Politik

Freitag, 3. April 2020

Berlin – Bonus-Zahlungen an Arbeitnehmer für ihren Einsatz in der Coronavirus-Pande­mie sind ab sofort steuer- und sozialversicherungsfrei. Das gelte für Beihilfen oder Sach­leistungen bis zu einer Höhe von einmalig 1.500 Euro in diesem Jahr, wie Bundesfinanz­minister Olaf Scholz (SPD) heute erklärte.

Die Beschäftigten müssen sie zwischen dem 1. März und dem 31. Dezember bekommen, und zwar „zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn“. Scholz hatte die Steuer­freiheit bereits am vergangenen Sonntag angekündigt.

„Freundliche Worte an der Ladentheke und Beifall für das medizinische Personal sind ein schöner Ausdruck unserer Verbundenheit in dieser schweren Zeit. Aber wir wollen mehr tun, um die Helferinnen und Helfer angemessen zu würdigen“, sagte er heute.

Eine Reihe von Unternehmen habe bereits angekündigt, das Engagement ihrer Beschäf­tig­ten mit Sonderzahlungen zu belohnen, „andere werden diesem Vorbild sicherlich folgen“, zeigte sich Scholz überzeugt. Das Bundesfinanzministerium stelle sicher, dass diese Prämien ohne den Abzug von Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen bei den Beschäftigten ankommen.

„Hundertprozentigen Einsatz in dieser Zeit wollen wir hundertprozentig belohnen.“ Die steuerfreien Leistungen sind im Lohnkonto aufzuzeichnen, wie das Finanzministerium weiter mitteilte. Andere Steuerbefreiungen und Bewertungserleichterungen blieben hiervon unberührt. Die Beihilfen und Unterstützungen bleiben demnach auch in der Sozialversicherung beitragsfrei. © afp/aerzteblatt.de