Politik

Freitag, 22. Mai 2020

Berlin – Bun­des­ge­sund­heits­mi­nis­ter Jens Spahn (CDU) will bald die Grundlage für mehr Tests auf das Coronavirus SARS-CoV-2 in Krankenhäusern und Pflegeheimen schaffen. „Mein Ziel ist es, noch im Mai eine Verordnung vorzulegen, die präventive Reihentests in Krankenhäusern und Pflegeheimen ermöglicht“, sagte er der Welt. Wenn Patienten und Bewohner aufgenommen oder verlegt würden, sollten SARS-CoV-2 die Regel sein.

Dem Bericht zufolge soll im Fall einer Infektion in einer Einrichtung zudem beim gesam­ten Personal sowie bei allen Bewohnern und Patienten vorsorglich ein Test gemacht wer­den. Auch symptomfreie Kontaktpersonen von Infizierten sollten erstmals Anspruch auf Testung haben.

Der Bundestag hatte vor gut einer Woche ein Gesetz beschlossen, mit dem das Bundes­ge­sundheitsministerium die gesetzliche Kran­ken­ver­siche­rung (GKV) per Verordnung ver­pflich­ten kann, Tests auf SARS-CoV-2 grundsätzlich zu bezahlen − etwa auch wenn je­mand keine Symptome hat. Spahn verwies nun auf ungenutzte Testkapazitäten: „Vergan­ge­ne Woche sind deutschlandweit 425.000 Tests durchgeführt worden. Aber die Testka­pa­zität ist mehr als doppelt so groß.“

Der Deutsche Städtetag warf Krankenkassen und Kassenärzten vor, teilweise eine Aus­wei­tung von Tests zu bremsen. „Vereinzelt wird schon versucht, effektive Zusammen­arbeit mit den Gesundheitsämtern für Coronatests zu zerschlagen, anstatt sie weiter zu verbess­ern“, sagte Hauptgeschäftsführer Helmut Dedy den Zeitungen der Funke Medien­gruppe. Beispielsweise sei in einigen Fällen die Finanzierung von Tests in Pflege­heimen, bei Pfle­gekräften oder im Rettungsdienst kurzfristig aufgekündigt worden.

Dies sei ein Hindernis auf dem Weg zu umfangreichen Screenings, die für eine Exit­strate­gie aus Coronabeschränkungen notwendig seien, kritisierte Dedy. Er forderte deshalb, dass die notwendige Rechtsverordnung „glasklar regelt“, dass die GKV die Kosten für die Tests tragen.

Die Krankenkassen pochen angesichts der geplanten Ausweitung von Tests darauf, dass der Staat die Kosten mitträgt. „Im Rahmen der Pandemiebekämpfung die Tests auszuwei­ten, erscheint auf jeden Fall sinnvoll“, sagte der Sprecher des GKV-Spitzenverbands. Als staatliche Aufgabe müssten Tests in diesem Rahmen auch vom Staat finanziert werden.

„Wir sind gesetzlich verpflichtet, in vielen Fällen die Reihentests zunächst zu finan­zieren“, erklärte der Sprecher. Wie hoch die Gesamtkosten würden, hänge davon ab, wie ihre Zahl sich entwickle. „Bei 59 Euro Kosten pro Test liegt es auf der Hand, dass wir am Ende ver­mutlich von einer gewaltigen Summe reden werden“, sagte er. Selbstverständ­lich werden man bei den Finanzberatungen im Herbst darauf drängen, dass die GKV diese Kosten aus dem Bundeshaushalt erstattet bekomme.

Die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) hält die regelmäßige Testung auch symp­tom­freier Mitarbeiter im Krankenhaus für erforderlich. Wichtigstes Ziel sei es weiterhin, die Gesundheitsversorgung der Bevölkerung durch die Kliniken zu gewährleisten. Nur dann können die Lockerungen weiterbestehen.

„Die Krankenhäuser fordern das Bundesministerium für Gesundheit auf, in die Rechtsver­ord­nung die Mitarbeiter der Kliniken als gefährdete Gruppe aufzunehmen“, erklärte DKG-Präsident Gerald Gaß. Es gehe um eine klassische Aufgabe der Pandemiebekämpfung. Niederschwellige Tests seien zentrale Voraussetzung für die Eindämmung der Epidemie und die Wiederaufnahme der Regelversorgung. © dpa/may/aerzteblatt.de