Corona-Virus (SARS-Covid-19): Handlungsempfehlungen für Pflegebedürftige und pflegende Angehörige

  • Übertragung des neuartigen Coronavirus (SARS-CoV-2) per Tröpfcheninfektion, d. h. Tröpfchen von Speichel oder Nasensekret werden beim Husten oder Niesen oder „feuchter Aussprache“ in die Luft geschleudert und gelangen auf die Schleimhaut in Mund, Nase oder Auge einer anderen Person. Eine weitere Gefahr besteht darin, dass Tröpfchen über die Hände und Gegenstände verteilt werden. Fasst man sich mit einer verschmutzten Hand dann wieder an Mund, Nase oder Augen, kann das Virus ebenfalls übertragen werden.
  • Inkubationszeit beträgt wahrscheinlich maximal 14 Tage, d. h. die Zeit von der Ansteckung bis zum Ausbruch der Krankheit kann bis zu zwei Wochen dauern. Daher ist im Fall eines Ansteckungsverdachts eine Quarantäne von 14 Tagen einzuhalten. Erst danach ist klar, ob es zu einer Ansteckung gekommen ist oder nicht.
  • körperliche Anzeichen der Coronavirus-Krankheit-2019 (COVID-19): Fieber, trockener Husten, Halsschmerzen, Atembeschwerden, Kopfschmerzen
  • in schweren Fällen: Pneumonien (Lungenentzündung) mit schweren Verläufen mit akutem Lungenversagen
  • symptombezogene Therapie, d.h. es gibt kein Medikament, das die Krankheit heilt, aber Medikamente, die die Krankheitssymptome abmildern können
  • eine Labordiagnostik (Abstrich) erfolgt nur bei begründeten Verdachtsfällen, d.h. es liegen Anzeichen der Erkrankung wie oben beschrieben vor UND es bestand Kontakt mit einem bestätigten Fall oder es erfolgte ein Aufenthalt in einem Risikogebiet in den vergangenen 14 Tagen. Die Laborkapazitäten reichen für die Testung von begründeten Verdachtsfällen aus, allerdings nicht für die Testung jeder Person mit Erkältungsanzeichen (es ist auch ohne Corona gerade Erkältungszeit!). Bitte haben Sie Verständnis für diese Einschränkung und akzeptieren Sie entsprechende Einschätzungen von Gesundheitspersonal.

Besonders gefährdete Personengruppen

Personengruppen, die nach bisherigen Erkenntnissen ein höheres Risiko für einen schweren COVID-19-Krankheitsverlauf haben:

  • Das Risiko einer schweren Erkrankung steigt ab 50 bis 60 Jahren stetig mit dem Alter an. Insbesondere ältere Menschen können, bedingt durch das weniger gut reagierende Immunsystem, nach einer Infektion schwerer erkranken (Immunseneszenz). Da unspezifische Krankheitssymptome wie Fieber die Antwort des Immunsystems auf eine Infektion sind, können diese im Alter schwächer ausfallen oder fehlen, wodurch Erkrankte dann auch erst später zum Arzt gehen.
  • Auch verschiedene Grunderkrankungen wie z.B. Herzkreislauferkrankungen, Diabetes, Erkrankungen des Atmungssystems, der Leber und der Niere sowie Krebserkrankungen scheinen unabhängig vom Alter das Risiko für einen schweren Krankheitsverlauf zu erhöhen.
  • Bei älteren Menschen mit vorbestehenden Grunderkrankungen ist das Risiko für einen schweren Krankheitsverlauf höher als wenn nur ein Faktor (Alter oder Grunderkrankung) vorliegt; wenn mehrere Grunderkrankungen vorliegen (Multimorbidität) dürfte das Risiko höher sein als bei nur einer Grunderkrankung.
  • Für Patienten mit unterdrücktem Immunsystem (z.B. aufgrund einer Erkrankung, die mit einer Immunschwäche einhergeht, oder wegen Einnahme von Medikamenten, die die Immunabwehr unterdrücken, wie z.B. Cortison) besteht ein höheres Risiko.

Kein erhöhtes Risiko für einen schweren Krankheitsverlauf haben:

  • Schwangere scheinen nach bisherigen Erkenntnissen aus China kein erhöhtes Risiko gegenüber nicht schwangeren Frauen mit gleichem Gesundheitsstatus zu haben.
  • Bei Kindern wurde bislang kein erhöhtes Risiko für einen schweren Erkrankungsverlauf berichtet.

