Coronavirus (SARS-Covid-19): Pflegeeinrichtungen und Pflegedienste

Coronavirus (SARS-Covid-19): Pflegeeinrichtungen und Pflegedienste

20.04.2020 07:31

AKTUALISIERT: Umsetzung des WTG vor dem Hintergrund der Corona-Pandemie

Die Senatsverwaltung für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung hat mit Schreiben vom 09.04.2020 die Festlegung zur Umsetzung des Berliner Wohnteilhabegesetzes (WTG) neu gefasst.

MDK- Beratungshotline für Pflegeeinrichtungen

Der Medizinische Dienst der Krankenversicherung Berlin-Brandenburg (MDK) hat eine Beratungshotline speziell für Pflegeeinrichtungen eingerichtet. Beschäftigte der ambulanten und stationären Pflege können unter der Telefonnummer 030 202023-6000 (montags bis freitags von 8 bis 18 Uhr, Sonnabend 10 bis 15 Uhr – inklusive Rückrufservice) ihre Fragen zum Umgang mit dem Coronavirus stellen, die von erfahrenen Pflegefachkräften beantwortet werden. Ab Montag (06.04.2020) werden Fragen auch per E-Mail beantwortet.

Covid-19-Krankenhausentlastungsgesetz

Das Gesetz zum Ausgleich COVID-19 bedingter Belastungen der Krankenhäuser und weiterer Gesundheitseinrichtungen (COVID-19-Krankenhausentlastungsgesetz) trat in großen Teilen am 28.03.2020 in Kraft.

Wirtschaftliche Hilfen für Pflegeeinrichtungen

Um dieser für die gesamte Pflegebranche schwierigen Situation entgegenzuwirken, werden von verschiedenen Seiten Unterstützungen und wirtschaftliche Hilfen angeboten.

Handlungsempfehlungen für Pflegeeinrichtungen

Coronavirus-Krankheit-2019 (COVID-19) – Symptome, Therapie und Diagnostik

  • Übertragung des neuartigen Coronavirus (SARS-CoV-2) per Tröpfcheninfektion
  • Inkubationszeit wahrscheinlich maximal 14 Tage
  • klinische Symptome der Coronavirus-Krankheit-2019 (COVID-19) : schnupfenartige Symptome, Fieber, Husten, Halsschmerzen, Atembeschwerden, Kopfschmerzen
  • in schweren Fällen: Pneumonien mit schweren Verläufen mit akutem Lungenversagen
  • symptombezogene Therapie
  • Labordiagnostik bei begründeten Verdachtsfällen, d.h. Symptome wie oben UND Kontakt mit einem bestätigten Fall oder Aufenthalt in einem Risikogebiet in den vergangenen 14 Tagen

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Pandemieplan und Umsetzung

Organisatorische Maßnahmen in Vorbereitung auf einen Erkrankungsfall

Verantwortliche benennen für

  • Gesamtverantwortung in der Einrichtung
  • Tätigkeitsbereich Hygienebeauftrage/r definieren
  • Kommunikation

Personalnotpläne / Strategien entwickeln

  • Personalverantwortliche benennen
  • Personaldaten aktualisieren (Telefonnummern, Ausschlusskriterien, z.B. Personal mit Vorerkrankungen)
  • Plan zur Abdeckung von Personalmehrbedarf

Kommunikations- und Informationswege intern/extern definieren und fixieren

  • alle Beschäftigten auf aktuellem Stand halten (auch Leasingkräfte)

Schulungen über Erreger/Erkrankung durch Hygienebeauftragte oder Externe

Zusätzliche Hygienemaßnahmen für Erkrankungsfall festlegen (mind. FFP-2-Maske)

Lagerbestände sichten und ggf. auffüllen – Alternativen für Mangelsituationen prüfen und dokumentieren

Alternativen für personenungebundene Wirtschaftswege für Quarantänebereiche festlegen

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Prävention 1: Impfschutz prüfen und aktualisieren

  • STIKO-Impfempfehlung vor allem für ältere Menschen ab 60 Jahren und chronisch Erkrankte mit Vorerkrankungen, gegen Pneumokokken und Pertussis (Keuchhusten)
  • Begründung: Schwerere Covid-19-Krankheitsverläufe bei bereits vorhandenen Lungenerkrankungen (auch noch nicht diagnostizierten) können so vermieden werden.
  • Impfentscheidungen im Einzelfall durch behandelnde/n Arzt/Ärztin gemeinsam mit der betroffenen Person
  • Aushang / Informationsblatt mit Impfaufforderung mit Begründung für Personal und Bewohner / Betreute

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Prävention 2: Besuchermanagement in stationären Einrichtungen anpassen

Ziel: Bewohnerinnen und Bewohner vor einer Erregerübertragung durch Externe schützen.

