Politik

Donnerstag, 15. August 2019

Berlin – Morgen tritt das Gesetz für mehr Sicherheit in der Arzneimittelversorgung (GSAV) in Kraft. Darauf hat heute das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) hin­ge­wiesen. Die Re­form soll die Zusammenarbeit von Bundes- und Länderbehörden ver­bessern und die Wei­chen für eine systematische Kontrolle von Apotheken und Her­stellbetrieben stellen.

„Mit dem Gesetz wollen wir die Arzneimittelversorgung besser und sicherer machen“, beton­te Bun­des­ge­sund­heits­mi­nis­ter Jens Spahn (CDU). Es sei wichtig, dass Patienten darauf ver­trauen könnten, dass Arzneimittel ihnen helfen und nicht schaden.

Dazu bündelt das GSAV eine Vielzahl unterschiedlicher Regelungen: So erhält der Bund zum Beispiel erweiterte Befugnisse, um für mehr Arzneimittelsicherheit zu sorgen. Dafür werden eine Informationspflicht über Rückrufe eingeführt, die Rückrufkompetenzen der zu­ständigen Bundesoberbehörden erweitert und die Überwachungsbefugnis der Landes­behörden gestärkt.

Informationen über die Wirkstoffhersteller müssen darüber hinaus künftig öffentlich ein­sehbar sein. Krankenkassen haben bei Rabattverträgen künftig unterschiedliche Anbieter zu berücksichtigen, um das Risiko von Arzneimittelengpässen zu reduzieren.

Darüber hinaus enthält das Gesetz einen Fahrplan zur schrittweisen Einführung des elek­tronischen Rezepts. Innerhalb der nächsten sieben Monate muss die ärztliche Selbstver­waltung die dafür erforderlichen Rahmenbedingungen schaffen. © hil/sb/aerzteblatt.de