Ärzteschaft

Donnerstag, 2. April 2020

/dpa

Berlin – Unter der Rufnummer 116117 können Patienten seit gestern eine telefonische Ersteinschätzung erhalten, ob sie möglicherweise an COVID-19 erkrankt sind. Das soft­waregestützte medizinische Ersteinschätzungsverfahren SmED (Strukturierte medizi­ni­sche Ersteinschätzung in Deutschland), das das Zentralinstitut für die kassen­ärztliche Versorgung (Zi) für die Rufnummer des ärztlichen Bereitschaftsdienstes zur Verfügung stellt, wurde dafür durch ein COVID-Modul ergänzt, teilte das Zi mit.

„Ein valides Patienten‐Navi ist gerade jetzt umso wichtiger, als das Robert-Koch‐Institut in der aktuellen Pandemie‐Phase empfiehlt, Tests auf symptomatische Patienten sowie auf Risikopatienten zu konzentrieren“, erklärte der Vorstandsvorsitzende des Zi, Dominik von Stillfried. Dies erfordere eine stärkere medizinische Steuerung der Patienten. Das sei auch notwendig, weil nach wie vor ein Mangel an Schutzausrüstung bestehe und die Testkapazitäten relativ begrenzt seien.

Dabei sei das COVID-Modul ein Bestandteil von SmED, betonte von Stillfried. Denn eine telefonische Ersteinschätzung dürfe sich nicht allein auf COVID-19 fokussieren. Es müsse auch abgeklärt werden, ob bei den Anrufern eventuell andere Krankheiten mit beson­deren Risiken vorlägen, die akut behandelt werden müssten.

Mit SmED hat das Zi eine Software aus der Schweiz an deutsche Verhältnisse angepasst. Wählt ein Patient die 116117, werden mit dem Ersteinschätzungsverfahren Patienten­daten wie Geschlecht und Alter, chronische Krankheiten, Vorerkrankungen und Medika­tion, Leitsymptome und Begleitbeschwerden abgefragt. Das Ergebnis ist dem Zi zufolge keine Diagnose, sondern eine Einschätzung der Dringlichkeit der Behandlung.

Die medizinisch geschulten Disponenten empfehlen den Anrufern anschließend die richtige Anlaufstelle für eine Behandlung: die Praxis eines niedergelassenen Arztes zu den regulären Sprechzeiten, eine Bereitschaftsdienstpraxis oder die Notaufnahme eines Krankenhauses. Ist der Zustand des Anrufers nach Einschätzung der Disponenten lebens­bedrohlich, verbinden sie zum Rettungsdienst. © HK/aerzteblatt.de