Coronavirus (SARS-Covid-19): Tages- und Nachtpflege

18.03.2020 16:14

Am 17.03.20 hat der Senat vor dem Hintergrund der Pandemie eine Regelung zum Betrieb von Tagespflegestätten getroffen. Demnach gilt:

Einrichtungen der Tages- und Nachtpflege im Sinne des Elften Buchs Sozialgesetzbuch – Soziale Pflegeversicherung – (Artikel 1 des Gesetzes vom 26. Mai 1994, BGBl. I S. 1014, 1015), das zuletzt durch Artikel 2a des Gesetzes vom 4. März 2020 (BGBl. I S. 437) geändert worden ist dürfen vorbehaltlich des Absatzes 2 nicht für den Pflegebetrieb geöffnet werden.

Die Ausnahmeregelung des Absatz 2 ist wie folgt zu verstehen:

Tagespflegeeinrichtungen sollen einen eingeschränkten Betrieb für eine Notbetreuung von Pflegebedürftigen anbieten, deren Angehörige eine berufliche Tätigkeit ausüben, die für die Aufrechterhaltung des öffentlichen Lebens insbesondere im Bereich der Gesundheit, Pflege, der öffentlichen Sicherheit und Versorgung erforderlich ist oder für solche Fälle in denen eine Betreuung pflegefachlich erforderlich ist und nicht anderweitig sichergestellt werden kann.
Die leitende Pflegefachkraft der Tagespflegestätte entscheidet im Einzelfall, ob die Tagespflege eine Notbetreuung anbieten muss, um die Versorgung der Pflegebedürftigen sicherzustellen. Der Schutz der pflegebedürftigen Menschen ist dabei das entscheidende Kriterium. Pflegebedürftige gehören zu einer besonders vulnerablen Zielgruppe und sollten ihren sozialen Kontakt so weit wie möglich einschränken. Gleichzeitig muss aber die pflegerische Versorgung dieser Menschen sichergestellt sein. Wenn die durch die Tagespflege geleisteten pflegerische Maßnahmen (entsprechend aller Module des NBA) nicht in vertretbarer Qualität durch Angehörige und / oder ambulante Pflegedienste geleistet werden können, ist eine Notbetreuung pflegefachlich angezeigt. Dabei muss die Bedeutung der Tagesbetreuung im Gesamtkontext des Pflegeprozesses betrachtet werden. Eine Notbetreuung ist auch dann sicherzustellen, wenn die Angehörigen die Pflege nicht selbst sicherstellen können, weil sie eine Tätigkeit ausüben, die für die Aufrechterhaltung des öffentlichen Lebens unabdingbar ist. Berufsbedingter oder pflegefachlicher Bedarf wird durch eine Selbsterklärung der pflegebedürftigen Personen bwz. deren Angehörigen erhoben.

In der aktuellen Situation ist die strikte Einhaltung der bekannten Hygienemaßnahmen sowie der Abstandsgebote enorm wichtig. Die Tagespflegeeinrichtungen sollten auf die für Heime geltenden Besuchsregelungen zurückgreifen und Kontakte zu Kindern und Jugendlichen (unter 16 Jahren) konsequent unterbinden. Menschen mit einer Atemwegerkrankung dürfen die Einrichtung nicht betreten. Die Träger der Einrichtungen sollten mit den Transportdiensten konsequente Hygienemaßnahmen verabreden. Es sollte geprüft werden, ob mehrere Tagespflegeeinrichtungen eine gemeinsame Notbetreuung an einem Ort organisieren können.

https://www.berlin.de/sen/pflege/pflege-und-rehabilitation/coronavirus/tages-und-nachtpflege/

Corona-Virus (SARS-Covid-19): Handlungsempfehlungen für Pflegebedürftige und pflegende Angehörige

  • Übertragung des neuartigen Coronavirus (SARS-CoV-2) per Tröpfcheninfektion, d. h. Tröpfchen von Speichel oder Nasensekret werden beim Husten oder Niesen oder „feuchter Aussprache“ in die Luft geschleudert und gelangen auf die Schleimhaut in Mund, Nase oder Auge einer anderen Person. Eine weitere Gefahr besteht darin, dass Tröpfchen über die Hände und Gegenstände verteilt werden. Fasst man sich mit einer verschmutzten Hand dann wieder an Mund, Nase oder Augen, kann das Virus ebenfalls übertragen werden.
  • Inkubationszeit beträgt wahrscheinlich maximal 14 Tage, d. h. die Zeit von der Ansteckung bis zum Ausbruch der Krankheit kann bis zu zwei Wochen dauern. Daher ist im Fall eines Ansteckungsverdachts eine Quarantäne von 14 Tagen einzuhalten. Erst danach ist klar, ob es zu einer Ansteckung gekommen ist oder nicht.
  • körperliche Anzeichen der Coronavirus-Krankheit-2019 (COVID-19): Fieber, trockener Husten, Halsschmerzen, Atembeschwerden, Kopfschmerzen
  • in schweren Fällen: Pneumonien (Lungenentzündung) mit schweren Verläufen mit akutem Lungenversagen
  • symptombezogene Therapie, d.h. es gibt kein Medikament, das die Krankheit heilt, aber Medikamente, die die Krankheitssymptome abmildern können
  • eine Labordiagnostik (Abstrich) erfolgt nur bei begründeten Verdachtsfällen, d.h. es liegen Anzeichen der Erkrankung wie oben beschrieben vor UND es bestand Kontakt mit einem bestätigten Fall oder es erfolgte ein Aufenthalt in einem Risikogebiet in den vergangenen 14 Tagen. Die Laborkapazitäten reichen für die Testung von begründeten Verdachtsfällen aus, allerdings nicht für die Testung jeder Person mit Erkältungsanzeichen (es ist auch ohne Corona gerade Erkältungszeit!). Bitte haben Sie Verständnis für diese Einschränkung und akzeptieren Sie entsprechende Einschätzungen von Gesundheitspersonal.

