Corona-Verordnungen in Berlin

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In der Hauptstadt gelten umfangreiche Ausgangsbeschränkungen. Ausnahmen sind etwa zum Einkauf vorgesehen, für den Weg zur Arbeit oder zum Sport an der frischen Luft – auch mit einer weiteren Person. Auffällig ist, dass die Worte Ausgangssperre oder Ausgangsbeschränkung in der Verordnung nicht vorkommen, womöglich auch weil Berliner historisch ein besonderes Verhältnis zu staatlichen Einschränkungen haben.

Öffentliche und nichtöffentliche Veranstaltungen sind in Berlin wie im ganzen Land verboten. Die vom Senat in einer Sondersitzung beschlossene Verordnung regelt zum Teil auch spezielle Fälle, etwa Beerdigungen. Für derlei Veranstaltungen und Zusammenkünfte im privaten oder familiären Bereich gilt demnach in Berlin eine Obergrenze von zehn Personen.

Der Regierende Bürgermeister, Michael Müller, sagte zu den Maßnahmen: „Es geht darum, die Kontakte nun noch weiter zu reduzieren.“ Nach der neuen Eindämmungsverordnung hätten sich die Menschen grundsätzlich zu Hause aufzuhalten. Ausnahmen gibt es in Berlin außer für den politischen Betrieb auch für Auslandsvertretungen, Gerichte und Behörden. Der SPD-Politiker hatte bereits früh weitreichende Beschränkungen des öffentlichen Lebens vorgeschlagen – und brachte bereits vor Wochen auch eine Einschränkung des Zugverkehrs ins Spiel. Müller sagte zuletzt dem Sender RBB aber auch: „Soziales Leben muss möglich sein, Kinder müssen mal an die frische Luft gehen.“