Politik

Mittwoch, 22. April 2020

Berlin – Der Berliner Senat hat als letztes Bundesland gestern die seit Wochen bestehen­den Ausgangsbeschränkungen wegen der Coronakrise an etlichen Punkten gelockert. Gleichzeitig beschloss er weitreichende Veranstaltungsverbote, die bis in den Herbst hineinreichen.

Seit heute können Berliner wieder in vielen Geschäften jenseits des Lebensmittelhandels einkaufen. Der Senat entschied, dass Händler mit einer Verkaufsfläche von bis zu 800 Qua­dratmetern wieder öffnen dürfen. Pro 20 Quadratmeter ist nun ein Kunde zuge­lassen, wie Wirtschaftssenatorin Ramona Pop (Grüne) mitteilte. Das gilt auch für Warenhäuser, von denen es in Berlin mehr gibt als anderswo. Auch sie dürfen öffnen, wenn sie ihre Fläche reduzieren.

Bund und Länder hatten sich in der vergangenen Woche darauf verständigt, kleineren und mittleren Geschäften mit der entsprechenden Verkaufsfläche eine Wiedereröffnung zu ermöglichen. Die Umsetzung wurde den Ländern überlassen. Die regelten vor allem die Vorgaben für Kauf- und Warenhäuser unterschiedlich, die in der Regel deutlich größer sind als 800 Quadratmeter. Wirtschaftsverbänden geht das nicht weit genug.

Weil in Berlin besonders viele Kauf- und Warenhäuser sowie Einkaufszentren stehen, nahm sich der Senat mit den Regelungen mehr Zeit. Nun steht fest: „Der Zutritt zu Ein­kaufszentren (Malls) ist vom Betreiber gesondert zu regulieren“, heißt es im Beschluss. Demnach dürfen sich in den Shoppingcentern nur so viele Menschen aufhalten, wie sich aus der Summe der für die einzelnen Geschäfte zulässigen Kundenzahl ergibt.

Während im Handel Lockerungen beschlossen wurden, verschärft der Senat an anderer Stelle die Vorgaben. So gilt ab sofort in Bussen und Bahnen eine Maskenpflicht. Im Un­terschied zu etlichen anderen Bundesländern soll sie indes nicht für den Einzelhandel gelten. Dort sowie bei Kontakt mit Risikopersonen wird ein Mund-Nasen-Schutz „drin­gend empfohlen“.

Als Mund-Nasen-Bedeckung gelten nicht nur einfache OP-Masken oder selbstgenähte Modelle, sondern auch ein Tuch oder ein Schal. An Menschen, die keine Möglichkeit haben, so etwas anzuschaffen, wolle der Senat Mund-Nasen-Schutz kostenlos verteilen, kündigte der Regierende Bürgermeister Michael Müller (SPD) an.

Zudem verbietet Berlin Großveranstaltungen mit mehr als 5.000 Teilnehmern bis zum 24. Oktober dieses Jahres. Damit geht das Land weiter als die vom Bund vorgeschlagene Re­gelung, Großveranstaltungen bis zum 31. August zu untersagen. Veranstaltungen mit mehr als 1.000 Teilnehmern dürfen in Berlin bis 31. August nicht stattfinden.

Betroffen von der Maßnahme sind Konzerte oder Volksfeste, aber auch der Berlin-Mara­thon. Er sollte am 27. September stattfinden, im vergangenen Jahr waren 47.000 Teilneh­mer an den Start gegangen.

Müller warnte eindringlich davor, die Coronapandemie jetzt auf die leichte Schulter zu nehmen. „Es ist keinesfalls eine Situation da, wo man sagen kann: Allgemeine Entwarn­ung.“ Deutschland und Berlin seien bisher vergleichsweise gut durch die Pandemie ge­kommen, auch dank der seit Wochen geltenden Ausgangsbeschränkungen.

„Einen Rück­fall dürfen wir nicht zulassen“, unterstrich Müller. „Gesundheitsschutz steht an erster Stelle.“ Jeder müsse sich bewusst machen, wieviele Menschen erkrankt und wieviele an dem Coronavirus gestorben seien.

Es gelte weiter der Grundsatz, „dass jede Person angehalten ist, Kontakte zu anderen Men­schen auf absolutes Minimum zu reduzieren“, sagte Müller. Laut der vom Senat aktu­alisierten Verordnung gilt im Freien weiter ein Mindestabstand von 1,5 Metern.

Ansammlungen von mehr als zwei Personen im Freien sind verboten. Nur bei Familien darf die Gruppe größer sein. Aber: Der Passus, wonach sich alle Berliner abgesehen von Ausnahmen „ständig in ihrer Wohnung oder gewöhnlichen Unterkunft“ aufhalten müssen, wurde gestrichen.

Weitere Lockerungen gelten ab 4. Mai. Die Museen können dann wieder öffnen, wie Kul­tursenator Klaus Lederer (Linke) mitteilte. Gottesdienste mit bis zu 50 Teilnehmern sind dann wieder erlaubt. Kleinere Gruppen dürfen wieder demonstrieren: Versammlungen unter freiem Himmel mit bis zu 50 Teilnehmern seien ab 4. Mai grundsätzlich genehmi­gungsfrei, wenn Abstands- und Hygieneregeln eingehalten werden, so Lederer.

Bereits von heute an soll demnach das bestehende weitgehende Verbot gelockert werden. Bei Demonstrationen mit bis zu 20 Teilnehmern könne die Versammlungs­behörde in beson­ders gelagerten Einzelfällen Ausnahmen zulassen. © dpa/aerzteblatt.de