsverordnung die Mitarbeiter der Kliniken als gefährdete Gruppe aufzunehmen“, erklärte DKG-Präsident Gerald Gaß. Es gehe um eine klassische Aufgabe der Pandemiebekämpfung. Niederschwellige Tests seien zentrale Voraussetzung für die Eindämmung der Epidemie und die Wiederaufnahme der Regelversorgung. © dpa/may/aerzteblatt.de