Schutzmaßnahmen

  • Einhaltung aller hygienischen Grundregeln wie Nies- und Hustenetikette oder regelmäßiges Händewaschen mit Seife gelten besonders in Zeiten von Corona.
  • Um die Ausbreitung der Erkrankung einzuschränken, sollten alle persönlichen sozialen Kontakte auf ein Minimum reduziert werden, in Berlin bleiben daher bis zum 19. April zahlreiche Einrichtungen und Geschäfte geschlossen
  • Befinden sich Menschen gemeinsam in einem Raum, sollte ein Abstand von 2 m eingehalten werden, damit die Tröpfchen keine andere Person erreichen.
  • Wer Erkältungssymptome zeigt, sollte alle sozialen Kontakte meiden.
  • Um die Gefahr einer Doppelinfektion zu vermeiden, sollten insbesondere gefährdete Personen gegen Keuchhusten (Pertussis) und Pneumokokken geimpft sein. Auch die jährliche Grippeimpfung ist aktuell noch zu empfehlen. Klären sie die Möglichkeit der Impfung telefonisch mit ihrem Hausarzt ab.

Unterstützung von Pflegebedürftigen

  • Pflegebedürftige gehören in der Regel zur besonders gefährdeten Personengruppe und sollten daher die Zahl der Besucher minimieren.
  • Kinder unter 16 Jahren und Menschen mit Krankheitssymptomen müssen auf Besuche verzichten.
  • Körperferne Versorgung, wie z.B. die Erledigung von Einkäufen, Reinigen der Wohnung, Stellen von Medikamenten oder das Zubereiten von Mahlzeiten sollte unter Einbehaltung eines körperlichen Abstands von 2 m zur pflegebedürftigen Person durchgeführt werden.
  • Körpernahe Versorgung, wie z.B. die Unterstützung bei der Körperpflege oder beim Anziehen, sollte nur durch Personen durchgeführt werden, die keine Erkältungssymptome zeigen und in den vergangenen Wochen nicht in ein Risikogebiet gereist sind.
  • Während der Versorgung sollte nicht miteinander gesprochen werden.
  • Ausreichende Trinkmengen und regelmäßiges Lüften sorgen für gut durchblutete und feuchte Schleimhäute, die besser gegen Erreger abschirmen.
  • Soziale Kontakte sollten wo möglich über regelmäßige Telefonate oder andere Kommunikationskanäle wie Chats oder Videokonferenzen genutzt werden. Auch handgeschriebene Briefe erfreuen und bieten die Möglichkeit, immer wieder zur Hand genommen zu werden.
  • Notrufmöglichkeiten müssen sichergestellt werden, entweder über Telefon oder über entsprechende Notrufanlagen.
  • Stellen ambulante Pflegedienste die Versorgung nicht sicher, überlegen Sie gemeinsam, wer aus der Nachbarschaft oder Verwandtschaft Tätigkeiten übernehmen kann. Halten Sie die Anzahl der unterstützenden Personen möglichst gering.

Mobilität

  • Bei allen Terminen außerhalb der Wohnung sollte sorgfältig geprüft werden, ob diese unbedingt notwendig sind oder nicht doch durch Telefonate oder Online-Aktivitäten ersetzt werden können.
  • Ist ein Termin außerhalb unerlässlich, sollte auf die Nutzung des öffentlichen Nahverkehrs verzichtet und auf Alternativen wie Taxi oder Privatautos zurückgegriffen werden. Auch ein Ausflug mit Rollstuhl kann eine Alternative darstellen, wenn die örtlichen Gegebenheiten dies zulassen und die pflegebedürftige Person mit angemessener Kleidung, Decken und Schuhwerk gewappnet ist.

Einkaufen und Vorratshaltung

  • Besonders gefährdete Personen müssen auf Supermarktbesuche verzichten.
  • Lieferdienste können eine Alternative darstellen.
  • Zahlreiche Nachbarschaftsinitiativen bieten derzeit ihre Unterstützung an. Scheuen Sie sich nicht, den Kontakt aufzunehmen und die Hilfeleistung anzunehmen.
  • Die Lebensmittelversorgung ist gesichert, daher kann die Vorratshaltung wie gewohnt erfolgen.
  • Wie gewohnt sollten Sie auf ausreichend frische Lebensmittel wie Obst und Gemüse zugreifen können.
  • Halten Sie Rücksprache mit ihrer/m behandelnden Ärztin/Arzt, ob Medikamente für einen längeren Zeitraum verschrieben werden können und das Rezept an die Apotheke versendet werden kann.

Besuch pflegebedürftiger Menschen in Pflegeheimen

  • Menschen in Pflegeheimen gehören zur besonders gefährdeten Personengruppe.
  • Zum Schutz der pflegebedürftigen Menschen ist daher der Besuch derzeit auf eine Person pro Tag für jeweils eine Stunde beschränkt.
  • Besucher/innen unter 16 Jahren oder Menschen, die Erkältungssymptome zeigen oder aus Risikogebieten zurückgekommen sind, haben derzeit grundsätzlich keinen Zutritt zu Pflegeheimen.
  • Nutzen Sie andere Kommunikationskanäle, um soziale Kontakte aufrechtzuerhalten, z.B. Telefon, Chats und Videokonferenzen oder Briefe.

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