Politik
Donnerstag, 15. August 2019
Berlin – Pflegeschulen und Pflegeeinrichtungen arbeiten aktuell mit Hochdruck an der Entwicklung neuer Ausbildungsgänge nach dem Pflegeberufegesetz (PflBG). Dabei kritisieren Ausbildungsverantwortliche immer häufiger Mängel in der Gesetzgebung – unter anderem im Anwendungsbereich der vorbehaltenen Tätigkeiten.
Der Bundesverband Lehrende Gesundheits- und Sozialberufe (BLGS) hat deshalb den Pflegebevollmächtigten der Bundesregierung, Staatssekretär Andreas Westerfellhaus aufgefordert, insbesondere im Anwendungsbereich der vorbehaltenen Tätigkeiten Nachbesserungen einzuleiten.
So seien laut PflBG bestimmte Aufgaben wie Feststellung des Pflegebedarfs, Steuerung und Evaluation ausschließlich generalistisch ausgebildeten Fachkräften vorbehalten. Eine genaue Spezifizierung der entsprechenden Kompetenzen für Kinderkrankenpfleger sowie Altenpflegekräfte fehle im Gesetz jedoch.
So sei beispielsweise nicht klar, ob die Zuständigkeit einer Kinderkrankenpflegerin mit der Volljährigkeit des Patienten ende und ab welchem Alter Altenpfleger tätig werden dürfen. Zudem wurde durch das PflBG das fachliche Niveau der Altenpflegeausbildung gegenüber der Generalistik und der Kinderkrankenpflege nachträglich abgesenkt. Dadurch stelle sich die Frage, ob Altenpflegekräfte vorbehaltene Tätigkeiten künftig überhaupt noch übernehmen könnten.
Inzwischen widersprechen zudem namhafte Fachjuristen der Rechtsauffassung der Bundesregierung zu den Vorbehaltstätigkeiten. „An dieser Stelle zeigt sich zum wiederholten Mal, dass die Beibehaltung der Sonderausbildungen Kinderkranken- und Altenpflege fachlich unsinnig und politisch hochproblematisch ist“, kritisiert der BLGS, der gemeinsam mit zahlreichen Pflegefachverbände bereits mehrfach auf diese Problematik hingewiesen hat.
„Unsere Kollegen an den Schulen wollen und müssen ausbildungsinteressierte junge Menschen, Praxisanleiter und weitere Betroffene über Vorbehaltstätigkeiten und andere Sachverhalte informieren“, unterstrich BLGS-Bundesvorsitzender Carsten Drude. Dies sei im Moment aufgrund der gravierenden Mängel bei der Gesetzgebung nur sehr eingeschränkt möglich. „Wir fordern die politisch Verantwortlichen auf, hier endlich eine verbindliche Klärung herbeizuführen“, so Drude. © hil/sb/aerzteblatt.de