  • vollständiger Verzicht auf Veranstaltungen unter Einbeziehung Externer, z.B. Nachbarschaftsfeiern, Einladung von Kita-Gruppen
  • Einschränkung von Besuchen auf das absolut Notwendige
  • Bewohnerinnen und Bewohner von Pflegeheimen und besonderen Wohnformen im Sinne
    des Neunten Buchs Sozialgesetzbuch, dürfen einmal am Tag von einer Person für eine Stunde Besuch empfangen, allerdings nicht von Kindern unter 16 Jahren oder von Menschen mit Atemwegsinfektionen
  • Einrichtung von Besuchszeiten, um
    • Besuchende vollständig auflisten zu können
    • Besuchende in hygienische Maßnahmen einführen zu können (Händedesinfektion, Abfrage von Reisen in Risikogebiete)
  • Bewohnerinnen und Bewohner können das Haus jederzeit verlassen und betreten. Dies ist keine Quarantänemaßnahme. Aber:
    • Abraten von Veranstaltungsbesuchen und Menschenansammlungen – jeder möge prüfen, ob Aktivität erforderlich
    • Spazierengehen im Freien unbedenklich

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Prävention 3: weitere Maßnahmen

Ziel: Bewohnerinnen und Bewohner vor einer Erregerübertragung schützen.

  • Hände-Desinfektionsmittel und Einmaltaschentücher sollten in allen Bereichen, auch den Wohnbereichen der Bewohner, bereit gestellt werden
  • Mülleimer zur Entsorgung von Einmalartikeln sollten im Innenbereich vor der Tür aufgestellt werden
  • Die Beobachtung des Gesundheitszustandes des Personals.

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Maßnahmen im Fall einer Erkrankung in der Einrichtung – analog zu allen anderen meldepflichtigen Erkrankungen

  • Bei begründeter Verdachtssymptomatik (Atemwegsinfekt oder Fieber) Isolation des Betroffenen im eigenen Zimmer, dann
    • Rücksprache mit unmittelbarem Vorgesetzten über weiteres Vorgehen
    • umgehende telefonische Information des Hausarztes / der Hausärztin bzw. des Ärztlichen Bereitschaftsdienstes mit Beschreibung (nicht Bewertung!) der Symptomatik und des Gesundheitsamtes – bei lebensbedrohlicher Symptomatik des Rettungsdienstes mit Hinweis auf mögliche COVID-19-Erkrankung
  • Auslösen des Pandemieplans
  • Information Geschäftsführung, Heimaufsicht und Angehörige / Betreuer
  • Bei entsprechendem klinischen Zustand weitere Isolation in der Einrichtung bis Ergebnis der Diagnostik vorliegt (aktuell 1 Tag)
  • In der Pflege von Erkrankten mit Fieber oder Atemwegserkrankungen sollte den Empfehlungen entsprechende Schutzausrüstung verwendet werden
  • Schutzausrüstung und Hinweise zu deren Benutzung sollten unmittelbar vor den Wohnbereichen platziert werden
  • Bei Krankenhauseinweisung oder Transfer in andere Einrichtung: Überleitungsmanagement – Transportdienst auf Erkrankung hinweisen
  • Informationsweiterleitung intern und extern nach Pandemieplan
  • Kontakte mit Erkranktem zurückverfolgen und dokumentieren
  • Anweisungen der Gesundheitsbehörde folgen
  • Prüfung des Einsatz von einzelnen Pflegekräften speziell nur bei Erkrankungsfällen (auch auf ambulante Dienste anwendbar)

Liegt ein bestätigter Covid-19-Fall vor, sind anhängende Vorgehensweisen in der Zusammenarbeit mit den Gesundheitsämtern unbedingt zu berücksichtigen:

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AKTUALISIERT: Kontaktpersonen-Kategorien für medizinisches Personal

NEUSARS-CoV-2 Kontaktpersonennachverfolgung

Infografik des RKI für Personal in Alten- und Pflegeheimen bei regulärer Personalverfügbarkeit sowie bei relevantem Personalmangel

Kontaktpersonen Kategorie I

Kontaktpersonen Kategorie II

  • Kontakt zu bestätigtem COVID 19 – Fall im Rahmen von Pflege und/oder medizinischer Untersuchung mit mehr als 2 m Abstand zu jedem Zeitpunkt
    Maßnahmen: nach Einschätzung des GA gemäß Kat I oder III

Kontaktpersonen Kategorie III

  • Kontakt zu bestätigtem COVID 19 – Fall im Rahmen von Pflege und/oder medizinischer Untersuchung mit weniger als oder 2 m Abstand
  • mit Verwendung von Schutzausrüstung
    Maßnahmen: keine Meldung an GA, keine Kontaktreduktion, tägliches Selbstmonitoring, tägliche Abfrage und Dokumentation durch Hygienefachktraft;
    bei Symptomen (ab Halskratzen) sofort wie Kategorie I

