Ärzteschaft

Freitag, 17. Juli 2020

Berlin – Wer als Facharzt in einem Krankenhaus arbeitet, bekommt neun Monate mehr Zeit zum Einreichen seiner Fortbildungsnachweise. Das hat der Gemeinsame Bundesaus­schuss (G-BA) gestern beschlossen.

Die Verschiebung gilt auch für Psychologische Psy­cho­­therapeuten und Kinder- und Jugendpsychotherapeuten. Der Beschluss soll rückwirkend ab dem 1. April 2020 gelten.

Alle nachfolgenden Fortbildungszeiträume beginnen und enden damit jeweils ein Drei­vierteljahr später. Die Regelung gilt auch für diejenigen, deren Frist zur Erbringung des Fortbildungsnachweises bereits verlängert ist, zum Beispiel aufgrund von Mutterschutz, Elternzeit oder Pflegezeit.

Wer also beispielsweise zum 1. September 2020 seiner Klinikleitung ein Fortbildungszer­tifikat vorlegen müsste, hat dafür nun noch bis zum 1. Juni 2021 Zeit. Wer zum 1. April 2020 mit dem Erwerb von Fortbildungspunkten hätte beginnen müssen, muss dies nun erst ab dem 1. Januar 2021 tun.

Grund für die Fristverschiebung sei, dass aktuell pandemiebedingt nur sehr wenige Fort­bildungen stattfinden, so der G-BA. © jff/aerzteblatt.de