Politik
Dienstag, 23. Juli 2019
Berlin – Im vergangenen Jahr hat es bundesweit 700 registrierte tätliche Angriffe auf Rettungskräfte gegeben. Davon gab es 580 Übergriffe auf Männer und 120 auf Frauen (Schlüssel 621120). Das geht aus einer Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der AfD-Bundestagsfraktion hervor.
Von den 700 Angriffen wurden 200 auf Feuerwehrleute verübt und 500 auf „sonstige Rettungskräfte“, wie es von der Bundesregierung mit Verweis auf die polizeiliche Kriminalstatistik heißt. 389 haben Widerstand gegen Rettungskräfte geleistet, wie die Zahlen weiter zeigen (Schlüssel 621110).
Vergleiche darüber, wie sich die Zahl der Angriffe auf Rettungskräfte seit der Verschärfung der Gesetzeslage entwickelt hat, sind derzeit noch nicht möglich. Grund sei, dass sich durch die geänderte Gesetzeslage auch die statistische Datenerfassung verändert habe. Damit sei „noch keine Aussage über die Wirksamkeit des Gesetzes zur Stärkung des Schutzes von Vollstreckungsbeamten und Rettungskräften möglich“, so die Bundesregierung.
Der Bundestag hatte im April 2017 höhere Strafen für Angriffe auf Rettungskräfte, Feuerwehrleute und Vollstreckungsbeamte beschlossen. Auf solche Attacken stehen seitdem bis zu fünf Jahren Haft. Unter dem Begriff der Rettungskräfte sind nach Angaben des Bundesjustizministeriums Sanitäter und Notärzte privater und öffentlicher Rettungsdienste zusammengefasst.
Nicht berücksichtigt wurde im Gesetzgebungsverfahren die Forderung unter anderem der Bundesärztekammer (BÄK) nach einem höheren Schutz für alle Ärzte und Angehörige von Gesundheitsberufen. Nicht erfasst sind auch Ärzte in Krankenhäusern oder Praxen.
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