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Personal: Umgang mit möglichen Kontaktpersonen und Reiserückkehrern

  • Appell zum freiwilligen Verzicht auf Besuch von Veranstaltungen
  • Mitarbeiter mit akuten Atemwegserkrankungen (auch „banalen“ Erkältungen) sollten zu Hause bleiben (ggf. Arztbesuch / telefonischer Arztkontakt, AU)
  • Personen, die aus einem Risikogebiet zurückgekehrt sind, aber keine Symptome haben, wird eine freiwillige Quarantäne empfohlen
  • Personen, die aus einem Risikogebiet zurückgekehrt sind und entsprechende Symptome bekommen haben, sollten zu Hause bleiben, Kontakte zu anderen Personen meiden und sich umgehend telefonisch mit dem Hausarzt, KV-Notdienst oder den Abklärungszentren in Verbindung setzen.
  • Personen, die Kontakt zu einem Erkrankten hatten, müssen sich auch ohne Symptome unverzüglich mit dem Gesundheitsamt in Verbindung setzen.
  • Den Anweisungen des Gesundheitsamtes ist entsprechend Folge zu leisten, der Arbeitgeber unmittelbar zu informieren.

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Bewohnerinnen und Bewohner/Klientinnen und Klienten: Umgang mit möglichen Kontaktpersonen und Reiserückkehrern

  • Möglichst vollständiger Verzicht auf Reisen
  • Personen, die aus einem Risikogebiet zurückgekehrt sind, aber keine Symptome haben, sollten in eine freiwillige 14-tägige Isolation gehen
  • Personen, die aus einem Risikogebiet zurückgekehrt sind und entsprechende Symptome bekommen haben, siehe Maßnahmen bei Erkrankungsverdacht.
  • Personen, die Kontakt zu einem Erkrankten hatten, müssen sich auch ohne Symptome unverzüglich mit dem Gesundheitsamt in Verbindung setzen bzw. diesem gemeldet werden.
  • Den Anweisungen des Gesundheitsamtes ist entsprechend Folge zu leisten.

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Umgang mit Personalengpässen vor dem Hintergrund der vertraglichen Pflichten zur Versorgung Pflegebedürftiger

  • Pandemieplan muss den Umgang mit Personalengpässen umfassen (s. Vorbereitung).
  • Reichen die geplanten Maßnahmen nicht aus, muss der Pflegedienst in Abstimmung mit den Vertragsparteien eine Priorisierung der Leistungen in Abhängigkeit von der individuellen Situation begründet vornehmen, z.B.:
    • Auf welche hauswirtschaftlichen Leistungen kann für einen Zeitraum verzichtet werden (oder auf Angehörige/Nachbarn übertragen werden), oder der Rhythmus verändert werden?
    • Welche grundpflegerischen Maßnahmen können in größeren Abständen durchgeführt (alle 2 Tage statt täglich) oder von Angehörigen/Nachbarn übernommen werden?
  • Einschränkung pflegerischer Leistungen sind dem Kostenträger mitzuteilen.
  • Einschränkungen ärztlich verordneter Maßnahmen (z.B. RR-Kontrolle) können nur nach Rücksprache mit dem/der verordnenden Arzt/Ärztin erfolgen, die Krankenkasse ist unverzüglich darüber zu informieren.
  • In medizinischen Notfällen ist der Rettungsdienst zu informieren.
  • Das unbedingte Ziel ist die Vermeidung von Krankenhauseinweisungen, die für die Klientinnen und Klienten i.d.R. mit einer höheren Gefährdung einhergehen.

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Mögliche Maßnahmen bei Materialengpässen

  • Grundsätzlich sind alle hygienischen Maßnahmen laut Hygieneplan einzuhalten.
  • Gibt es für einzelne Produkte Lieferengpässe, müssen zuerst andere Anbieter kontaktiert werden und danach, ggf. nach Rücksprache mit Hygienefacharzt/-ärztin oder behandelndem Arzt/Ärztin auf alternative Produkte zurückgegriffen werden.
  • Kostenträchtigere Alternativlösungen (z.B. geschlossene Absaugsysteme, um den Einsatz von Mundschutz zu reduzieren) sind im Einzelfall mit dem jeweiligen Kostenträger abzustimmen.
  • Der Ressourcenverbrauch sollte überprüft und – wo möglich – eingeschränkt werden.
  • Unter bestimmten Umständen ist auch der mehrfache Gebrauch von Einwegartikeln denkbar.

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Weitere Informationen:

mehrsprachig:

https://www.berlin.de/sen/pflege/pflege-und-rehabilitation/coronavirus/pflegeeinrichtungen-und-pflegedienste/