Politik

Donnerstag, 30. April 2020

Karlsruhe – Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) will die neuen Möglichkeiten der Auswertung von Krankenversichertendaten für die medizinische Forschung und Ge­sundheitsversorgung kritisch prüfen.

„Aufgrund des sensiblen Charakters vieler erfasster Daten und deren flächendeckender Erhebung“ könnten damit „tiefe Eingriffe in das Persönlichkeitsrecht verbunden sein“, teilte das Gericht in Karlsruhe heute mit.

Das bedürfe einer vertieften Betrachtung. Die Richter lehnten es aber ab, die Ende 2019 beschlossenen Vorschriften im Eilverfahren außer Kraft zu setzen (Az. 1 BvQ 1/20).

Die gesetzliche Kran­ken­ver­siche­rung (GKV) darf die Versichertendaten anonymisiert oder unter Pseudonym auswerten. Dabei geht es um Alter, Geschlecht oder Wohnort, aber auch um bestimmte Gesundheitsdaten.

Der GKV-Spitzenverband sammelt die Daten und soll sie an ein noch einzurichtendes Forschungszentrum weitergeben. Dieses soll die Daten­sätze dann auf Antrag zur Verfügung stellen.

Geklagt hat ein Mann, der an einer seltenen Erbkrankheit leidet. Er befürchtet, in den Da­ten identifizierbar zu sein. Seine Verfassungsbeschwerde wollen die Richter nun näher prüfen.

Bis zur Entscheidung seien die Nachteile für den Kläger zwar von erheblichem Gewicht, heißt es in ihrem Beschluss. Das Gesetz sehe aber verschiedene Sicherheitsvor­keh­rungen vor. Zu Unrecht gespeicherte Daten könnten außerdem später wieder gelöscht werden. © dpa/aerzteblatt.de