Politik

Dienstag, 23. Juli 2019

/dpa

Berlin – Im vergangenen Jahr hat es bundesweit 700 registrierte tätliche Angriffe auf Rettungs­kräfte gegeben. Davon gab es 580 Übergriffe auf Männer und 120 auf Frau­en (Schlüssel 621120). Das geht aus einer Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der AfD-Bundes­tagsfraktion hervor.

Von den 700 Angriffen wurden 200 auf Feuerwehrleute verübt und 500 auf „sonstige Rettungskräfte“, wie es von der Bundesregierung mit Verweis auf die polizeiliche Kri­mi­nalstatistik heißt. 389 haben Widerstand gegen Rettungskräfte geleistet, wie die Zahlen weiter zeigen (Schlüssel 621110).

Vergleiche darüber, wie sich die Zahl der Angriffe auf Rettungskräfte seit der Ver­schär­fung der Gesetzes­lage entwickelt hat, sind derzeit noch nicht möglich. Grund sei, dass sich durch die ge­änderte Gesetzeslage auch die statistische Datenerfassung verän­dert habe. Damit sei „noch keine Aussage über die Wirksamkeit des Gesetzes zur Stärkung des Schutzes von Vollstreckungsbeamten und Rettungskräften möglich“, so die Bundesregierung.

Der Bundestag hatte im April 2017 höhere Strafen für Angriffe auf Rettungskräfte, Feu­erwehrleute und Vollstreckungsbeamte beschlossen. Auf solche Attacken stehen seitdem bis zu fünf Jahren Haft. Unter dem Begriff der Rettungskräfte sind nach An­gaben des Bundes­justizministeriums Sanitäter und Notärzte privater und öffentlicher Rettungsdienste zu­sammengefasst.

Nicht berücksichtigt wurde im Gesetzgebungsverfahren die Forderung unter anderem der Bundes­ärzte­kammer (BÄK) nach einem höheren Schutz für alle Ärzte und Ange­höri­ge von Gesundheitsberufen. Nicht erfasst sind auch Ärzte in Krankenhäusern oder Praxen.

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