Politik
Donnerstag, 6. August 2020
Berlin – Das seit 2015 geltende Pflegeunterstützungsgeld wird offenbar kaum in Anspruch genommen. 2019 gingen bei den Pflegekassen 9.000 entsprechende Anträge ein, teilte das Bundesgesundheitsministerium auf Anfrage der Funke Mediengruppe heute mit.
In den Jahren davor seien es noch weniger gewesen. Die Bundesregierung war von mindestens 20.000 Anträgen pro Jahr ausgegangen. Die Sozialleistung soll für eine bessere Vereinbarung von Pflege, Familie und Beruf sorgen und umfasst eine Lohnersatzleistung.
Diese wird Arbeitnehmern für den Fall gezahlt, dass sie sich für die Pflege eines Angehörigen von ihrem Arbeitgeber freistellen lassen. In Deutschland gibt es Schätzungen zufolge etwa 4,7 Millionen pflegende Angehörige; etwa zwei Millionen davon haben einen sozialversicherungspflichtigen Job.
Der Verein „wir pflegen“, eine bundesweit tätige Interessenvertretung der pflegenden Angehörigen, kritisierte einen zu hohen bürokratischen Aufwand. „Das Pflegeunterstützungsgeld und die Auszeit vom Beruf müssten in einem Schritt eingeleitet werden können und auch nach der Coronabefristung für 20 Tage gelten“, sagte Fachreferent Christian Pälmke.
Darüber hinaus weise die Informationspolitik von Bundesregierung und Pflegekassen „deutliche Mängel auf. Die Leistung ist vielen Menschen nicht bekannt“, so Pälmke. © kna/aerzteblatt.de