Coronavirus (SARS-Covid-19) – Wirtschaftliche Hilfen für Pflegeeinrichtungen
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Bedingt durch die Maßnahmen zur Eindämmung der Coronavirus ist der normale Geschäftsbetrieb in vielen Pflegeeinrichtungen beeinträchtigt. Dadurch entstehen den Betreibern der Einrichtungen, derzeit insbesondere den Tagespflegen, Einnahmeausfälle und teilweise zusätzliche coronabedingte Mehrkosten für Schutzmaßnahmen, während die meisten Ausgabeposten weiterhin finanziert werden müssen. Bei einer längeren Dauer der Eindämmungsmaßnahmen können hieraus existenzbedrohende Situationen für die Betreiber der Einrichtungen entstehen.
Um dieser für die gesamte Pflegebranche schwierigen Situation entgegenzuwirken, werden von verschiedenen Seiten Unterstützungen und wirtschaftliche Hilfen angeboten. Die aktuell bekannten Maßnahmen und wirtschaftlichen Hilfen stellen sich wie folgt dar:
Maßnahmen und Hilfen des Bundes:
- Erleichterung der Regelungen für Kurzarbeitergeld
- Liquiditätshilfen der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KFW) können über die Hausbank beantragt werden.
- Aussetzung der Insolvenzantragspflicht bis 30.9.
Maßnahmen und Hilfen des Landes Berlin:
- Der Senat stellt ein Finanzvolumen von 200 Mio € für Liquiditätshilfen über die Investitionsbank Berlin-Brandenburg (IBB) auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) zur Verfügung.
- Über die Bürgschaftsbank Berlin können ebenfalls Soforthilfe in Form von Finanzierungen beantragt werden.
- Über die Arbeitsagentur kann Kurzarbeit beantragt werden.
- Absenkung von Steuervorauszahlungen werden von den Finanzämtern unbürokratisch gehandhabt. Bei Liquiditätsengpassen besteht die Möglichkeit einer Steuerstundung.
- Die Senatsverwaltung für Finanzen entschädigt Unternehmen bei Verdienstausfällen nach dem Infektionsschutzgesetz (§§ 56 ff. InfSG). Die betrifft Fälle von Tätigkeitsverboten (§ 31 InfSG) und Fälle von Quarantäne (§ 32 InfSG).
- Vorzeitige Auszahlung der Pauschalförderung für Tages- und Kurzzeitpflegeeinrichtungen für das Jahr 2020 zur Verbesserung der Liquidität .
Maßnahmen und Hilfen der Gesetzlichen Pflegeversicherung:
- Finanzierung von Corona-bedingten außerordentlichen Aufwendungen sowie Mindereinnahmen von zugelassenen Pflegeeinrichtungen, z.B. für Schutzausrüstung (Masken, Schutzkittel, Desinfektionsmittel) als auch für zusätzliches Personal und Schwankungen bei der Inanspruchnahme
https://www.berlin.de/sen/pflege/pflege-und-rehabilitation/coronavirus/pflegeeinrichtungen-und-pflegedienste/artikel.911954.php