Politik

Donnerstag, 9. Juli 2020

Berlin – Bis Anfang Juli ist eine COVID-19-Erkran­kung bei 5.762 Menschen als Berufs­krankheit anerkannt worden. Das hat die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) auf Nachfrage bestätigt.

Wie viele davon Pflegekräfte, Ärzte und andere Mitarbeiter von Krankenhäusern, Praxen und Pflegeheimen sind, lasse sich nicht feststellen, weil die Daten dazu aggregiert ge­meldet würden, sagte die DGUV dem Deutschen Ärzteblatt. Auch eine regionale Differen­zierung sei nicht möglich.

Allerdings sei die Gruppe der Personen, die eine solche Berufskrankheit „3.101“ erleiden könnten, eng gefasst: Sie gelte nur bei „Infektionskrankheiten, wenn der Versicherte im Gesundheitsdienst, in der Wohlfahrtspflege oder in einem Laboratorium tätig oder durch eine andere Tätigkeit der Infektionsgefahr in ähnlichem Maße besonders ausgesetzt war“.

Bereits Anfang April hatte die DGUV dem Deutschen Ärzteblatt auf Nachfrage mitgeteilt, dass eine SARS-CoV-2-Infektion im Regelfall zwar kein Arbeitsunfall sei – auch nicht für Ärzte, Pflegekräfte und andere Gesundheitsberufler – wohl aber eine Berufskrankheit sein könne.

Wenn Ärzte bei Angehörigen von Gesundheitsberufen bei positiver Testung, und entspre­chenden Krankheitsanzeichen einen Infektionsweg über die berufliche Tätigkeit vermute­ten, „bitten wir bei einem begründeten Verdacht um Erstattung der ärztlichen Berufs­krank­heitenanzeige (F6000)“, informiert die DGUV.

Das Wissenschaftliche Institut der AOK (WIdO) hatte gestern berichtet, dass Beschäftigte im Gesundheitswesen in den vergangenen Monaten besonders häufig an COVID-19 er­krankt sind. Das ergab eine Analyse der Krankschreibungen von AOK-Mitgliedern. © hil/aerzteblatt.de