Politik

Donnerstag, 28. Mai 2020

Berlin – Das Institut für Qualität und Transparenz im Gesundheitswesen (IQTIG) will ärzt­liche und psychologische Psychotherapeuten aus Praxen oder Medizinischen Versor­gungs­zentren bitten, an einem Standardpretest teilzunehmen. Die Deutsche Psycho­thera­peutenVereinigung (DPtV) ruft zum Boykott auf.

Hintergrund für die Anfrage bei den Psychotherapeuten ist, dass das IQTIG im Rahmen der Entwicklung eines Qualitätssicherungsverfahrens zur ambulanten psychotherapeuti­schen Versorgung Fragebögen für erwachsene Patienten erproben will, die mit Richtlini­en-Psychotherapie behandelt wurden.

Die DPtV kritisiert eine „mangelnde Transpa­renz“ bei dem Vorhaben des IQTIG. „Wir erfah­ren den Inhalt des Patientenfragebogens nicht. Das ist problematisch, da die Fragen den therapeutischen Prozess beeinflussen können“, sagte der DPtV-Bundesvorsitzende Geb­hard Hentschel. Außerdem seien die Fallzahlen pro Praxis so gering, dass Bewertungen einiger weniger Patienten erheblichen Einfluss auf das Gesamtergebnis einer Praxis zur Folge haben könnten.

Das IQTIG weist die Kritik zurück: „Die Methodik zur Entwicklung des Patientenfragebo­gens basiert auf hohen wissenschaftlichen Standards und ist nachzulesen in den öffent­lich frei zugänglichen methodischen Grundlagen des IQTIG“, sagt Pressesprecher Marc Kinert dem Deutschen Ärzteblatt.

Im Rahmen der Pretestung der Fragebögen werde auf freiwilliger Basis getestet, ob die Fragbögen für die Praxis tauglich seien. Alle gewonnenen Daten würden anonymisiert, da in keinem Fall Auswertungen einzelner Patienten im Fokus ständen und schon gar nicht deren Rückverfolgbarkeit.

Das IQTIG wurde am 17. Mai 2018 vom Gemeinsamen Bundes­aus­schuss (G-BA) damit be­auftragt, ein Qualitätssicherungsverfahren zur ambulanten psychotherapeutischen Ver­sor­gung (QS-Verfahren Ambulante Psychotherapie) zu entwickeln.

Dabei sollen neben Qualitätsindikatoren auf Basis von Sozialdaten der Kranken­kass­en und der Dokumentation durch die Psychotherapeuten auch QS-indikatoren auf Basis ei­ner Patientenbefragung entwickelt werden. Die Qualität der Versorgung mit ambulanter Richtlinien-Psychotherapie soll also auch aus Sicht von Patienten abgebildet werden. Das QS-Verfahren könnte zukünftig das bisherige Gutachterverfahren ablösen.

„Die Befragung von Patienten mag ihre Berechtigung in einer QS haben. Aber die Infor­ma­tionen über den geplanten Fragebogen und das weitere Procedere müssen offen kom­muniziert werden“, forderte der DPtV-Vorsitzende.

„Alle Schritte der Entwicklung, einschließlich der Fragebögen und der anonymisierten Auswertungen werden detailliert in einem Abschlussbericht beschrieben, der nach Frei­ga­be durch den G-BA veröffentlicht und damit allgemein zugänglich sein wird“, sagte da­zu der IQITIG-Pressesprecher.

Der DPtV-Vorsitzende befürchtet darüber hinaus Nachteile für die Patienten, weil die Er­gebnisse der Befragung pseudonymisiert seien, so dass die Psychotherapeuten keine er­gänzende Erklärung zu Einzelbewertungen abgeben können.

„Das kann langfristig zu einer Vermeidung ‚schlechter Risiken‘ führen“, warnte Hentschel. Patienten, die auf Grund ihres Krankheitsbildes oder ihrer Persönlichkeitsstruktur zu ne­ga­tiven Bewertungen neigten, könnten es schwerer haben, einen Therapieplatz für eine Richtlinienpsychotherapie zu finden.

Auch diese Kritik ist nach Ansicht des IQTIG unberechtigt. Die Patienten würden als mün­dige Personen in einem geschützten Raum nach ihren Erfahrungen gefragt. „Inwieweit dies im Sinne einer Risikoselektion nachteilig für sie sein soll, erschließt sich nicht, da der G-BA vorgesehen hat, dass eine Rückverfolgung zu dem im Einzelfall behandelnden Psychotherapeuten nicht möglich sein wird“, erklärte IQTIG-Pressesprecher Kinert. © PB/aerzteblatt.de