Politik

Dienstag, 21. April 2020

Berlin – Der Gemeinsame Bundes­aus­schuss (G-BA) hat heute eine inhaltlich angepasste Regelung zur telefonischen Feststellung einer Arbeitsunfähigkeit (AU) durch Vertrags­ärzte bei leichten Atemwegserkrankungen beschlossen. Der Beschluss tritt rückwirkend zum 20. April in Kraft. Bereits gestern hatte der G-BA diesen Schritt angekündigt.

Dem Beschluss zufolge ist die telefonische Krankschreibung bis zum 4. Mai befristet. Sie gilt bei Versicherten mit Erkrankungen der oberen Atemwege, die keine schwere Sympto­matik aufweisen, für einen Zeitraum von bis zu sieben Kalendertagen. Das Fortdauern der Arbeitsunfähigkeit kann im Wege der telefonischen Anamnese einmalig für einen weite­ren Zeitraum von bis zu sieben Kalendertagen festgestellt werden.

Die telefonische Anamnese durch Vertragsärzte müsse „im Wege der persönlichen ärztli­chen Überzeugung“ vom Zustand des Versicherten durch eingehende telefonische Befra­gung erfolgen, hieß es vom G-BA.

Aufgrund gegenwärtigen COVID-19-Pandemie hatte der G-BA eine befristete Sonder­rege­lung zur telefonischen Feststellung der AU getroffen. Die Ausnahmeregelung war bis zum 19. April befristet.

Eigentlich hatte der G-BA am vergangenen Freitag beschlossen, dass Arbeitnehmer bei leichten Atemwegsbeschwerden vom 20. April an wieder für Krankschreibungen zum Arzt gehen müssen. Doch nun musste der G-BA gestern wieder zurückrudern.

G-BA-Chef Josef Hecken kündigte gestern an, man werde mit „hoher Wahrscheinlichkeit“ eine Verlänge­rung der Regelung bis zum 4. Mai 2020 beschließen. Zuvor hatte es Gespräche zwischen den Beteiligten und Bun­des­ge­sund­heits­mi­nis­ter Jens Spahn (CDU) gegeben.

Entscheidung mit Spahn abgestimmt

Wie das Deutsche Ärzteblatt aus gut unterrichteten Kreisen erfuhr, soll Spahn den Be­schluss des G-BA, die telefonische AU nicht weiter zu ver­längern, unterstützt haben. Die Kritik aus Politik, unter anderem dem Vernehmen nach von Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU), waren aber so groß, dass der G-BA seine Ent­scheidung korrigierte. © may/aerzteblatt.de