Politik

Mittwoch, 14. August 2019

/dpa

Berlin – Die große Mehrheit der Krankenhäuser erfüllt die Pflegepersonaluntergrenzen, die zum Jahresbeginn in den Bereichen Geriatrie, Intensivmedizin, Kardiologie und Un­fall­­­chirurgie eingeführt wurden. Das geht aus Erhebungen der Deutschen Krankenhaus­ge­sellschaft (DKG) hervor.

Demnach lag der auf Grundlage monatlicher Durchschnittswerte erhobene Erfüllungs­­­grad in der Geriatrie bei 95 Prozent (im ersten Quartal lag dieser Wert noch bei 84 Pro­zent), in der Intensivmedizin bei 97 Prozent (erstes Quartal: 92 Prozent), in der Kardiolo­gie bei 98 Prozent (erstes Quartal: 92 Prozent) und in der Unfallchirurgie bei 94 Prozent (erstes Quartal: 82 Prozent).

Die Pflegepersonaluntergrenzen waren vom Bun­des­ge­sund­heits­mi­nis­ter­ium in einer Rechtsverordnung festgelegt worden, nachdem sich DKG und GKV-Spitzenverband nicht auf Grenzwerte einigen konnten. Für die Intensivmedizin liegen sie in der Tagschicht bei einem Verhältnis von 2,5 Patienten pro Pflegekraft, in der Nachtschicht bei 3,5:1. In der Geriatrie und Unfallchirurgie gilt ein Verhältnis von 10:1 (Tag) und 20:1 (Nacht) und in der Kardiologie von 12:1 (Tag) und 24:1 (Nacht).

Die DKG setzt sich dafür ein, die Pflegepersonaluntergrenzen durch Werte zu ersetzen, die mithilfe eines Pflegepersonalbemessungsinstruments ermittelt wurden. Gemeinsam mit dem Deutschen Pflegerat (DPR) und der Gewerkschaft Verdi will die DKG ein solches Instrument entwickeln, wie die drei Partner gestern in Berlin verkündeten.

Ein Grund für die hohe Erfüllungsquote der Krankenhäuser seien die Sanktionen, die bei Nichterfüllung drohten, sagte DKG-Präsident Gerald Gaß gestern in Berlin. Er kritisierte den „unglaublichen bürokratischen Aufwand“, der bei der Dokumentation der Pflegeper­so­naluntergrenzen entstehe.

Andrea Lemke, Mitglied des DPR-Präsidiums, erklärte, welche Auswirkungen die Unter­grenzen auf die Versorgung haben: „Wir sehen, dass viele Einrichtungen Pflegehilfskräfte entlassen haben, weil diese auf die Untergrenzen nicht anrechenbar sind.“

Zudem gebe es Krankenhäuser, die die Zahl der Pflegekräfte nun auf die Grenzwerte re­duzierten und bei denen sich nun eine Verschlechterung des Pflegequotienten ergeben habe. Vor diesem Hintergrund müssten die Pflegepersonaluntergrenzen in jedem Fall modifiziert werden. © fos/aerzteblatt.de