Die Pflegeeinrichtungen stehen vor einer immensen Verantwortung und Herausforderung und stellen daher häufig aus Sicherheitsvorkehrungen ihr Hausrecht vor das Recht der Bewohner.

Doch Pflegebedürftige benötigen nicht nur Schutz vor Infektionen, sondern auch Kontakte mit den An- und Zugehörigen und die Freiheit, die Einrichtung für einen Spaziergang verlassen zu können. In dem Gespräch am Montag, dem 15. Juni 2020 haben die Gesundheitsminister zugesagt, dass sie eine gemeinsame Lösung erarbeiten und abstimmen werden. Den Einrichtungen sollen nicht nur rechtliche Spielräume zur Lockerung der restriktiven Besuchsverbote gegeben, sondern auch pragmatische Handlungsempfehlungen für Besuchskonzepte zur Verfügung gestellt werden. Die getroffenen Maßnahmen sollen nachvollziehbar sein.

Staatssekretär Westerfellhaus hat sich auch in einem Interview mit dem Spiegel dazu geäußert:

Der Pflegebevollmächtigte der Bundesregierung, Andreas Westerfellhaus, fordert einen flexibleren Umgang mit Angehörigenbesuchen in Pflegeheimen. »Strikte Abschottung kann zum derzeitigen Stand der Pandemie nicht mehr die regelhafte Lösung sein«, sagt Westerfellhaus in der aktuellen Ausgabe des SPIEGEL. Bei »anhaltend niedrigen Fallzahlen« müsse es für die Einrichtungen darum gehen, Konzepte zu finden, wie Infektionen früh erkannt und begrenzt werden könnten. Westerfellhaus sieht dabei auch die Länder in der Pflicht. Der Bund habe es jetzt möglich gemacht, Heimbewohner flächendeckend zu testen. Allerdings brauchten die Heime »Handlungssicherheit« durch klare Vorgaben der Behörden vom Landesministerium bis zum Gesundheitsamt. »Aktuell wird offenbar noch zu oft die möglichst weitgehende Beschränkung von Besuchen und Bewegungsfreiheit als der einzig juristisch sichere Weg empfunden – auch dann, wenn das menschliches Leid und gesundheitliche Schäden zur Folge hat«, sagt Westerfellhaus. »Das darf so nicht bleiben«.