Ärzteschaft
Freitag, 17. Juli 2020
Berlin – Wer als Facharzt in einem Krankenhaus arbeitet, bekommt neun Monate mehr Zeit zum Einreichen seiner Fortbildungsnachweise. Das hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) gestern beschlossen.
Die Verschiebung gilt auch für Psychologische Psychotherapeuten und Kinder- und Jugendpsychotherapeuten. Der Beschluss soll rückwirkend ab dem 1. April 2020 gelten.
Alle nachfolgenden Fortbildungszeiträume beginnen und enden damit jeweils ein Dreivierteljahr später. Die Regelung gilt auch für diejenigen, deren Frist zur Erbringung des Fortbildungsnachweises bereits verlängert ist, zum Beispiel aufgrund von Mutterschutz, Elternzeit oder Pflegezeit.
Wer also beispielsweise zum 1. September 2020 seiner Klinikleitung ein Fortbildungszertifikat vorlegen müsste, hat dafür nun noch bis zum 1. Juni 2021 Zeit. Wer zum 1. April 2020 mit dem Erwerb von Fortbildungspunkten hätte beginnen müssen, muss dies nun erst ab dem 1. Januar 2021 tun.
Grund für die Fristverschiebung sei, dass aktuell pandemiebedingt nur sehr wenige Fortbildungen stattfinden, so der G-BA. © jff/aerzteblatt.de