Politik

Donnerstag, 15. August 2019

Berlin – Pflegeschulen und Pflegeeinrichtungen arbeiten aktuell mit Hochdruck an der Entwicklung neuer Ausbildungsgänge nach dem Pflegeberufegesetz (PflBG). Dabei kriti­sieren Ausbildungsverantwortliche immer häufiger Mängel in der Gesetzgebung – unter anderem im Anwendungsbereich der vorbehaltenen Tätigkeiten.

Der Bundesverband Lehrende Gesundheits- und Sozialberufe (BLGS) hat deshalb den Pfle­gebevollmächtigten der Bundesregierung, Staatssekretär Andreas Westerfellhaus aufge­fordert, insbesondere im Anwendungsbereich der vorbehaltenen Tätigkeiten Nachbesse­run­gen einzuleiten.

So seien laut PflBG bestimmte Aufgaben wie Feststellung des Pflegebedarfs, Steuerung und Evaluation ausschließlich generalistisch ausgebildeten Fachkräften vorbehalten. Eine genaue Spezifizierung der entsprechenden Kompetenzen für Kinderkrankenpfleger sowie Altenpflegekräfte fehle im Gesetz jedoch.

So sei beispielsweise nicht klar, ob die Zuständigkeit einer Kinderkrankenpflegerin mit der Volljährigkeit des Patienten ende und ab welchem Alter Altenpfleger tätig werden dürfen. Zudem wurde durch das PflBG das fachliche Niveau der Altenpflegeausbildung gegenüber der Generalistik und der Kinderkrankenpflege nachträglich abgesenkt. Da­durch stelle sich die Frage, ob Altenpflegekräfte vorbehaltene Tätigkeiten künftig über­haupt noch übernehmen könnten.

Inzwischen widersprechen zudem namhafte Fachjuristen der Rechtsauffassung der Bun­des­­regierung zu den Vorbehaltstätigkeiten. „An dieser Stelle zeigt sich zum wiederholten Mal, dass die Beibehaltung der Sonderausbildungen Kinderkranken- und Altenpflege fachlich unsinnig und politisch hochproblematisch ist“, kritisiert der BLGS, der gemein­sam mit zahlreichen Pflegefachverbände bereits mehrfach auf diese Problematik hinge­wiesen hat.

„Unsere Kollegen an den Schulen wollen und müssen ausbildungsinteressierte junge Menschen, Praxisanleiter und weitere Betroffene über Vorbehaltstätigkeiten und andere Sachverhalte informieren“, unterstrich BLGS-Bundesvorsitzender Carsten Drude. Dies sei im Moment aufgrund der gravierenden Mängel bei der Gesetzgebung nur sehr einge­schränkt möglich. „Wir fordern die politisch Verantwortlichen auf, hier endlich eine ver­bindliche Klärung herbeizuführen“, so Drude. © hil/sb/aerzteblatt.de