Politik
Donnerstag, 9. Juli 2020
Berlin – Bis Anfang Juli ist eine COVID-19-Erkrankung bei 5.762 Menschen als Berufskrankheit anerkannt worden. Das hat die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) auf Nachfrage bestätigt.
Wie viele davon Pflegekräfte, Ärzte und andere Mitarbeiter von Krankenhäusern, Praxen und Pflegeheimen sind, lasse sich nicht feststellen, weil die Daten dazu aggregiert gemeldet würden, sagte die DGUV dem Deutschen Ärzteblatt. Auch eine regionale Differenzierung sei nicht möglich.
Allerdings sei die Gruppe der Personen, die eine solche Berufskrankheit „3.101“ erleiden könnten, eng gefasst: Sie gelte nur bei „Infektionskrankheiten, wenn der Versicherte im Gesundheitsdienst, in der Wohlfahrtspflege oder in einem Laboratorium tätig oder durch eine andere Tätigkeit der Infektionsgefahr in ähnlichem Maße besonders ausgesetzt war“.
Bereits Anfang April hatte die DGUV dem Deutschen Ärzteblatt auf Nachfrage mitgeteilt, dass eine SARS-CoV-2-Infektion im Regelfall zwar kein Arbeitsunfall sei – auch nicht für Ärzte, Pflegekräfte und andere Gesundheitsberufler – wohl aber eine Berufskrankheit sein könne.
zum Thema
aerzteblatt.de
Wenn Ärzte bei Angehörigen von Gesundheitsberufen bei positiver Testung, und entsprechenden Krankheitsanzeichen einen Infektionsweg über die berufliche Tätigkeit vermuteten, „bitten wir bei einem begründeten Verdacht um Erstattung der ärztlichen Berufskrankheitenanzeige (F6000)“, informiert die DGUV.
Das Wissenschaftliche Institut der AOK (WIdO) hatte gestern berichtet, dass Beschäftigte im Gesundheitswesen in den vergangenen Monaten besonders häufig an COVID-19 erkrankt sind. Das ergab eine Analyse der Krankschreibungen von AOK-Mitgliedern. © hil/aerzteblatt.de