Politik

Donnerstag, 15. August 2019

Berlin – Die Bundesregierung will den Ländern bei Qualitätsmängeln in Krankenhäusern finanziell nicht unter die Arme greifen. Die Bundesregierung sei nicht der Auffassung, dass ein Mangel an Finanzmitteln ursächlich sei für das Auftreten von Qualitätsmängeln in Kran­kenhäusern, heißt es in der Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Linksfraktion.

Daher komme eine finanzielle Unterstützung der Länder aus dem Bundeshaushalt oder über einen Zuschuss des Bundes nicht in Betracht. Die Länder seien im Übrigen für even­tuell fehlende Investitionsmittel selbst verantwortlich. Um bei Bedarf Strukturverbesse­rungen in den Kliniken anzugehen und so zu einer besseren Qualität beizutragen, stün­den den Ländern auf Antrag auch Mittel aus dem Krankenhausstrukturfonds zur Verfü­gung.

Die Bundesregierung weist in der Antwort auch darauf hin, dass eine Reihe von Ländern bisher Ausnahmen von den planungsrelevanten Qualitätsindikatoren des Krankenhaus­finan­zierungsgesetzes (KHG) beschlossen haben. Dazu gehören „nach Kenntnis der Bun­desregierung“ Baden-Württemberg, Bayern, Brandenburg, Hessen, Mecklenburg-Vor­pommern, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Sachsen-Anhalt und Thüringen.

Diese Länder hätten Ausnahmen von den planungsrelevanten Qualitätsindikatoren de­finiert und gesetzlich die unmittelbare Geltung der durch den Gemeinsamen Bundes­aus­schuss empfohlenen planungsrelevanten Qualitätsindikatoren ausgeschlossen.

„Es soll in diesen Ländern nach den landesrechtlichen Regelungen zukünftig im Rahmen der Krankenhausplanung jeweils im Einzelfall entschieden werden, ob die vom G-BA beschlossenen planungsrelevanten Qualitätsindikatoren ganz oder teilweise in den Krankenhausplan aufgenommen werden“, schreibt die Bundesregierung. © may/hib/aerzteblatt.de