Politik

Mittwoch, 13. Mai 2020

Hamburg – Der scheidende Präsident des Bundesverfassungsgerichts, Andreas Voßkuhle, sieht in den Maßnahmen zur Bekämpfung der Coronapandemie keine Gefahr für das Grund­gesetz. In einem Interview der Zeit unterstützte er heute zugleich die Auffassung von Bun­destagspräsident Wolfgang Schäuble, dass das Recht auf Leben nicht absolut geschützt sei.

„Was Herr Schäuble gesagt hat, ist aus juristischer Sicht richtig“, erklärte Voßkuhle. Der Höchstwert der Verfassung sei die Menschenwürde, die unantastbar sei. Alle anderen Grundrechte seien einschränkbar, auch das Recht auf Leben.

Zur Debatte um Grundrechtseinschränkungen sagte der Gerichtspräsident: „Uns droht nicht der Unrechtsstaat. Die Grundrechte sind nicht dauerhaft in Gefahr.“ Es gingen viele Anträge wegen der Coronamaßnahmen bei den Gerichten ein, und „die Gerichte arbeiten trotz Homeoffice ganz normal, manche Einschränkungen werden von ihnen aufgehoben, andere nicht. So funktioniert das in einem demokratischen Rechts- und Verfassungsstaat.“

Er zeigte sich zuversichtlich, dass die Grundrechte nach dem Ende der Pandemie wieder hergestellt werden. „Die Menschen werden ihre Freiheiten zurückbekommen, ohne Ab­stri­che. Da bin ich sicher“, sagt Voßkuhle. Die Pandemie werde „womöglich länger dauern, als manche denken“, aber er habe noch keinen Politiker getroffen, der die Grundrechte nicht jeden Tag zentral im Blick habe. © kna/aerzteblatt.de