Besonders gefährdete Personengruppen

Personengruppen, die nach bisherigen Erkenntnissen ein höheres Risiko für einen schweren COVID-19-Krankheitsverlauf haben:

  • Das Risiko einer schweren Erkrankung steigt ab 50 bis 60 Jahren stetig mit dem Alter an. Insbesondere ältere Menschen können, bedingt durch das weniger gut reagierende Immunsystem, nach einer Infektion schwerer erkranken (Immunseneszenz). Da unspezifische Krankheitssymptome wie Fieber die Antwort des Immunsystems auf eine Infektion sind, können diese im Alter schwächer ausfallen oder fehlen, wodurch Erkrankte dann auch erst später zum Arzt gehen.
  • Auch verschiedene Grunderkrankungen wie z.B. Herzkreislauferkrankungen, Diabetes, Erkrankungen des Atmungssystems, der Leber und der Niere sowie Krebserkrankungen scheinen unabhängig vom Alter das Risiko für einen schweren Krankheitsverlauf zu erhöhen.
  • Bei älteren Menschen mit vorbestehenden Grunderkrankungen ist das Risiko für einen schweren Krankheitsverlauf höher als wenn nur ein Faktor (Alter oder Grunderkrankung) vorliegt; wenn mehrere Grunderkrankungen vorliegen (Multimorbidität) dürfte das Risiko höher sein als bei nur einer Grunderkrankung.
  • Für Patienten mit unterdrücktem Immunsystem (z.B. aufgrund einer Erkrankung, die mit einer Immunschwäche einhergeht, oder wegen Einnahme von Medikamenten, die die Immunabwehr unterdrücken, wie z.B. Cortison) besteht ein höheres Risiko.

Kein erhöhtes Risiko für einen schweren Krankheitsverlauf haben:

  • Schwangere scheinen nach bisherigen Erkenntnissen aus China kein erhöhtes Risiko gegenüber nicht schwangeren Frauen mit gleichem Gesundheitsstatus zu haben.
  • Bei Kindern wurde bislang kein erhöhtes Risiko für einen schweren Erkrankungsverlauf berichtet.

Schutzmaßnahmen

  • Einhaltung aller hygienischen Grundregeln wie Nies- und Hustenetikette oder regelmäßiges Händewaschen mit Seife gelten besonders in Zeiten von Corona.
  • Um die Ausbreitung der Erkrankung einzuschränken, sollten alle persönlichen sozialen Kontakte auf ein Minimum reduziert werden, in Berlin bleiben daher bis zum 19. April zahlreiche Einrichtungen und Geschäfte geschlossen
  • Befinden sich Menschen gemeinsam in einem Raum, sollte ein Abstand von 2 m eingehalten werden, damit die Tröpfchen keine andere Person erreichen.
  • Wer Erkältungssymptome zeigt, sollte alle sozialen Kontakte meiden.
  • Um die Gefahr einer Doppelinfektion zu vermeiden, sollten insbesondere gefährdete Personen gegen Keuchhusten (Pertussis) und Pneumokokken geimpft sein. Auch die jährliche Grippeimpfung ist aktuell noch zu empfehlen. Klären sie die Möglichkeit der Impfung telefonisch mit ihrem Hausarzt ab.

