Coronavirus (SARS-Covid-19): Antworten auf häufig gestellte Fragen

20.03.2020 17:55

1) für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Pflegeeinrichtungen und Pflegedienste

Schutzausrüstung u. Möglichkeit der zentralen Beschaffung analog zu Krankenhäusern

In einer Informationsveranstaltung der Abteilung Pflege für Pflegeeinrichtungen und -dienste am 11.03.20 wurde vereinbart, dass Bedarfsermittlungen von Einrichtungen und Pflegediensten direkt an die zuständigen Verbände weiterzuleiten sind, die diese dann gesammelt auswerten und an die Senatsverwaltung für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung (SenGPG) weitergeben. Der Bedarf bei den nicht in Verbänden organisierten Pflegediensten findet ebenfalls Berücksichtigung unter Heranziehung der gemeldeten Fallzahlen. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Bedarfsermittlung nicht mit einer Bestellung von Schutzausrüstung gleichzusetzen ist.

Umgang mit Risikopatienten, (z.B. hypertrophen Kardiomyopathie mit implantierten Defibrilator u.ä.)

Fragen können ausschließlich von den jeweils behandelnden Ärzten beantwortet werden. Grundsätzlich sollten Personen, die zu Risikogruppen gehören, sich in soziale Isolation begeben. Eine darüberhinausgehende Empfehlung für individuelle Fälle kann die Senatsverwaltung für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung leider nicht geben.

Notbetreuung für Kinder von Pflegekräften, Sicherstellung der Versorgung

Öffentliche Schulen und Schulen in freier Trägerschaft einschließlich der Einrichtungen des Zweiten Bildungsweges im Sinne des Schulgesetzes sowie Tageseinrichtungen und Angebote der Kindertagespflege im Sinne des Kindertagesförderungsgesetzes können einen eingeschränkten Betrieb für eine Notbetreuung von Kindern von Eltern anbieten, deren berufliche Tätigkeit für die Aufrechterhaltung des öffentlichen Lebens insbesondere im Bereich der Gesundheit, Pflege, der öffentlichen Sicherheit und Versorgung erforderlich ist. Über die Auswahl der Einrichtungen, mit Ausnahme der Tageseinrichtungen und Angebote der Kindertagespflege nach dem Kindertagesförderungsgesetz, entscheidet die für das Schulwesen zuständige Senatsverwaltung. Eine Notbetreuung in den Tageseinrichtungen und Angeboten der Kindertagespflege soll grundsätzlich in allen Tageseinrichtungen und Kindertagespflegestellen angeboten werden; näheres hierzu regelt die für Jugend und Familie zuständige Senatsverwaltung.

Besuchsregelungen in Pflegeeinrichtungen

Der Senat von Berlin hat mit der SARS-CoV-2-Eindämmungsmaßnahmenverordnung vom 17. März 2020 geregelt, dass Bewohnerinnen und Bewohner von Pflegeheimen einmal am Tag von einer Person für eine Stunde Besuch empfangen dürfen, jedoch nicht von Kindern unter 16 Jahren oder von Menschen mit Atemwegsinfektionen.

Seelsorgerinnen und Seelsorger und Geistliche sind vom Besuchsverbot in Pflegeeinrichtungen ausgeschlossen.

Menschen am Lebensende dürfen uneingeschränkt Besuch empfangen. Diese Menschen haben selbstverständlich das Bedürfnis nach letzten Besuchen von ihren Angehörigen und engen Freundinnen und Freunden. Besuche in Hospizen sind deshalb von der SARS-CoC-2-Eindämmungsverordnung ausgenommen.

Können für die Tests auf SARS-Covid-19 die Kapazitäten aufgestockt werden, insbesondere auch für ambulante Dienste am Wochenende?

Die Schnelltestung erfolgt durch die Kassenärztliche Vereinigung. Bereitsschaftsärztinnen und –ärzte dürfen nicht testen. Kooperationen können nicht zugesagt werden.

Die WHO hat ein Rezept zur Herstellung von Desinfektionsmitteln zur Verfügung gestellt. Kann man dies nutzen? Kann man Masken selbst nähen?

Die Vorgaben der Gesundheitsbehörde sind in jedem Falle einzuhalten. Die Haftung liegt beim Nutzer, wenn er vom Gesetz abweicht. Nach einer Gefährdungsbeurteilung ist eine Entscheidung nur unter Abwägung des Gesundheitsschutzes und der Betriebsinteressen eigenverantwortlich zu treffen.

Entlassung von Pflegebedürftigen aus den Krankenhäusern

Derzeit gibt es aufgrund der begrenzten Testkapazitäten für das Coronavirus die Notwendigkeit der Priorisierung von Tests. Daher gilt zurzeit für aus Kliniken in Pflegeeinrichtungen zu verlegende Patienten und Patientinnen, dass diese nicht routinemäßig/verbindlich getestet werden können. Darüber hinaus wird darauf hingewiesen, dass ein negatives Testergebnis bei symptomfreien Patienten und Patientinnen (ohne Atemwegsinfekt) keine Sicherheit bietet. Ein einseitiger Aufnahmestopp von nicht auf Corona getesteten Patientinnen und Patienten aus Krankenhäusern ist daher nicht angezeigt.

