Ärzteschaft

Mittwoch, 13. Mai 2020

Berlin – Bundes­ärzte­kammer (BÄK) und der Verband der Privaten Kran­ken­ver­siche­rung (PKV) haben Vereinbarungen über eine „Hygienepauschale“ sowie über den erweiterten Einsatz von Telemedizin bei psychotherapeutischen Leistungen getroffen. Das hat der PKV-Verband mitgeteilt. Die BÄK hat alle Details in einer Bekanntmachung veröffentlicht.

Bis zum 31. Juli 2020 können Ärzte demnach in der ambulanten Versorgung für jeden unmittelbaren Arzt-Patienten-Kontakt einen Betrag in Höhe von 14,75 Euro für erhöhten Hygieneaufwand abrechnen.

In der Psychotherapie werden die Möglichkeiten zum Einsatz von Telemedizin in der Coronakrise erweitert. Ausnahmsweise kann auf den sonst erforderlichen unmittelbaren persönlichen Kontakt mit dem Patienten verzichtet werden, damit der Patient nicht unversorgt bleibt.

Im Interesse von Patienten, die in der aktuellen Krisensituation den Arzt nicht aufsuchen können und bei denen auch keine Videosprechstunde möglich ist, kann laut PKV eine längere telefonische Beratung sinnvoll sein, um die Versorgung zu sichern. Dazu gibt es ebenfalls eine Abrechnungsempfehlung der BÄK.

Die Leistungen der niedergelassenen Ärzte seien auch in der Coronapandemie ein unver­zichtbarer Beitrag zur Tragfähigkeit des deutschen Gesundheitssystems insgesamt, sagte der Vorsitzende des PKV-Verbandes Ralf Kantak.

Der Schutz der Krankenhäuser und des gesamten Gesundheitssystems vor einer Überlas­tung beginne in jeder Arzt- und Facharzt­praxis. Die Praxen seien mit allen erforderlichen Hygiene- und Distanzmaßnahmen da­rauf vorbereitet, ihre Patienten sicher zu betreuen.

Kantak rief die Versicherten dazu auf, nicht aus Sorge vor Ansteckungen ihre Arztbesuche aufzuschieben oder abzusagen. Patienten mit chronischen Erkrankungen benötig­ten die regelmäßige ärztliche Betreuung. Ebenso sollten wichtige Vorsorgeuntersuchungen nicht lange aufgeschoben werden. © may/EB/aerzteblatt.de