Unterstützung von Pflegebedürftigen

  • Pflegebedürftige gehören in der Regel zur besonders gefährdeten Personengruppe und sollten daher die Zahl der Besucher minimieren.
  • Kinder unter 16 Jahren und Menschen mit Krankheitssymptomen müssen auf Besuche verzichten.
  • Körperferne Versorgung, wie z.B. die Erledigung von Einkäufen, Reinigen der Wohnung, Stellen von Medikamenten oder das Zubereiten von Mahlzeiten sollte unter Einbehaltung eines körperlichen Abstands von 2 m zur pflegebedürftigen Person durchgeführt werden.
  • Körpernahe Versorgung, wie z.B. die Unterstützung bei der Körperpflege oder beim Anziehen, sollte nur durch Personen durchgeführt werden, die keine Erkältungssymptome zeigen und in den vergangenen Wochen nicht in ein Risikogebiet gereist sind.
  • Während der Versorgung sollte nicht miteinander gesprochen werden.
  • Ausreichende Trinkmengen und regelmäßiges Lüften sorgen für gut durchblutete und feuchte Schleimhäute, die besser gegen Erreger abschirmen.
  • Soziale Kontakte sollten wo möglich über regelmäßige Telefonate oder andere Kommunikationskanäle wie Chats oder Videokonferenzen genutzt werden. Auch handgeschriebene Briefe erfreuen und bieten die Möglichkeit, immer wieder zur Hand genommen zu werden.
  • Notrufmöglichkeiten müssen sichergestellt werden, entweder über Telefon oder über entsprechende Notrufanlagen.
  • Stellen ambulante Pflegedienste die Versorgung nicht sicher, überlegen Sie gemeinsam, wer aus der Nachbarschaft oder Verwandtschaft Tätigkeiten übernehmen kann. Halten Sie die Anzahl der unterstützenden Personen möglichst gering.

Mobilität

  • Bei allen Terminen außerhalb der Wohnung sollte sorgfältig geprüft werden, ob diese unbedingt notwendig sind oder nicht doch durch Telefonate oder Online-Aktivitäten ersetzt werden können.
  • Ist ein Termin außerhalb unerlässlich, sollte auf die Nutzung des öffentlichen Nahverkehrs verzichtet und auf Alternativen wie Taxi oder Privatautos zurückgegriffen werden. Auch ein Ausflug mit Rollstuhl kann eine Alternative darstellen, wenn die örtlichen Gegebenheiten dies zulassen und die pflegebedürftige Person mit angemessener Kleidung, Decken und Schuhwerk gewappnet ist.

Einkaufen und Vorratshaltung

  • Besonders gefährdete Personen müssen auf Supermarktbesuche verzichten.
  • Lieferdienste können eine Alternative darstellen.
  • Zahlreiche Nachbarschaftsinitiativen bieten derzeit ihre Unterstützung an. Scheuen Sie sich nicht, den Kontakt aufzunehmen und die Hilfeleistung anzunehmen.
  • Die Lebensmittelversorgung ist gesichert, daher kann die Vorratshaltung wie gewohnt erfolgen.
  • Wie gewohnt sollten Sie auf ausreichend frische Lebensmittel wie Obst und Gemüse zugreifen können.
  • Halten Sie Rücksprache mit ihrer/m behandelnden Ärztin/Arzt, ob Medikamente für einen längeren Zeitraum verschrieben werden können und das Rezept an die Apotheke versendet werden kann.

Besuch pflegebedürftiger Menschen in Pflegeheimen

  • Menschen in Pflegeheimen gehören zur besonders gefährdeten Personengruppe.
  • Zum Schutz der pflegebedürftigen Menschen ist daher der Besuch derzeit auf eine Person pro Tag für jeweils eine Stunde beschränkt.
  • Besucher/innen unter 16 Jahren oder Menschen, die Erkältungssymptome zeigen oder aus Risikogebieten zurückgekommen sind, haben derzeit grundsätzlich keinen Zutritt zu Pflegeheimen.
  • Nutzen Sie andere Kommunikationskanäle, um soziale Kontakte aufrechtzuerhalten, z.B. Telefon, Chats und Videokonferenzen oder Briefe.

https://www.berlin.de/sen/pflege/pflege-und-rehabilitation/coronavirus/pflegebeduerftige-und-pflegende-angehoerige/

STATEMENT – BERLIN, 16.03.2020; COVID-19: Pflege-TÜV wird bis Ende Mai ausgesetzt


GKV-Spitzenverband

Gernot Kiefer

Die regelmäßigen Qualitätsprüfungen in den Pflegeheimen werden angesichts der Corona-Epidemie ausgesetzt. „Pflegebedürftige Menschen bedürfen in ganz besonderer Weise der umfassenden Betreuung und Versorgung, da müssen wir auch ungewöhnliche Wege gehen“, sagte Gernot Kiefer, stellvertretender Vorstandsvorsitzender des GKV-Spitzenverbandes, dem Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND).

„Als Sofortmaßnahme werden wir den Pflege-TÜV zunächst bis Ende Mai aussetzen, um in den Pflegeeinrichtungen freie Kapazitäten zu schaffen. Alle schauen zu Recht auf die Akutversorgung im Krankenhaus und bei den Ärzten, aber wir müssen auch die ambulante und stationäre Altenpflege stabilisieren“, so Kiefer weiter.

