Politik

Donnerstag, 6. August 2020

Berlin – Das seit 2015 geltende Pflegeunterstützungsgeld wird offenbar kaum in An­spruch genommen. 2019 gingen bei den Pflegekassen 9.000 entsprechende Anträge ein, teilte das Bundes­gesundheitsministerium auf Anfrage der Funke Mediengruppe heute mit.

In den Jahren davor seien es noch weniger gewesen. Die Bundesregierung war von min­destens 20.000 Anträgen pro Jahr ausgegangen. Die Sozialleistung soll für eine bessere Vereinbarung von Pflege, Familie und Beruf sorgen und umfasst eine Lohnersatzleistung.

Diese wird Arbeitnehmern für den Fall gezahlt, dass sie sich für die Pflege eines Angehö­rigen von ihrem Arbeitgeber freistellen lassen. In Deutschland gibt es Schätzungen zufol­ge etwa 4,7 Millionen pflegende Angehörige; etwa zwei Millionen davon haben einen sozial­versicherungspflichtigen Job.

Der Verein „wir pflegen“, eine bundesweit tätige Interessenvertretung der pflegenden Angehörigen, kritisierte einen zu hohen bürokratischen Aufwand. „Das Pflegeunterstüt­zungsgeld und die Auszeit vom Beruf müssten in einem Schritt einge­leitet werden könn­en und auch nach der Coronabefristung für 20 Tage gelten“, sagte Fachreferent Christian Pälmke.

Darüber hinaus weise die Informationspolitik von Bundesregierung und Pflegekassen „deutliche Mängel auf. Die Leistung ist vielen Menschen nicht bekannt“, so Pälmke. © kna/aerzteblatt.de