Dazu erklärt der Pflegebevollmächtigte der Bundesregierung, Staatssekretär Andreas Westerfellhaus:

„Über den Entwurf des Intensivpflege- und Rehabilitationsstärkungsgesetzes wurde ausführlich und kontrovers diskutiert. Richtigerweise, denn die Intensivpflege ist ein hochsensibles Thema. Viel zu lange wurden Schwächen und Probleme im Versorgungalltag nicht angegangen. Auch ich habe mich bei den Gesetzentwürfen sehr engagiert, dass ein Kompromiss entsteht, den man nun mittragen kann und muss. Er beseitigt Fehlanreize, stärkt die Versorgungsqualität und erhält die Selbstbestimmung der Patientinnen und Patienten – vorausgesetzt, das Wunsch- und Wahlrecht der Versicherten wird in der Praxis nicht aus Kosten- oder sonstigen sachfremden Gründen unzulässig verkürzt. Darauf werde ich in der Umsetzung streng achten. Denn das Selbstbestimmungsrecht der Patientinnen und Patienten muss Richtschnur und Grundlage jeder gesetzlichen Regelung im Gesundheitsbereich sein und bleiben.“