Hintergrund:

Wenn der Medizinische Dienst eine Pflege-Qualitätsprüfung macht, dann müssen diese durch Pflegekräfte vorbereitet und am Tag der Durchführung betreut werden. Diese Pflegekräfte stehen dann nicht für die praktischen Pflegetätigkeiten zur Verfügung.

www.gkv-spitzenverband.de/gkv_spitzenverband/presse/pressemitteilungen_und_statements/pressemitteilung_999360.jsp

Empfehlungen des Robert Koch-Institutes zu Hygienemaßnahmen im Rahmen der Behandlung und Pflege von Patienten mit einer Infektion durch SARS-CoV-2

Stand 20.3.2020

Änderung gegenüber der Version vom 19.3.2020: Abschnitt „Ambulante Pflege“ entfernt (in das Dokument zu Altenpflegeheimen verschoben, Link siehe unten);
Änderung gegenüber der Version vom 18.3.2020: Abschnitt „Abfallentsorgung“

Die bisher vorliegenden Informationen zur Epidemiologie des SARS-CoV-2 zeigen, dass Übertragungen insbesondere bei engem (z.B. häuslichem oder medizinisch pflegerischem) ungeschütztem Kontakt zwischen Menschen vorkommen. Nach derzeitigem Kenntnisstand erfolgt die Übertragung vor allem über respiratorische Sekrete, in erster Linie Tröpfchen, etwa beim Husten und Niesen, sowie bei bestimmten medizinischen Maßnahmen, die mit Aerosolbildung einhergehen (z.B. der Bronchoskopie). Eine indirekte Übertragung, z.B. über Hände oder kontaminierte Oberflächen im klinischen Umfeld ist ebenfalls zu bedenken. Aus den bisher bekannten Daten und Erfahrungen mit anderen Coronaviren leiten sich Hygienemaßnahmen in Anlehnung an das Vorgehen bei SARS und MERS ab, wie sie auch in der KRINKO-Empfehlung „Infektionsprävention im Rahmen der Pflege und Behandlung von Patienten mit übertragbaren Krankheiten“ dargestellt sind. Die bisher für SARS-CoV-2/ COVID-19 bekannten Daten zur Virusätiologie und den Übertragungswegen legen allerdings in der frühen Phase der Infektion eine ausgeprägtere Beteiligung des oberen Respirationstraktes nahe. Ziel ist es, die Ausbreitung in Einrichtungen des Gesundheitswesens möglichst zu vermeiden.

Daraus ergeben sich folgende Empfehlungen:

A) Konsequente Umsetzung der Basishygiene einschließlich der Händehygiene in allen Bereichen des Gesundheitswesens.

B) Ergänzende Maßnahmen im klinischen Bereich

Räumliche Unterbringung

  • Einzelunterbringung in einem Isolierzimmer mit eigener Nasszelle.
  • Die Nutzung eines Isolierzimmers mit Schleuse/Vorraum ist grundsätzlich zu bevorzugen.
  • Eine gemeinsame Isolierung mehrerer Patienten ist unter bestimmten Bedingungen möglich, siehe hierzu die KRINKO-Empfehlung „Infektionsprävention im Rahmen der Pflege und Behandlung von Patienten mit übertragbaren Krankheiten
  • Risiken durch raumlufttechnische Anlagen, durch die eine Verbreitung des Erregers in Aerosolen auf andere Räume möglich ist, sind vor Ort zu bewerten und zu miniminieren.

Personalschutzmaßnahmen / Persönliche Schutzausrüstung

  • Einsatz geschulten Personals für die Versorgung von COVID-19-Patienten welches möglichst von der Versorgung anderer Patienten freigestellt wird.
  • Verwendung von persönlicher Schutzausrüstung (PSA) bestehend aus Schutzkittel, Einweghandschuhen, dicht anliegender Atemschutzmaske (FFP2 bzw. FFP3 oder Respirator bei ausgeprägter Exposition gegenüber Aerosolen, z.B. bei Bronchoskopie oder anderen Tätigkeiten, bei denen Aerosole entstehen können) und Schutzbrille.
  • Die Anforderungen an die persönliche Schutzausrüstung werden in der TRBA250 bzw. in der KRINKO-Empfehlung „Infektionsprävention im Rahmen der Pflege und Behandlung von Patienten mit übertragbaren Krankheiten“ spezifiziert.
  • Persönliche Schutzausrüstung (s. oben) vor Betreten des Patientenzimmers anlegen, und vor Verlassen der Schleuse/des Zimmers dort belassen.
  • Händehygiene: Die bekannten Indikationen für die Händehygiene (Händedesinfektion bzw. in Handschuhwechsel) gemäß den 5 Momenten der Händehygiene beachten.
  • Händedesinfektion mit einem Desinfektionsmittel mit nachgewiesener, mindestens begrenzt viruzider Wirksamkeit nach Ausziehen der Handschuhe und vor Verlassen des Zimmers.
  • Einweghandschuhe bzw. -kittel vor Verlassen des Zimmers bzw. der Schleuse in einem geschlossenen Behältnis entsorgen (s. Richtlinie der LAGA).
  • Beobachtung des Gesundheitszustandes des eingesetzten Personals

Desinfektion und Reinigung

Zur Desinfektion sind Mittel mit nachgewiesener Wirksamkeit, mit dem Wirkungsbereich „begrenzt viruzid“ (wirksam gegen behüllte Viren) anzuwenden. Mittel mit erweitertem Wirkbereich gegen Viren wie „begrenzt viruzid PLUS“ oder „viruzid“ können ebenfalls verwendet werden. Geeignete Mittel enthalten die Liste der vom RKI geprüften und anerkannten Desinfektionsmittel und -verfahren (RKI-Liste) und die Desinfektionsmittel-Liste des Verbundes für Angewandte Hygiene (VAH-Liste). Bei behördlich angeordneten Desinfektionsmaßnahmen ist die RKI-Liste heranzuziehen.

