Politik

Freitag, 5. Juli 2019

/dpa

Berlin – Bun­des­ge­sund­heits­mi­nis­ter Jens Spahn will für Pflegefachkräfte eine Bezah­lung deutlich über dem aktuellen gesetzlichen Mindestlohn erreichen. „Gute 14 Euro – und das ist immer noch wirklich ein Mindestlohn“, sagte der CDU-Politiker dem ARD-Haupt­stadtstudio.

Spahn wies darauf hin, dass dies für viele Beschäftigte in der Pflege eine erhebliche finanzielle Verbesserung wäre. „Gerade in der Altenpflege verdienen Zigtausende zum Teil deutlich weniger als diese 2.500 Euro“, sagte er.

Der Mindestlohn für Hilfskräfte in der Altenpflege liegt derzeit bei 11,05 Euro pro Stun­de im Westen und in Berlin, im Osten sind es 10,55 Euro. Examinierte Pflegefach­kräfte verdienen nach Arbeitgeberangaben deutlich mehr. Der allgemeine gesetzliche Mindestlohn beträgt derzeit 9,19 Euro in der Stunde.

Das Bundeskabinett hatte im Juni ein Gesetz für höhere Löhne in der Alten- und Kran­kenpflege auf den Weg gebracht. Ziel ist es, dass möglichst in der gesamten Pflege­branche künftig Tariflöhne gezahlt werden. Gelingt dies nicht, sollen die geltenden Mindestlöhne in der Pflege angehoben und in Ost und West vereinheitlicht werden. Das Gesetz soll im Herbst vom Bundestag verabschiedet werden.

Finanzierung offen

Im Bereich Alten- und Krankenpflege arbeiten rund 1,6 Millionen Menschen. Es sind aber fast 40.000 Stellen unbesetzt – bei einer wachsenden Zahl von Menschen, die auf Pflege angewiesen sind. Die bislang vergleichsweise schlechte Bezahlung ist einer der Gründe dafür, dass der Pflegeberuf unattraktiv ist.

Offen ist noch, wie die steigenden Kosten in der Pflege – auch durch höhere Löhne – finanziert werden sollen. Eine Sprecherin des Bun­des­ge­sund­heits­mi­nis­ter­iums sagte heute, noch sei nicht klar, wie hoch die Kosten ausfallen würden. Wenn dies bekannt sei, werden man „ein tragfähiges Finanzierungskonzept dazu vorlegen“. Vereinbart sei, dass Pflegebedürftige und ihre Angehörigen nicht überlastet werden sollen.

Der Präsident des Arbeitgeberverbands bpa, Rainer Brüderle, monierte, Spahn lasse völlig offen, wer mit den 14 Euro gemeint sei. „Der Bun­des­ge­sund­heits­mi­nis­ter wirft eine völlig willkürlich gegriffene Zahl in den Raum, die weder spezifiziert noch wirt­schaftlich fundiert ist“, sagte er.

Im Übrigen frage er sich, warum eine Pflegekommission von Fachleuten einberufen werden solle, die einen Pflegemindestlohn festlege, wenn der Minister schon jetzt politische Vorgaben mache. Statt populistisch über Zahlen zu fabulieren, sollte Spahn endlich Vorschläge vorlegen, wie höhere Löhne finanziert werden.

Frank Vilsmeier, Vizepräsident der Pflegeberufekammer Schleswig-Holstein, betonte, dass bereits heute vertragliche Vergütungen gezahlt würden, die mit durchschnittlich 3.280 Euro in den ersten zwei Jahren der Berufsausübung weit über dem von Spahn vorgelegten Vorschlag lägen.

„Wir erwarten vom Gesetzgeber, den Einrichtungsträgern und den Gewerkschaften, endlich den tatsächlichen Wert pflegerischer Tätigkeiten in allen Settings beruflicher Pflege mit einer angemessenen Vergütung abzubilden“, so Vilsmeier. Die Pflegekam­mern in Deutschland seien sich einig, dass Pflegefachpersonen mit den Zuschlägen für Dienste zu familienunfreundlichen Zeiten mittelfristig mindestens 4.000 Euro er­halten müssten. © dpa/may/aerzteblatt.de