Verlegung von Pfegeheimbewohnerinnen und -bewohnern ins Krankenhaus

Eine Verlegung von Covid-19-Verdachtsfällen von Pflegeeinrichtungen in Krankenhäuser ist nicht angezeigt. Pflegeheimbewohnerinnen und -bewohner stellen eine Hochrisikogruppe für die Infektion mit unterschiedlichen Erkrankungen dar. Unnötige Infektionsrisiken sollten vermieden werden. Die Entscheidung zur Verlegung ins Krankenhaus obliegt ärztlichem Personal.

2) für Pflegebedürftige und pflegende Angehörige

Pflegestützpunkte

Die Träger der Pflegestützpunkte Berlin haben beschlossen, dass ab dem 17.03.2020 die einzelnen Standorte für die persönliche Beratung vorübergehend (zunächst bis 10.04.2020) geschlossen werden. Die telefonische Erreichbarkeit ist weiterhin sichergestellt. Insbesondere ist das kostenfreie Servicetelefon unter der Nummer 0800 59 500 59 von Montag bis Freitag von 09:00 bis 18:00 Uhr weiterhin erreichbar.

Anfragen Informationsmaterial wie z.B. Übersichten über die Vertragspartner im Bereich der Ambulanten Pflegedienste oder der Vollstationären Einrichtungen können über das Funkti-onspostfach der Abteilung Pflege angefordert werden: E-Mail

Besuchsregelungen in Pflegeeinrichtungen

Der Senat von Berlin hat mit der SARS-CoV-2-Eindämmungsmaßnahmenverordnung vom 17. März 2020 geregelt, dass Bewohnerinnen und Bewohner von Pflegeheimen einmal am Tag von einer Person für eine Stunde Besuch empfangen dürfen, jedoch nicht von Kindern unter 16 Jahren oder von Menschen mit Atemwegsinfektionen.

Seelsorgerinnen und Seelsorger und Geistliche sind vom Besuchsverbot in Pflegeeinrichtungen ausgeschlossen.

Menschen am Lebensende dürfen uneingeschränkt Besuch empfangen. Diese Menschen haben selbstverständlich das Bedürfnis nach letzten Besuchen von ihren Angehörigen und engen Freundinnen und Freunden. Besuche in Hospizen sind deshalb von der SARS-CoC-2-Eindämmungsverordnung ausgenommen.

Aussetzen von Regelprüfungen (Pflege-TÜV) des MDK in Pflegeeinrichtungen

Auf der Grundlage des Rundschreibens 2020/160 vom 13.03.2020 des GKV Spitzenverbandes zu Qualitätsprüfungen wurden zwischenzeitlich Abweichungen von den SGB XI- Regelprüfungen mit einer vorläufigen Befristung bis Ende Mai vorgenommen. Anlassprüfungen sind hiervon nicht betroffen und werden weiter durchgeführt.

Schließung bzw. Notbetreuung in Tagespflegeeinrichtungen

Zur Eindämmung der Ausbreitung des neuartigen Coronavirus hat das Land Berlin angeordnet, auch Einrichtungen der Tages- und Nachtpflege zu schließen. Pflegebedürftige Menschen sind durch das Virus in besonderem Maße bedroht und sollten die Kontakte zu anderen Menschen so weit wie möglich einschränken. Auf den Besuch der Tagespflege sollten Sie dann verzichten, wenn Ihnen die erforderliche Hilfe und Unterstützung im Alltag auch ohne Ihren Aufenthalt in der Tagespflege gegeben werden kann.

Wenn es möglich ist, sollte die Pflege und Betreuung, die bislang in der Tagespflege erbracht wird, durch Angehörige und/oder einen ambulanten Pflegedienst übernommen werden. Bitte bedenken Sie auch, dass die Tagespflege für die Medikamentengabe sorgt, die Versorgung mit Speisen und Getränken sichert und eine Strukturierung des Alltags leistet. Auch für behandlungspflegerische Verrichtungen wie Insulininjektionen oder Verbandwechsel müssen nötigenfalls Ersatzlösungen gefunden werden. Wenn dies nicht möglich ist, werden die Tagespflegeeinrichtungen eine Notbetreuung anbieten. Im Einzelfall entscheidet die leitende Pflegefachkraft hierüber. Eine Notbetreuung ist auch dann erforderlich, wenn Angehörige die Pflege nicht übernehmen können, weil ihre berufliche Tätigkeit für die Aufrechterhaltung des öffentlichen Lebens unabdingbar ist, insbesondere in den Bereichen Gesundheit und Pflege. Diesen Angehörigen stellen wir eine „Selbstauskunft“ zur Verfügung. An alle anderen appellieren wir, den pflegebedürftigen Menschen in dieser schwierigen Situation zu helfen.

https://www.berlin.de/sen/pflege/pflege-und-rehabilitation/coronavirus/faq/