Vermischtes

Montag, 20. April 2020

Berlin − In Zeiten der Coronakrise befassen sich offenbar immer mehr Bundesbürger mit Vorsorgevollmachten und Patientenverfügungen. Die Zahl der im bundesweiten Register der Bundesnotarkammer registrierten Vorsorgevollmachten ist jedenfalls in den vergan­genen Monaten angestiegen, wie Pressesprecher Martin Thelen vorgestern mitteilte.

Danach wurden im März 41.141 neue Vorsorgevollmachten in dem Register hinterlegt. Nicht alle von ihnen wurden auch mit Patientenverfügungen versehen. Im Februar waren es 37.600 und im Januar 36.500 Vorsorgevollmachten.

Damit kam es im März 2020 sowohl im Vergleich zum Vormonat als auch im Vergleich zum März 2019 zu einem moderaten Anstieg an Registrierungen. Thelen betonte zu­gleich, dass die Zahl der Registrierungen seit Aufbau des Zentralregisters kontinuierlich angestiegen sei.

Das Register wurde 2003 auf Initiative von der Bundesnotarkammer gegründet und hat 2005 den gesetzlichen Auftrag erhalten, Vorsorgeverfügungen der Bürger auf deren An­trag hin zu registrieren. Seitdem wurden bereits über vier Millionen Registrierungen vor­genommen.

Mit Vorsorgevollmachten, Betreuungsverfügungen und Patientenverfügungen können Bürger für den Fall, dass sie selber nicht mehr geschäftsfähig sind, andere Personen mit der Besorgung bestimmter Aufgaben beauftragen. Dabei geht es beispielsweise um Ver­mögensangelegenheiten, rechtliche Vertretung oder Entscheidungen über weitere medi­zinische Behandlung.

Kanzleramtschef Helge Braun (CDU) riet den Bürgern zuletzt dazu, eine Patientenverfü­gung zu ver­fassen. „Eine Patientenverfügung ist immer sinnvoll, gerade bei hochbetagten und stark vorerkrankten Menschen. Und auch in dieser Coronakrise“, sagte Braun, der Me­diziner ist, der Rheinischen Post und dem Bonner General-Anzeiger vorgestern.

Wer im Krankenhaus nicht mehr intubiert oder beatmet werden, sondern lieber im Kreis der Familie sterben wolle, könne das in einer Patientenverfügung festlegen. Das könne auch verhindern, dass Angehörige Entscheidungen treffen müssten, die sie überforderten, sagte der CDU-Politiker.

„Es ist für alle − den Kranken, die Familie und auch die Ärzte − eine Hilfe, wenn der Wunsch für die Behandlung oder eben Nichtbehandlung schriftlich festgelegt ist.“ Das sei nicht immer leicht. Es gebe aber gute Berater, die beim Aufsetzen einer Patientenver­fü­gung helfen würden. © kna/aerzteblatt.de