  • Tägliche Wischdesinfektion der patientennahen (Handkontakt-) Flächen (z.B. Nachttisch, Nassbereich, Türgriffe) mit einem Flächendesinfektionsmittel mit nachgewiesener, mindestens begrenzt viruzider Wirksamkeit (s. oben).
  • Bei Bedarf sind die Desinfektionsmaßnahmen auf weitere kontaminationsgefährdete bzw. kontaminierte Flächen auszudehnen.
  • Alle Medizinprodukte mit direktem Kontakt zum Patienten (z.B. EKG-Elektroden, Stethoskope, etc.) sind patientenbezogen zu verwenden und müssen nach Gebrauch desinfiziert werden. Bei Transport in einem geschlossenen, außen desinfizierten Behälter ist eine zentrale Aufbereitung möglich. Thermische Desinfektionsverfahren sollten wann immer möglich bevorzugt angewendet werden. Ist dies nicht möglich, sollen Desinfektionsmittel mit nachgewiesener, mindestens begrenzt viruzider Wirksamkeit (s. oben) verwendet werden. Siehe auch KRINKO-BfArM-Empfehlung „Anforderungen an die Hygiene bei der Aufbereitung von Medizinprodukten“.
  • Geschirr kann in einem geschlossenen Behältnis zur Spülmaschine transportiert und wie im Krankenhaus üblich gereinigt werden.
  • Wäsche/Textilien können einem desinfizierenden Wäschedesinfektionsverfahren gemäß RKI-Liste zugeführt werden. Als Taschentücher sollen Einwegtücher Verwendung finden.
  • Für Betten und Matratzen werden wischdesinfizierbare Überzüge empfohlen.

Abfallentsorgung

Die Entsorgung von Abfällen, die mit Sekreten oder Exkreten kontaminiert sind, erfolgt nach folgenden Abfallschlüsseln (ASN):

  • Aus Haushalten immer Restabfall ASN 20 03 01
  • Aus Einrichtungen des Gesundheitswesens, die nur „in sporadischen Einzelfällen“ entsprechend infizierte/erkrankte Patienten behandeln, z.B. Hausarztpraxen, ASN 18 01 04; gemäß Richtlinie der LAGA Nr. 18
  • Aus Einrichtungen des Gesundheitswesens, die entsprechend infizierte/erkrankte Patienten „schwerpunktmäßig behandeln“, z.B. Isolierstationen der Krankenhäuser, ASN 18 01 03*; gemäß Richtlinie der LAGA Nr. 18

Dauer der Maßnahmen

Zum Zeitpunkt der Erstellung dieser Empfehlung liegen noch nicht ausreichende Daten über die Dauer der Erregerausscheidung bei nicht mehr symptomatischen Personen vor, um eine generelle abschließende Empfehlung zur Beendigung der Maßnahmen nach Abklingen der Symptomatik zu geben. In diesen Fällen sollte daher derzeit eine individuelle Entscheidung getroffen werden. Das RKI hat in Abstimmung mit der Arbeitsgruppe Infektionsschutz der AOLG mögliche Kriterien zur Aufhebung der Isolierung bzw. Entlassung erarbeitet.

Schlussdesinfektion

Transport des Patienten innerhalb des Krankenhauses

  • Ist ein Transport im Krankenhaus unvermeidbar, soll der Zielbereich vorab informiert werden. Der Transport soll als Einzeltransport erfolgen, dabei trägt der Patient einen Mund-Nasen-Schutz sofern es der Gesundheitszustand des Patienten zulässt. Das Transportpersonal und das Personal der Funktionsabteilung tragen einen Schutzkittel, Atemschutzmaske (FFP2) und Einmalhandschuhe und je nach Exposition eine Schutzbrille. Der Kontakt zu anderen Patienten oder Besuchern ist zu vermeiden.
  • Unmittelbar nach den Maßnahmen in der Zieleinrichtung sind die Kontaktflächen und das Transportmittel vor erneuter Nutzung wie oben beschrieben zu desinfizieren (s. Desinfektion und Reinigung).

Krankentransport eines Erkrankten außerhalb des Krankenhauses

  • Vor Beginn des Transportes ist das aufnehmende Krankenhaus über die Einweisung des Patienten und über seine Verdachtsdiagnose / Erkrankung zu informieren.
  • Falls es der Gesundheitszustand des Patienten zulässt, sollte er mit einem Mund-Nasen-Schutz versorgt werden.
  • Zur persönlichen Schutzausrüstung des Personals siehe oben
  • Unmittelbar nach Transport ist eine Wischdesinfektion sämtlicher zugänglicher Flächen und Gegenstände mit einem Flächendesinfektionsmittel (s. Desinfektion und Reinigung) durchzuführen.

