Ausland

Donnerstag, 11. Juli 2019

Unterstützer demonstrieren für Vincent Lambert am 19. Mai 2019 in Lyon, Frankreich /dpa

Lille – Nach jahrelangem Rechtsstreit ist der bekannteste französische Wachkoma­patient Vincent Lambert tot. Der 42-jährige verstarb heute Morgen in der Universitäts­klinik in Reims, wie seine Familie mitteilte. Die Ärzte hatten die künstliche Ernährung vor gut einer Woche gegen den Widerstand der Eltern eingestellt.

Sie bewerteten weitere lebens­erhaltende Maßnahmen als „unverhältnismäßig“ und beendeten diese deshalb in Übereinstimmung mit Lamberts Frau und einigen seiner Geschwister am Dienstag vergangener Woche. Zuvor hatte es ein dramatisches juristisches Tauziehen um die Einstellung der künstli­chen Ernährung gegeben. Der tragische Fall hat nicht nur Lamberts Familie zerrissen, sondern auch Frankreich gespalten.

Lambert war vor rund zehn Jahren bei einem Verkehrsunfall verunglückt und hatte sich schwer am Kopf verletzt. Er befand sich seitdem in einer Art Wachkoma. Die katholischen Eltern wollten den Tod ihres Sohnes mit aller Macht verhindern und klagten. Sie scheiterten in Frankreich immer wieder vor Gericht und auch vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte. Lamberts Ehefrau setzte sich dafür ein, dass ihr Mann sterben konnte.

Zuletzt hatte Frankreichs oberstes Gericht den Weg für einen erneutes Ende der Behandlung von Lambert freigemacht. Erst im Mai war seine Behandlung gestoppt worden. Wenige Stunden später jedoch hatte ein französisches Berufungsgericht die Wiederaufnahme angeordnet. Am vergangenen Montag hatten Lamberts Eltern angekündigt, nicht weiter juristisch gegen den Behandlungsstopp vorzugehen.

Die Eltern, Pierre und Viviane Lambert, machten unterdessen die französische Regie­rung mitverantwort­lich am Tod ihres Sohnes. Es handele sich um ein „Staatsver­bre­chen“, erklärten die Anwälte der Eltern. Sie hatten zuletzt Präsident Emmanuel Ma­cron um Hilfe gebeten, um das Ende der künstlichen Ernährung zu verhindern. Dieser erklärte jedoch im Mai, es stehe ihm nicht zu, gegen die Entscheidung der Ärzte und der Gerichte vorzugehen.

Auch gegen den behandelnden Oberarzt Vincent Sanchez von der Uniklinik in Reims erhoben die Eltern erneut schwere Vorwürfe: Dieser habe „gegen seinen Hippokrati­schen Eid verstoßen“, erklärten sie. Dieser gebietet es, Kranken nicht zu schaden. Die Eltern haben eine Klage wegen „Mordes“ gegen die Ärzte angestrengt.

Die zuständige Staatsanwaltschaft machte heute deutlich, keine Untersuchung wegen Mordes gegen den behandelnden Arzt einzuleiten. Stattdessen leite der Staatsanwalt von Reims, Matthieu Bourrette, eine Untersuchung zur Klärung der Todesursache ein und ordnete eine Obduktion an. © afp/dpa/aerzteblatt.de