Politik

Donnerstag, 25. Juni 2020

Berlin – Nach den ersten Monaten der Pandemie beginnt unter vielen gesundheitspoliti­schen Experten eine Debatte über die Lehren für die künftige Versorgung in Deutschland. Dabei müsse die ambulante Versorgung mehr Beachtung geschenkt werden und die Kran­kenhäuser weitere Kapazitäten abbauen.

So erklärte der Vorsitzende des Gesundheitsausschusses im Bundestag, Erwin Rüddel (CDU): „Die Leistungen der niedergelassen Ärzte sind in der öffentlichen Wahrnehmung etwas untergegangen. Obwohl wir immer wieder betont haben, dass sechs von sieben Infizierten im ambulanten Bereich behandelt wurden“, sagte der CDU-Politiker im Ge­spräch mit dem Deutschen Ärzteblatt.

In der Pandemie sei der „Blick fokussiert auf die Krankenhäuser“ gewesen. „Ähnlich bei der Pflege, jeder hat an Pflegeheime gedacht. Wir müssen noch dran arbeiten, dass dieser Blick gerade bei der ambulanten Pflege geschärft wird.“

Für die Zukunft in der Gesetzgebung will Rüddel mehr die ambulante Versorgung be­trach­­ten: „Die ambulante Versorgung ist die Stütze des Systems, das hat COVID-19 ge­zeigt. Das werden wir auch berücksichtigen, wenn wir jetzt die Gesetzgebung zur Notfall­reform oder der Digitalisierung starten.“

Für den Abbau von Krankenhauskapazitäten sind auch andere Experten. So zählt für den ehemaligen Leiter des Gesundheitsamts Hamburg, Matthias Gruhl, der weitere Abbau von Krankenhauskapazitäten zu den Lehren aus der Coronapandemie.

„COVID-19 hat das erreicht, was sonst im Gesundheitswesen zwar gefordert, aber selten genug praktiziert wird: eine Konzentration der Leistungen, insbesondere bei Intensiv­pflich­tigkeit“, schreibt Gruhl in einem Gastbeitrag für den Fachdienst Observer Gesund­heit.

„Oder andersherum ausgedrückt: Weil wegen der Leerstandspauschale der ökonomische Belegungsdruck von den für die Behandlung von COVID-19 nicht primär geeigneten Häu­sern genommen wurde, sprach nichts dagegen, die Behandlung in den besser ausgerüste­ten Häusern sinnvollerweise zu konzentrieren.“

In der Folge des COVID-19-Krankenhausentlastungsgesetzes erhalten die Krankenhäuser derzeit eine Pauschale von 560 Euro für jedes Krankenhausbett, dass durch die Verschie­bung von elektiven Leistungen nicht belegt wird.

„Ob die Häuser ohne COVID-19-Patienten bei einer sich weiter verschärfenden epide­mi­schen Lage auch für die Behandlung herangezogen worden wären, spielt für die Frage, welche Lehren aus der Epidemie für die zukünftige Behandlung gezogen werden können, eine eher theoretische Rolle“, so Gruhl weiter.

In der Konsequenz heiße dies, dass die Krankenhäuser – unterstützt durch eine groß­zü­gige finanzielle Kompensationsmöglichkeit in Form der Leerstandspauschale – selbst unter Beweis gestellt hätten, dass eine Konzentration von Leistungen insbesondere für komplexe oder komplizierte Behandlungen machbar und sinnvoll sei.

„Eine ökonomisch getriebene Aufnahmesystematik der Krankenhäuser ist durch die über­schießende Nutzung der Leerstandspauschalen erneut belegbar“, meint Gruhl. „Dies lässt erneut eine Überversorgung mit stationären Leistungen, die verzichtbar ist, vermuten.“

Für die Zukunft schlägt Gruhl vor, die Lehren aus der Pandemie für die anstehende Neu­ordnung der Notfallversorgung zu nutzen, für die der Aufbau von Integrierten Notfall­zent­ren (INZ) an ausgewählten Krankenhäusern in Deutschland vorgesehen ist.

„Die während der Coronazeit zusätzlich aufgebauten vermehrten intensivmedizinischen Behandlungsplätze sollten an den künftigen INZ-Standorten für zukünftige Epidemien weiter vorgehalten werden“, meint Gruhl. „Die Finanzierung der Vorhaltung muss geklärt werden.“ © bee/fos/aerzteblatt.de