Besucherregelungen

  • Soziale Kontakte sollten möglichst über Telekommunikation anstatt über persönliche Besuche erfolgen.
  • Besucheauf ein Minimum beschränken und zeitlich begrenzen.
  • Besucher sind zu den erforderlichen Schutzmaßnahmen zu unterweisen. Diese beinhalten:
    • das Einhalten von mindestens 1-2 m Abstand zum Patienten
    • das Tragen von Schutzkittel und dicht anliegendem, mehrlagigem Mund-Nasen-Schutz
    • die Händedesinfektion beim Verlassen des Patientenzimmers.

C) Ambulante Versorgung / Arztpraxis

Fall unter differentialdiagnostischer Abklärung (s. Flussschema)

Die präventiven Maßnahmen in der Praxis beruhen auf folgenden Prinzipien:

  1. Organisatorische Aspekte der Lenkung von Patienten mit respiratorischen Symptomen vor Besuch der Praxis bzw. innerhalb der Praxis (s. hierzu auch die Informationen der KBV)
  2. Distanzierung von Patienten bei entsprechendem Verdacht (Unterbringung in einem separatem Bereich; Einhalten eines Abstandes von 1-2 m wann immer möglich)
  3. Versorgung des Patienten mit einem MNS sofern es der Gesundheitszustand des Patienten zulässt.
  4. Personal: Tragen von persönlicher Schutzausrüstung (PSA) je nach Art und Umfang der Exposition. Bei Maßnahmen, die eine Freisetzung von Tröpfchen bzw. Aerosolen produzieren ist ein adäquater Atemschutz (FFP2) erforderlich.
  5. Beobachtung des Gesundheitszustandes des Praxispersonals

Zur Diagnostik und weiterführenden Maßnahmen siehe Flussschema zur Verdachtsabklärung und Maßnahmen.

Umgang mit Verstorbenen

Beim Umgang mit an COVID-19 Verstorbenen sind zunächst die landesspezifischen gesetzlichen Regelungen zu beachten. Da COVID-19 eine meldepflichtige Erkrankungen ist, sind Leichname als infektiös zu bewerten. Die Exposition von Personal gegenüber kontagiösen Sekreten wie z.B. Speichel oder Sputum sollte entsprechend des Arbeitsschutzes vermieden werden. Hier kann das Vorgehen beim Umgang mit an Influenza Verstorbenen als Orientierung dienen.

Die konkrete Umsetzung dieser Empfehlungen soll unter Berücksichtigung der lokalen Gegebenheiten unter Einbeziehung des Hygienefachpersonals, des betriebsärztlichen Dienstes und ggf. in Rücksprache mit dem zuständigen Gesundheitsamt erfolgen.

Stand: 20.03.2020

Coronavirus (SARS-Covid-19): Handlungsempfehlungen für Pflegeeinrichtungen und Pflegedienste

www.berlin.de/sen/pflege/pflege-und-rehabilitation/coronavirus/pflegeeinrichtungen-und-pflegedienste/

19.03.2020 18:24

  • Übertragung des neuartigen Coronavirus (SARS-CoV-2) per Tröpfcheninfektion
  • Inkubationszeit wahrscheinlich maximal 14 Tage
  • klinische Symptome der Coronavirus-Krankheit-2019 (COVID-19) : schnupfenartige Symptome, Fieber, Husten, Halsschmerzen, Atembeschwerden, Kopfschmerzen
  • in schweren Fällen: Pneumonien mit schweren Verläufen mit akutem Lungenversagen
  • symptombezogene Therapie
  • Labordiagnostik bei begründeten Verdachtsfällen, d.h. Symptome wie oben UND Kontakt mit einem bestätigten Fall oder Aufenthalt in einem Risikogebiet in den vergangenen 14 Tagen

Pandemieplan und Umsetzung

Organisatorische Maßnahmen in Vorbereitung auf einen Erkrankungsfall

Verantwortliche benennen für

  • Gesamtverantwortung in der Einrichtung
  • Tätigkeitsbereich Hygienebeauftrage/r definieren
  • Kommunikation

Personalnotpläne / Strategien entwickeln

  • Personalverantwortliche benennen
  • Personaldaten aktualisieren (Telefonnummern, Ausschlusskriterien, z.B. Personal mit Vorerkrankungen)
  • Plan zur Abdeckung von Personalmehrbedarf

Kommunikations- und Informationswege intern/extern definieren und fixieren

  • alle Beschäftigten auf aktuellem Stand halten (auch Leasingkräfte)

Schulungen über Erreger/Erkrankung durch Hygienebeauftragte oder Externe

Zusätzliche Hygienemaßnahmen für Erkrankungsfall festlegen (mind. FFP-2-Maske)

Lagerbestände sichten und ggf. auffüllen – Alternativen für Mangelsituationen prüfen und dokumentieren

Alternativen für personenungebundene Wirtschaftswege für Quarantänebereiche festlegen

