Vermischtes

Freitag, 6. Dezember 2019

/dpa

München – Das Online-Bewertungsportal Jameda muss nach Urteilen des Landgerichts München I die Profile von Ärzten unter bestimmten Umständen löschen. Drei Mediziner hatten geklagt und verlangt, dass die Profile, die ohne ihr Einverständnis angelegt wur­den, verschwinden.

Das Gericht gab der Klage heute statt. Allerdings befand es das Anlegen von Bewertungs­profilen ohne die Zustimmung der Be­werteten an sich nicht für problematisch. In den drei Fällen war die Ausgestaltung der Profile ausschlaggebend.

Die Kammer beanstandete nämlich, dass Jameda auf den Profilen von Basiskunden, die nichts zahlen, sogenannte „Expertenratgeber-Artikel“ zahlender Konkurrenten veröffent­lichten und zu den Profilen dieser sogenannten Platin-Kunden verlinkten.

Diese Fachartikel seien „inhaltlich geeignet, das Interesse eines potenziellen Patienten von den Basiskunden weg, hin zu den Verfassern der Fachartikel, die zahlende Kunden von Jameda sind, zu lenken“, hieß es in einer Mitteilung des Gerichts. Damit sei die On­line-Plattform kein „neutraler Informationsvermittler“.

Die Kammer betonte, „dass das von Jameda betriebene Ärztebewertungsportal eine von der Rechtsordnung grundsätzlich gebilligte und gesellschaftlich erwünschte Funktion erfüllt, solange Jameda seine Stellung als ‚neutraler Informationsmittler’ wahrt und seinen zahlenden Kunden keine ‚verdeckten Vorteile’ gegenüber den nicht zahlenden Basiskunden verschafft“. Die ohne ihre Einwilligung aufgenommenen Basiskunden dürften nicht als „Werbeplattform“ für Premiumkunden benutzt werden.

Jameda betonte heute, das Urteil beziehe sich auf eine veraltete Version des Bewertungs­portals. Um für mehr Transparenz über die Leistungen von jameda für Kunden zu sorgen, habe man die Gestaltung der Profile bereits vor einiger Zeit im Zuge regelmäßiger Lay­out-Überar­bei­tungen verändert. © dpa/may/aerzteblatt.de