Prävention 1: Impfschutz prüfen und aktualisieren

  • STIKO-Impfempfehlung vor allem für ältere Menschen ab 60 Jahren und chronisch Erkrankte mit Vorerkrankungen, gegen Pneumokokken und Pertussis (Keuchhusten)
  • Begründung: Schwerere Covid-19-Krankheitsverläufe bei bereits vorhandenen Lungenerkrankungen (auch noch nicht diagnostizierten) können so vermieden werden.
  • Impfentscheidungen im Einzelfall durch behandelnde/n Arzt/Ärztin gemeinsam mit der betroffenen Person
  • Aushang / Informationsblatt mit Impfaufforderung mit Begründung für Personal und Bewohner / Betreute

Prävention 2: Besuchermanagement in stationären Einrichtungen anpassen

Ziel: Bewohnerinnen und Bewohner vor einer Erregerübertragung durch Externe schützen.

  • vollständiger Verzicht auf Veranstaltungen unter Einbeziehung Externer, z.B. Nachbarschaftsfeiern, Einladung von Kita-Gruppen
  • Einschränkung von Besuchen auf das absolut Notwendige
  • Bewohnerinnen und Bewohner von Pflegeheimen und besonderen Wohnformen im Sinne
    des Neunten Buchs Sozialgesetzbuch, dürfen einmal am Tag von einer Person für eine Stunde Besuch empfangen, allerdings nicht von Kindern unter 16 Jahren oder von Menschen mit Atemwegsinfektionen
  • Einrichtung von Besuchszeiten, um
    • Besuchende vollständig auflisten zu können
    • Besuchende in hygienische Maßnahmen einführen zu können (Händedesinfektion, Abfrage von Reisen in Risikogebiete)
  • Bewohnerinnen und Bewohner können das Haus jederzeit verlassen und betreten. Dies ist keine Quarantänemaßnahme. Aber:
    • Abraten von Veranstaltungsbesuchen und Menschenansammlungen – jeder möge prüfen, ob Aktivität erforderlich
    • Spazierengehen im Freien unbedenklich

Prävention 3: weitere Maßnahmen

Ziel: Bewohnerinnen und Bewohner vor einer Erregerübertragung schützen.

  • Hände-Desinfektionsmittel und Einmaltaschentücher sollten in allen Bereichen, auch den Wohnbereichen der Bewohner, bereit gestellt werden
  • Mülleimer zur Entsorgung von Einmalartikeln sollten im Innenbereich vor der Tür aufgestellt werden
  • Die Beobachtung des Gesundheitszustandes des Personals.

Maßnahmen im Fall einer Erkrankung in der Einrichtung – analog zu allen anderen meldepflichtigen Erkrankungen

  • Bei begründeter Verdachtssymptomatik (Atemwegsinfekt oder Fieber) Isolation des Betroffenen im eigenen Zimmer, dann
    • Rücksprache mit unmittelbarem Vorgesetzten über weiteres Vorgehen
    • umgehende telefonische Information des Hausarztes / der Hausärztin bzw. des Ärztlichen Bereitschaftsdienstes mit Beschreibung (nicht Bewertung!) der Symptomatik und des Gesundheitsamtes – bei lebensbedrohlicher Symptomatik des Rettungsdienstes mit Hinweis auf mögliche COVID-19-Erkrankung
  • Auslösen des Pandemieplans
  • Information Geschäftsführung, Heimaufsicht und Angehörige / Betreuer
  • Bei entsprechendem klinischen Zustand weitere Isolation in der Einrichtung bis Ergebnis der Diagnostik vorliegt (aktuell 1 Tag)
  • In der Pflege von Erkrankten mit Fieber oder Atemwegserkrankungen sollte den Empfehlungen entsprechende Schutzausrüstung verwendet werden
  • Schutzausrüstung und Hinweise zu deren Benutzung sollten unmittelbar vor den Wohnbereichen platziert werden
  • Bei Krankenhauseinweisung oder Transfer in andere Einrichtung: Überleitungsmanagement – Transportdienst auf Erkrankung hinweisen
  • Informationsweiterleitung intern und extern nach Pandemieplan
  • Kontakte mit Erkranktem zurückverfolgen und dokumentieren
  • Anweisungen der Gesundheitsbehörde folgen
  • Prüfung des Einsatz von einzelnen Pflegekräften speziell nur bei Erkrankungsfällen (auch auf ambulante Dienste anwendbar)

Kontaktpersonen-Kategorien für medizinisches Personal

Kontaktpersonen Kategorie I

  • Kontakt zu bestätigtem COVID 19 – Fall im Rahmen von Pflege und/oder medizinischer Untersuchung mit weniger oder 2 m Abstand
  • ohne Verwendung von Schutzausrüstung
    Maßnahmen: häusliche Quarantäne, Meldung an Gesundheitsamt (GA), Entscheidung weiteres Vorgehen durch GA

Kontaktpersonen Kategorie II

  • Kontakt zu bestätigtem COVID 19 – Fall im Rahmen von Pflege und/oder medizinischer Untersuchung mit mehr als 2 m Abstand zu jedem Zeitpunkt
    Maßnahmen: nach Einschätzung des GA gemäß Kat I oder III

Kontaktpersonen Kategorie III

  • Kontakt zu bestätigtem COVID 19 – Fall im Rahmen von Pflege und/oder medizinischer Untersuchung mit weniger als oder 2 m Abstand
  • mit Verwendung von Schutzausrüstung
    Maßnahmen: keine Meldung an GA, keine Kontaktreduktion, tägliches Selbstmonitoring, tägliche Abfrage und Dokumentation durch Hygienefachktraft;
    bei Symptomen (ab Halskratzen) sofort wie Kategorie I

Personal: Umgang mit möglichen Kontaktpersonen und Reiserückkehrern

  • Appell zum freiwilligen Verzicht auf Besuch von Veranstaltungen
  • Mitarbeiter mit akuten Atemwegserkrankungen (auch „banalen“ Erkältungen) sollten zu Hause bleiben (ggf. Arztbesuch / telefonischer Arztkontakt, AU)
  • Personen, die aus einem Risikogebiet zurückgekehrt sind, aber keine Symptome haben, wird eine freiwillige Quarantäne empfohlen
  • Personen, die aus einem Risikogebiet zurückgekehrt sind und entsprechende Symptome bekommen haben, sollten zu Hause bleiben, Kontakte zu anderen Personen meiden und sich umgehend telefonisch mit dem Hausarzt, KV-Notdienst oder den Abklärungszentren in Verbindung setzen.
  • Personen, die Kontakt zu einem Erkrankten hatten, müssen sich auch ohne Symptome unverzüglich mit dem Gesundheitsamt in Verbindung setzen.
  • Den Anweisungen des Gesundheitsamtes ist entsprechend Folge zu leisten, der Arbeitgeber unmittelbar zu informieren.

Bewohnerinnen und Bewohner/Klientinnen und Klienten: Umgang mit möglichen Kontaktpersonen und Reiserückkehrern

  • Möglichst vollständiger Verzicht auf Reisen
  • Personen, die aus einem Risikogebiet zurückgekehrt sind, aber keine Symptome haben, sollten in eine freiwillige 14-tägige Isolation gehen
  • Personen, die aus einem Risikogebiet zurückgekehrt sind und entsprechende Symptome bekommen haben, siehe Maßnahmen bei Erkrankungsverdacht.
  • Personen, die Kontakt zu einem Erkrankten hatten, müssen sich auch ohne Symptome unverzüglich mit dem Gesundheitsamt in Verbindung setzen bzw. diesem gemeldet werden.
  • Den Anweisungen des Gesundheitsamtes ist entsprechend Folge zu leisten.

Umgang mit Personalengpässen vor dem Hintergrund der vertraglichen Pflichten zur Versorgung Pflegebedürftiger

  • Pandemieplan muss den Umgang mit Personalengpässen umfassen (s. Vorbereitung).
  • Reichen die geplanten Maßnahmen nicht aus, muss der Pflegedienst in Abstimmung mit den Vertragsparteien eine Priorisierung der Leistungen in Abhängigkeit von der individuellen Situation begründet vornehmen, z.B.:
    • Auf welche hauswirtschaftlichen Leistungen kann für einen Zeitraum verzichtet werden (oder auf Angehörige/Nachbarn übertragen werden), oder der Rhythmus verändert werden?
    • Welche grundpflegerischen Maßnahmen können in größeren Abständen durchgeführt (alle 2 Tage statt täglich) oder von Angehörigen/Nachbarn übernommen werden?
  • Einschränkung pflegerischer Leistungen sind dem Kostenträger mitzuteilen.
  • Einschränkungen ärztlich verordneter Maßnahmen (z.B. RR-Kontrolle) können nur nach Rücksprache mit dem/der verordnenden Arzt/Ärztin erfolgen, die Krankenkasse ist unverzüglich darüber zu informieren.
  • In medizinischen Notfällen ist der Rettungsdienst zu informieren.
  • Das unbedingte Ziel ist die Vermeidung von Krankenhauseinweisungen, die für die Klientinnen und Klienten i.d.R. mit einer höheren Gefährdung einhergehen.

Mögliche Maßnahmen bei Materialengpässen

  • Grundsätzlich sind alle hygienischen Maßnahmen laut Hygieneplan einzuhalten.
  • Gibt es für einzelne Produkte Lieferengpässe, müssen zuerst andere Anbieter kontaktiert werden und danach, ggf. nach Rücksprache mit Hygienefacharzt/-ärztin oder behandelndem Arzt/Ärztin auf alternative Produkte zurückgegriffen werden.
  • Kostenträchtigere Alternativlösungen (z.B. geschlossene Absaugsysteme, um den Einsatz von Mundschutz zu reduzieren) sind im Einzelfall mit dem jeweiligen Kostenträger abzustimmen.
  • Der Ressourcenverbrauch sollte überprüft und – wo möglich – eingeschränkt werden.
  • Unter bestimmten Umständen ist auch der mehrfache Gebrauch von Einwegartikeln denkbar.